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Sozialraumanalyse des Kreises Viersen

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Kreis <strong>Viersen</strong> – Jugendamt <strong>Sozialraumanalyse</strong> Kinder- und Jugendförderung<br />

Auf Grund der aktuell üblichen Definition <strong>des</strong> Migrationshintergrun<strong>des</strong> bei Kindern und<br />

Jugendlichen über die zuhause gesprochene Sprache, insbesondere wenn sie in<br />

Deutschland geboren sind, wird auf die Darstellung dieses Merkmales lediglich im Rahmen<br />

der Auswertung der Befragung eingegangen. Hilfreicher ist hier eher die Erfassung<br />

der sogenannten kulturellen Identität, die über die erste und zweite Staatsangehörigkeit<br />

auf den kulturellen Hintergrund <strong>des</strong> jeweiligen Einwohners schließen lässt. Damit wird<br />

zumin<strong>des</strong>t ein Annäherungswert möglich, der Hinweis auf Herausforderungen geben<br />

kann, die sich aus dem Zusammentreffen verschiedener Kulturkreise in einem Ort bzw.<br />

Ortsteil ergeben könnten.<br />

Insgesamt ist dieses Merkmal in den fünf Kommunen als unauffällig zu bewerten, wenngleich<br />

es in einzelnen Ortsteilen Zahlen gibt, die über dem Durschnitt <strong>des</strong> Jugendamtsbereiches<br />

liegen. Dies wird dann an gegebener Stelle im Text erläutert.<br />

Neben den einwohner- und familienbezogenen Daten gilt ein besonderes Augenmerk<br />

auch dem demographischen Wandel. Aus den Prognosen wird deutlich, dass junge Menschen<br />

sukzessive zu einer Randgruppe in der Gesellschaft werden. Auch wenn diese<br />

Tendenz in den fünf Kommunen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, so bleibt doch der<br />

generelle Trend. Neben der Frage, wie die Interessen junger Menschen angesichts dieser<br />

Entwicklung gewahrt bleiben können, auch vor dem Hintergrund, dass (politische) Entscheidungsträger<br />

u.U. eher die Interessen der älteren Mehrheit im Blick behalten, stellt<br />

sich hier auch die Frage der Einbindung junger Menschen in sie betreffende Entscheidungen,<br />

so wie es das SGB VIII mit den §§ 8 und 80 (1) 3 fordert. Gleichzeitig stellen sich damit<br />

auch neue Herausforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit.<br />

„Die demographische Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass der Anteil der Kinder<br />

und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung deutlich zurück gehen wird. Vor diesem<br />

Hintergrund (aber auch aufgrund der Entwicklung zur Ganztagsschule) werden die konzeptionellen<br />

Ansätze der Offenen Kinder- und Jugendarbeit politisch in Frage gestellt und<br />

es wird diskutiert, wie diese zukunftsfähig ausgerichtet werden kann. Für die Beantwortung<br />

dieser Frage ist es auch von Bedeutung, wie sich die anderen Felder der Jugendhilfe<br />

entwickeln, insbesondere die Nachbarfelder wie etwa Streetwork, Schulsozialarbeit oder<br />

Gemeinwesenarbeit. Zusätzlich stellt sich die Zielgruppenfrage unter veränderten Rahmenbedingungen<br />

neu: Wenn die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Zeit bun<strong>des</strong>weit<br />

maximal zehn Prozent eines Jahrgangs erreicht, verändert sich die Situation unter den<br />

Bedingungen <strong>des</strong> demographischen Wandels und <strong>des</strong> damit verbundenen Rückgangs der<br />

Besucherzahlen unter Umständen maßgeblich. Damit einhergehend besteht im kommunalen<br />

Bereich u.a. die Herausforderung, generationenübergreifende Einrichtungen zu<br />

entwickeln.“ 4<br />

Bei der Frage nach notwendigen Ressourcen, insbesondere in puncto Personal, ergibt<br />

sich aus den geschilderten Anforderungen an die OKJA die Empfehlung einer Min<strong>des</strong>tausstattung<br />

für die Jugendzentren von 150% Fachkraftstellen für den Betrieb an fünf Öffnungstagen,<br />

sodass Schließzeiten, etwa durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. möglichst<br />

vermieden werden können. Der tatsächliche Stellenumfang ist jedoch immer in Abhängigkeit<br />

von der Angebotspalette der Einrichtung zu sehen und wird über diese bestimmt.<br />

Hierüber entscheidet letztlich der politische Wille.<br />

3 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen<br />

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden<br />

Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. […]<br />

§ 80 Jugendhilfeplanung<br />

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung<br />

[…] 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen<br />

Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln […]<br />

4<br />

Vgl. Deinet, Evaluation <strong>des</strong> Projektes „Rollende Jugendarbeit – BIG bass“ in Niederkrüchten und<br />

Schwalmtal, S.7.<br />

<strong>Sozialraumanalyse</strong> 2013<br />

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