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Archivierungsmodell Schule und Weiterbildung - Archive in ...

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2.5 Personalenwicklung im Lehrerbereich<br />

Die Zuständigkeiten des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong> erstrecken<br />

sich auch auf die Angelegenheiten der Personalentwicklung im Schulwesen.<br />

Zwar werden die eigentlichen Verfahren der Lehrere<strong>in</strong>stellung, -versetzung<br />

<strong>und</strong> des Lehrertauschs von den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen wahrgenommen.<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzlichen Angelegenheiten, wie die Konzeption des<br />

E<strong>in</strong>stellungsverfahrens, die Weiterentwicklung onl<strong>in</strong>e-gestützter Ausschreibungs-,<br />

Bewerbungs- <strong>und</strong> der Lehrertausch- <strong>und</strong> -versetzungsverfahren (etwa<br />

das Lehrere<strong>in</strong>stellungsverfahren Onl<strong>in</strong>e.NRW – LEO) sowie allgeme<strong>in</strong>e Beratungstätigkeiten<br />

<strong>in</strong> diesen Bereichen übernimmt das M<strong>in</strong>isterium.<br />

Der Modellversuch „Schulverwaltungsassistent“ wird ebenfalls vom M<strong>in</strong>isterium<br />

betreut. 21<br />

Im Referat 113 werden alle vorgenannten Aufgaben wahrgenommen.<br />

2.6 Gesetzgebung <strong>und</strong> Recht<br />

E<strong>in</strong> vierter zentraler Aufgabenbereich umfasst die Themen Gesetzgebung <strong>und</strong><br />

Recht, der die Wahrnehmung aller schul- <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen Bereiche abdeckt.<br />

Zum Schulrecht gehört dabei die Durchführungen von Änderungen am Schulgesetz<br />

des Landes NRW. Das NRW-Schulgesetz ist so aufgebaut, dass die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Paragraphen bestimmte Aspekte des Schulrechts wie Schulverwaltung,<br />

Schulverhältnis (§ 34-41), Schul- <strong>und</strong> Ersatzschulf<strong>in</strong>anzierung (§ 92-99,<br />

§ 105-115), Lernmittelfreiheit (§ 96), Schülerfahrkosten (§ 97), Ausbildungs<strong>und</strong><br />

Prüfungsordnungen an <strong>Schule</strong>n (§ 52), <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> freier Trägerschaft (§<br />

116-118) <strong>und</strong> Schularten (§ 26-28) behandeln. Analog zu dieser Gliederung<br />

nehmen e<strong>in</strong>zelne Referate im MSW die rechtliche Betreuung e<strong>in</strong>zelner Gesetzesteile<br />

wahr, bearbeiten E<strong>in</strong>gaben <strong>und</strong> koord<strong>in</strong>ieren Anpassungen <strong>und</strong> Ergänzungen.<br />

Während die gr<strong>und</strong>sätzliche Durchführung des Schulgesetzgebungsverfahrens<br />

dem Referat 221 obliegt, werden <strong>in</strong> den Referaten 222 bis<br />

226 die oben genannten Teilbereiche betreut.<br />

Schulrechtliche Themen außerhalb des Schulgesetzes umfassen vor allem die<br />

Schulferienordnung (Ref. 221), rechtliche Fragen der Ausbildungsförderung<br />

(Ref. 225) sowie die rechtliche Anerkennung von ausländischen Ergänzungsschulen<br />

(Ref. 226), e<strong>in</strong> Verfahren, welches das MSW ohne Beteiligung der<br />

Bezirksregierungen wahrnimmt.<br />

Zum Themenbereich „Recht“ gehört dazu die Entwicklung <strong>und</strong> Betreuung der<br />

Datenschutzverordnungen VO-DV I <strong>und</strong> VO-DV II. (Ref. 222).<br />

Neben schulrechtlichen Fragestellungen befasst sich das MSW ebenfalls mit<br />

allen Angelegenheiten des Personalrechts. Dazu gehören allgeme<strong>in</strong>e dienst-<br />

21 Schulverwaltungsassistenten werden als staatliche Verwaltungsfachangestellte <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n<br />

e<strong>in</strong>gesetzt, um das Lehrpersonal von Verwaltungstaufgaben (Lehrmittelbetreuung,<br />

Auswertung von schul<strong>in</strong>ternen Statistiken, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Infrastruktur, Betreuung<br />

von Schulverwaltungsprogrammen) zu entlasten. Für die Personalangelegenheiten der<br />

Schulverwaltungsassistenten (u. a. Führung der Personalakte) s<strong>in</strong>d die Dezernate 47 der<br />

Bezirksregierungen verantwortlich. Das Aufgabenprofil der Schulverwaltungsassistenten ist<br />

der Handreichung zum E<strong>in</strong>satz von Schulverwaltungsassistent<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulverwaltungsassistenten<br />

an <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (Stand: 22.1.2008) des M<strong>in</strong>isteriums<br />

für <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>, S. 8f. entnommen.<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Lehrer/Beratung/Assistenz/SVA-<br />

Handreichung_22_01_2008_-_Layout_Referat_113__2_1.pdf<br />

(letzter Zugriff: 11. April 2013)<br />

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