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Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen

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<strong>NBeamtVG</strong><br />

BeamtVG<br />

(Fassung bis 31.8.2006)<br />

Besonderheiten des <strong>NBeamtVG</strong><br />

Paragraf<br />

Inhalt Paragraf Inhalt<br />

59 Kinderzuschlag <strong>zum</strong> Witwen-<br />

und Witwergeld<br />

50 c Kinderzuschlag <strong>zum</strong> Witwengeld In Absatz 1 Satz 3 wird klargestellt, dass sich der Geltungsausschluss<br />

nur auf die amtsunabhängige Mindestwitwen- bzw. Mindestwitwerversorgung<br />

bezieht.<br />

Die geltenden Euro- und Cent-Beträge sollen ebenfalls in der<br />

genannten Anlage zusammengefasst werden (vgl. § 58 Absatz<br />

4).<br />

Absatz 3: Die Höhe der jeweiligen Beträge entspricht der auf volle<br />

Cent gerundeten bisherigen Bezugsgröße nach § 50 c Absatz<br />

3 BeamtVG in Verbindung mit § 78 a Absatz 1 Satz 3 SGB VI mit<br />

dem Stand des aktuellen Rentenwerts vom 01.07.2009. Als Versorgungsbezüge<br />

gemäß § 2 unterliegen die Zuschläge der Anpassung<br />

gemäß § 84.<br />

In Absatz 4 muss hier kein Verweis auf Übergangsrecht (vgl.<br />

Verweis in § 50 c BeamtVG auf § 69 e Absatz 5 Satz 2 erfolgen,<br />

weil die Regelung bereits in § 24 Absatz 1 Satz 5 enthalten ist.<br />

60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag<br />

50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag<br />

Die nach den Absätzen 2 und 3 enthaltenen Euro- und Cent-<br />

Beträge werden in einer (bereits o. g.) <strong>neuen</strong> Anlage zusammengefasst<br />

(vgl. § 58 Absatz 4).<br />

Die Höhe der Beträge in Absatz 2 entspricht den auf volle Cent<br />

gerundeten bisherigen Bezugsgrößen nach § 50 d Absatz 3 Satz<br />

1 BeamtVG in Verbindung mit § 166 Absatz 2 und § 70 Absatz 1<br />

Satz 1 SGB VI mit dem Stand des aktuellen Rentenwerts vom<br />

01.07.2009. Als Versorgungsbezüge gemäß § 2 unterliegen die<br />

Zuschläge der Anpassung gemäß § 84.<br />

Die Höhe der Beträge in Absatz 3 entspricht ebenfalls den auf<br />

volle Cent gerundeten bisherigen Bezugsgrößen nach § 50 d<br />

Absatz 3 Satz 2 BeamtVG in Verbindung mit § 70 Absatz 3 a<br />

Satz 2 Buchst. a SGB VI mit dem Stand des aktuellen Renten-<br />

20111201 <strong>Synopse</strong> <strong>NBeamtVG</strong><br />

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