19.01.2014 Aufrufe

Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen

Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen

Synopse zum neuen NBeamtVG - Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>NBeamtVG</strong><br />

BeamtVG<br />

(Fassung bis 31.8.2006)<br />

Besonderheiten des <strong>NBeamtVG</strong><br />

Paragraf<br />

Inhalt Paragraf Inhalt<br />

43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung<br />

eines ungeborenen Kindes<br />

38 a Unterhaltsbeitrag bei<br />

Schädigung eines ungeborenen<br />

Kindes<br />

In Absatz 1 wird - wie in den §§ 39 und 42 - auf die Beschränkung der<br />

Erwerbsfähigkeit abgestellt.<br />

In Absatz 2 Satz 1 wird - wie in den §§ 39, 41 und 42 - klargestellt, dass<br />

sich der Grad der Schädigungsfolgen nach § 30 Absatz 1 und 2 BVG<br />

bemisst.<br />

Absatz 4 wird an § 38 (Pflegeaufwendungen) angepasst.<br />

44 Unfall-<br />

Hinterbliebenenversorgung<br />

39 Unfall-<br />

Hinterbliebenenversorgung<br />

Absatz 1 Sätze 2 und 3 werden neu gefasst, um seinen Regelungsgehalt<br />

zu verdeutlichen. Der bisherigen Regelung des § 39 BeamtVG ist nämlich<br />

nicht deutlich zu entnehmen, welche allgemeinen Regelungen der<br />

Hinterbliebenenversorgung für die Unfall-Hinterbliebenenversorgung gelten<br />

sollen. Die Vorschrift soll lediglich dazu dienen, die Hinterbliebenenprozentsätze<br />

in einem Sonderfall zu regeln und Enkeln in einem Sonderfall<br />

Versorgung zu gewähren (Der bisherige Absatz 2 wird nicht übernommen;<br />

die Regelung keine Funktion, da <strong>zum</strong> einen die Standardhinterbliebenensätze<br />

ohnehin angewandt werden und <strong>zum</strong> anderen die<br />

Zugrundelegung des Unfallruhegehalts nach § 40 ebenfalls gilt).<br />

45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte<br />

der aufsteigenden Linie<br />

46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene<br />

47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung<br />

40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte<br />

der aufsteigenden<br />

Linie<br />

41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene<br />

42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung<br />

Die in Satz 4 erfolgte Nichtübernahme der Bezugnahme auf den Zuschlag<br />

bei Hilflosigkeit dient der Anpassung an § 38 Absatz 2.<br />

20111201 <strong>Synopse</strong> <strong>NBeamtVG</strong><br />

Seite 20 von 46 Seite(n)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!