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Sozialraumanalyse des Kreises Viersen

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Kreis <strong>Viersen</strong> – Jugendamt <strong>Sozialraumanalyse</strong> Kinder- und Jugendförderung<br />

1.2. Befragungen zum Freizeitverhalten<br />

Ein wichtiger Bestandteil der <strong>Sozialraumanalyse</strong> sind die Befragungen von Jugendlichen<br />

in den fünf Kommunen. Dadurch ist einerseits die Partizipation zumin<strong>des</strong>t eines Teils der<br />

Zielgruppe gewährleistet und andererseits sind die Aussagen primär relevant für qualitative<br />

Aussagen zur Gestaltung der Sozialräume wie auch der OKJA.<br />

Die Befragung in den Kommunen Brüggen, Grefrath und Tönisvorst wurde angeregt durch<br />

die Evaluation <strong>des</strong> Projektes „Big bass“ in Niederkrüchten und Schwalmtal, die das Institut<br />

für sozialraumorientierte Praxisforschung und Entwicklung e.V. „ISPE“ an der Fachhochschule<br />

Düsseldorf durchgeführt hat. Hier wurde der Fokus primär auf die Klassen 7 bis 9<br />

gelegt, da dies einerseits der Kern der Zielgruppe Offener Kinder- und Jugendarbeit ist,<br />

andererseits über die Schule eine größtmögliche Erreichung der Jugendlichen möglich ist.<br />

Unabhängig davon unterstreichen die Ausführungen zu den Hilfen zur Erziehung unter<br />

1.1. die Bedeutung dieser Altersgruppe für die Maßnahmen der Jugendhilfe, insbesondere<br />

für die OKJA.<br />

Mit der Befragung in den drei genannten Kommunen wurde dann das Institut für Forschung<br />

und Entwicklung in der Sozialen Arbeit „SO.CON Social Concepts“ an der Fachhochschule<br />

Niederrhein beauftragt. Die Fragestellung wie die Durchführung waren gleich,<br />

die Fragebögen wurden lediglich auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.<br />

Kernaussagen für alle fünf Kommunen sind die Bedeutung der Neuen Medien sowie die<br />

notwendige Kooperation von Schule bzw. OGS mit der OKJA. Weitere Einzelheiten sind<br />

unter dem jeweiligen Kapitel der Kommune geschildert.<br />

1.3. Verbände und Vereine<br />

Die Daten zu Vereinen, Verbänden, kirchlicher Jugendarbeit und Sportvereinen wurden<br />

zu Beginn <strong>des</strong> Jahres 2012 erhoben. Zwar ist mit Schwankungen zu rechnen, jedoch<br />

ist grundsätzlich ein Rückschluss auf das diesbezügliche Freizeitverhalten der Kinder und<br />

Jugendlichen und deren Verbleib in organisierter Freizeit möglich. Zu berücksichtigen ist<br />

auch eine mögliche Doppelmitgliedschaft, die nicht erfasst werden kann.<br />

Die Unterscheidung der Kategorien ergibt sich aus den Vorgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW, welches<br />

Kategorien für solche Gruppierungen vorgibt, die im Lan<strong>des</strong>jugendring organisiert<br />

sind. Diese Gruppierungen zeichnen sich durch eine Dachorganisation auf Lan<strong>des</strong>- und /<br />

oder Bun<strong>des</strong>ebene aus, müssen in mehreren Kommunen präsent sein und erfüllen mit<br />

ihrer Satzung bestimmte Vorgaben. Solche Gruppierungen werden als „Verband“ bezeichnet.<br />

Hierzu gehören die verschiedenen kirchlichen Jugendverbände (Pfadfinder,<br />

Jungschützen, CVJM etc.) sowie weitere, überörtlich organisierte Verbände wie z.B. „Die<br />

Falken“ oder bestimmte nichtkonfessionelle Pfadfinder- und Schützengruppierungen.<br />

Gruppierungen, die nur auf Ortsebene organisiert sind und keiner Dachorganisation angehören,<br />

die als Verband anerkannt ist, sind hier als Vereine erfasst.<br />

Eine besondere Rolle spielen die Sportvereine, die in der Regel auf Ortsebene und auf<br />

Kreis- und Lan<strong>des</strong>ebene einer Dachorganisation zugeordnet sind (Gemeinde-, Kreis- und<br />

Lan<strong>des</strong>sportbund). Insofern wären sie den Verbänden zuzuordnen. Der besonderen Bedeutung<br />

der Sportvereine wegen sind sie jedoch gesondert erfasst.<br />

Die letzte Kategorie der Gruppierungen bilden kirchliche Gruppen, die im Rahmen der<br />

kirchengemeindlichen Arbeit existieren. Dies sind z.B. Messdienergruppen, Kinder- oder<br />

Jugendchöre oder Kinder- und Jugendgruppen, die sich regelmäßig zu bestimmten Freizeitaktivitäten<br />

treffen. Nicht hierzu gehören katechetische Gruppen, da diese Bedingung<br />

für die Teilnahme an bestimmten kirchlichen Riten sind und somit nur bedingt auf Freiwilligkeit<br />

beruhen. Ferner sind sie zeitlich befristet.<br />

7<br />

<strong>Sozialraumanalyse</strong> 2013

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