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Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen

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satz 1) zu zahlen, ohne dass das erste Sterbegeld (nach Absatz 2) zurückgefordert<br />

wird. Dies ist nicht Sinn und Zweck der Regelung; es soll nur einmal Sterbegeld<br />

gezahlt werden. Im Übrigen wird klargestellt, dass ein noch verbleibender<br />

Restbetrag nach Absatz 1 ausgezahlt werden darf, wenn nach Absatz 2 zuvor<br />

der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft worden war. Dies wird durch das Wort<br />

„soweit“ sichergestellt.<br />

<strong>NBeamtVG</strong><br />

BeamtVG<br />

(Fassung bis 31.8.2006)<br />

Besonderheiten des <strong>NBeamtVG</strong><br />

Paragraf Inhalt Paragraf Inhalt<br />

23 Witwen- und Witwergeld 19 Witwengeld Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 wird aufgrund der Anhebung der Altersgrenzen angepasst.<br />

Außerdem soll die Regelung nicht nur nach einem Eintritt in den Ruhestand wegen<br />

Erreichens der Altersgrenze gelten, sondern auch nach einer Versetzung in<br />

den Ruhestand aus anderen Gründen.<br />

Absatz 2 wird durch eine Nummerierung übersichtlicher gefasst und der Wortlaut<br />

der <strong>neuen</strong> Nr. 2 zur Verdeutlichung an § 43 Absatz 4 NBG angelehnt.<br />

24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes<br />

20 Höhe des Witwengeldes<br />

In Absatz 1 Satz 1 wird ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Berechnung<br />

des fiktiven Ruhegehalts die Versorgungsabschlagsregelung bei Dienstunfähigkeit<br />

(§ 16 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3) herangezogen werden soll.<br />

Absatz 1 Satz 3 wurde um den Anwendungsausschluss auf vorübergehend bis<br />

zur Rente gewährte Zuschläge nach § 50 e BeamtVG, die Hinterbliebenen nicht<br />

zustehen, erweitert; es wird erweiternd klargestellt, dass § 50 e (nunmehr § 61<br />

<strong>NBeamtVG</strong>) bei der Festsetzung des Witwen- bzw. Witwergeldes nicht anzuwenden<br />

ist. Für diesen Personenkreis können keine rentenrechtlichen Lücken auftreten,<br />

weil Hinterbliebenenrenten insoweit nicht vom Erreichen einer bestimmten<br />

Altersgrenze abhängig sind.<br />

20111201 <strong>Synopse</strong> <strong>NBeamtVG</strong><br />

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