Sozialraumanalyse des Kreises Viersen
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Kreis <strong>Viersen</strong> – Jugendamt <strong>Sozialraumanalyse</strong> Kinder- und Jugendförderung<br />
Auf Grund der aktuell üblichen Definition <strong>des</strong> Migrationshintergrun<strong>des</strong> bei Kindern und<br />
Jugendlichen über die zuhause gesprochene Sprache, insbesondere wenn sie in<br />
Deutschland geboren sind, wird auf die Darstellung dieses Merkmales lediglich im Rahmen<br />
der Auswertung der Befragung eingegangen. Hilfreicher ist hier eher die Erfassung<br />
der sogenannten kulturellen Identität, die über die erste und zweite Staatsangehörigkeit<br />
auf den kulturellen Hintergrund <strong>des</strong> jeweiligen Einwohners schließen lässt. Damit wird<br />
zumin<strong>des</strong>t ein Annäherungswert möglich, der Hinweis auf Herausforderungen geben<br />
kann, die sich aus dem Zusammentreffen verschiedener Kulturkreise in einem Ort bzw.<br />
Ortsteil ergeben könnten.<br />
Insgesamt ist dieses Merkmal in den fünf Kommunen als unauffällig zu bewerten, wenngleich<br />
es in einzelnen Ortsteilen Zahlen gibt, die über dem Durschnitt <strong>des</strong> Jugendamtsbereiches<br />
liegen. Dies wird dann an gegebener Stelle im Text erläutert.<br />
Neben den einwohner- und familienbezogenen Daten gilt ein besonderes Augenmerk<br />
auch dem demographischen Wandel. Aus den Prognosen wird deutlich, dass junge Menschen<br />
sukzessive zu einer Randgruppe in der Gesellschaft werden. Auch wenn diese<br />
Tendenz in den fünf Kommunen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, so bleibt doch der<br />
generelle Trend. Neben der Frage, wie die Interessen junger Menschen angesichts dieser<br />
Entwicklung gewahrt bleiben können, auch vor dem Hintergrund, dass (politische) Entscheidungsträger<br />
u.U. eher die Interessen der älteren Mehrheit im Blick behalten, stellt<br />
sich hier auch die Frage der Einbindung junger Menschen in sie betreffende Entscheidungen,<br />
so wie es das SGB VIII mit den §§ 8 und 80 (1) 3 fordert. Gleichzeitig stellen sich damit<br />
auch neue Herausforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit.<br />
„Die demographische Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass der Anteil der Kinder<br />
und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung deutlich zurück gehen wird. Vor diesem<br />
Hintergrund (aber auch aufgrund der Entwicklung zur Ganztagsschule) werden die konzeptionellen<br />
Ansätze der Offenen Kinder- und Jugendarbeit politisch in Frage gestellt und<br />
es wird diskutiert, wie diese zukunftsfähig ausgerichtet werden kann. Für die Beantwortung<br />
dieser Frage ist es auch von Bedeutung, wie sich die anderen Felder der Jugendhilfe<br />
entwickeln, insbesondere die Nachbarfelder wie etwa Streetwork, Schulsozialarbeit oder<br />
Gemeinwesenarbeit. Zusätzlich stellt sich die Zielgruppenfrage unter veränderten Rahmenbedingungen<br />
neu: Wenn die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Zeit bun<strong>des</strong>weit<br />
maximal zehn Prozent eines Jahrgangs erreicht, verändert sich die Situation unter den<br />
Bedingungen <strong>des</strong> demographischen Wandels und <strong>des</strong> damit verbundenen Rückgangs der<br />
Besucherzahlen unter Umständen maßgeblich. Damit einhergehend besteht im kommunalen<br />
Bereich u.a. die Herausforderung, generationenübergreifende Einrichtungen zu<br />
entwickeln.“ 4<br />
Bei der Frage nach notwendigen Ressourcen, insbesondere in puncto Personal, ergibt<br />
sich aus den geschilderten Anforderungen an die OKJA die Empfehlung einer Min<strong>des</strong>tausstattung<br />
für die Jugendzentren von 150% Fachkraftstellen für den Betrieb an fünf Öffnungstagen,<br />
sodass Schließzeiten, etwa durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. möglichst<br />
vermieden werden können. Der tatsächliche Stellenumfang ist jedoch immer in Abhängigkeit<br />
von der Angebotspalette der Einrichtung zu sehen und wird über diese bestimmt.<br />
Hierüber entscheidet letztlich der politische Wille.<br />
3 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen<br />
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden<br />
Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. […]<br />
§ 80 Jugendhilfeplanung<br />
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung<br />
[…] 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen<br />
Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln […]<br />
4<br />
Vgl. Deinet, Evaluation <strong>des</strong> Projektes „Rollende Jugendarbeit – BIG bass“ in Niederkrüchten und<br />
Schwalmtal, S.7.<br />
<strong>Sozialraumanalyse</strong> 2013<br />
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