Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen
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<strong>NBeamtVG</strong><br />
BeamtVG<br />
(Fassung bis 31.8.2006)<br />
Besonderheiten des <strong>NBeamtVG</strong><br />
Paragraf<br />
Inhalt Paragraf Inhalt<br />
59 Kinderzuschlag <strong>zum</strong> Witwen-<br />
und Witwergeld<br />
50 c Kinderzuschlag <strong>zum</strong> Witwengeld In Absatz 1 Satz 3 wird klargestellt, dass sich der Geltungsausschluss<br />
nur auf die amtsunabhängige Mindestwitwen- bzw. Mindestwitwerversorgung<br />
bezieht.<br />
Die geltenden Euro- und Cent-Beträge sollen ebenfalls in der<br />
genannten Anlage zusammengefasst werden (vgl. § 58 Absatz<br />
4).<br />
Absatz 3: Die Höhe der jeweiligen Beträge entspricht der auf volle<br />
Cent gerundeten bisherigen Bezugsgröße nach § 50 c Absatz<br />
3 BeamtVG in Verbindung mit § 78 a Absatz 1 Satz 3 SGB VI mit<br />
dem Stand des aktuellen Rentenwerts vom 01.07.2009. Als Versorgungsbezüge<br />
gemäß § 2 unterliegen die Zuschläge der Anpassung<br />
gemäß § 84.<br />
In Absatz 4 muss hier kein Verweis auf Übergangsrecht (vgl.<br />
Verweis in § 50 c BeamtVG auf § 69 e Absatz 5 Satz 2 erfolgen,<br />
weil die Regelung bereits in § 24 Absatz 1 Satz 5 enthalten ist.<br />
60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag<br />
50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag<br />
Die nach den Absätzen 2 und 3 enthaltenen Euro- und Cent-<br />
Beträge werden in einer (bereits o. g.) <strong>neuen</strong> Anlage zusammengefasst<br />
(vgl. § 58 Absatz 4).<br />
Die Höhe der Beträge in Absatz 2 entspricht den auf volle Cent<br />
gerundeten bisherigen Bezugsgrößen nach § 50 d Absatz 3 Satz<br />
1 BeamtVG in Verbindung mit § 166 Absatz 2 und § 70 Absatz 1<br />
Satz 1 SGB VI mit dem Stand des aktuellen Rentenwerts vom<br />
01.07.2009. Als Versorgungsbezüge gemäß § 2 unterliegen die<br />
Zuschläge der Anpassung gemäß § 84.<br />
Die Höhe der Beträge in Absatz 3 entspricht ebenfalls den auf<br />
volle Cent gerundeten bisherigen Bezugsgrößen nach § 50 d<br />
Absatz 3 Satz 2 BeamtVG in Verbindung mit § 70 Absatz 3 a<br />
Satz 2 Buchst. a SGB VI mit dem Stand des aktuellen Renten-<br />
20111201 <strong>Synopse</strong> <strong>NBeamtVG</strong><br />
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