Archivierungsmodell Schule und Weiterbildung - Archive in ...
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Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde im Juni 2011 durch die Geschäftsleitung des Landesarchivs<br />
gemäß § 6 der Geschäftsordnung LAV NRW (Stand: Dezember<br />
2008) e<strong>in</strong>e „Projektgruppe zur Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>Archivierungsmodell</strong>s für den<br />
Bereich <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>“ (AM „<strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>“) e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Zurückgreifen konnte die Arbeitsgruppe u. a. auf die Vorarbeiten von Kathr<strong>in</strong><br />
Pilger, die <strong>in</strong> ihrer Transferarbeit detaillierte Vorschläge zur Überlieferung von<br />
Lehrerprüfungsakten entwickelt hat. 2<br />
In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ergibt sich im Schulbereich – anders als <strong>in</strong> anderen<br />
B<strong>und</strong>esländern – e<strong>in</strong>e klare Trennung von staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Zuständigkeiten<br />
bei der Überlieferungsbildung: Die Überlieferung der Unterlagen<br />
der Schulaufsichtsbehörden obliegt dem Landesarchiv NRW, während für die<br />
Überlieferung der <strong>in</strong> den Schulverwaltungsämtern, bei den Schulträgern <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
den öffentlichen <strong>Schule</strong>n entstehenden Unterlagen alle<strong>in</strong> die Kommunalarchive<br />
zuständig s<strong>in</strong>d. 3<br />
Die bislang <strong>in</strong> anderen B<strong>und</strong>esländern entwickelten Bewertungsempfehlungen<br />
richteten ihren Fokus vor allem auf Unterlagen, die <strong>in</strong> den öffentlichen <strong>Schule</strong>n<br />
anfallen. Für diesen Bereich konstatierte Ra<strong>in</strong>er Her<strong>in</strong>g im Jahr 2002 noch<br />
wenig Resonanz <strong>in</strong> der archivwissenschaftlichen Forschungsliteratur – trotz<br />
der se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach gr<strong>und</strong>legenden gesellschaftlichen Bedeutung von<br />
<strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Schulpolitik <strong>in</strong> Deutschland. 4<br />
In Baden-Württemberg konzipierte e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe der Staatlichen Archivverwaltung<br />
bereits im Jahr 1994 Empfehlungen für e<strong>in</strong> <strong>Archivierungsmodell</strong><br />
Schulakten, das auf der beispielhaften Überlieferung der verschiedenen Schultypen<br />
durch die Auswahl bestimmter <strong>Schule</strong>n basiert. 5<br />
Im Archivberatungs- <strong>und</strong> Fortbildungszentrum des Landschaftsverbands<br />
Rhe<strong>in</strong>land schließlich werden zurzeit Dokumentationsprofile entwickelt, die<br />
Lebens- <strong>und</strong> Arbeitswelten e<strong>in</strong>er Stadt, e<strong>in</strong>er Region darstellen <strong>und</strong> abbilden<br />
2 Kathr<strong>in</strong> PILGER: Die Überlieferung des ‚Wissenschaftlichen’ <strong>und</strong> ‚Staatlichen’ Prüfungsamtes<br />
(für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an <strong>Schule</strong>n) im Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälischen<br />
Staatsarchiv Münster – E<strong>in</strong> <strong>Archivierungsmodell</strong>. In: Nils BRÜBACH (Hrsg.): Archivierung<br />
<strong>und</strong> Zugang. Transferarbeiten des 34. wissenschaftlichen Kurses der Archivschule Marburg,<br />
2002. Onl<strong>in</strong>e: http://www.archivschule.de/uploads/Publikation/VOE36/Pilger.pdf (letzter<br />
Zugriff: 30. April 2013).<br />
3 In Baden-Württemberg s<strong>in</strong>d alle öffentlichen <strong>Schule</strong>n den staatlichen <strong>Archive</strong>n gegenüber<br />
anbietungspflichtig, auch wenn der Schulträger e<strong>in</strong>e Kommunalbehörde ist. Nicole BICK-<br />
HOFF: Archivierung von Schulakten. In: Archivnachrichten 26 (2003), S. 14. In Niedersachsen<br />
sieht e<strong>in</strong> R<strong>und</strong>erlass des Niedersächsischen Kulturm<strong>in</strong>isteriums vor, dass das an öffentlichen<br />
<strong>Schule</strong>n aufbewahrte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem „im<br />
Landesarchiv jeweils zuständigen Staatsarchiv oder dem zuständigen Kommunalarchiv zur<br />
Übernahme anzubieten“ ist. (Aufbewahrung von Schriftgut <strong>in</strong> öffentlichen <strong>Schule</strong>n; Löschung<br />
personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG, RdErl. d. MK v. 2.1.2012 - 11-<br />
02201/1, 05410/1.2 (Nds.MBl. Nr.3/2012 S.81; SVBl. 3/2012 S.162). Der Hildesheimer<br />
Stadtarchivar Michael Schütz leitete 2005 <strong>in</strong> Anlehnung an Jürgen Bohmbach daraus den<br />
Anspruch der niedersächsischen Kommunalarchive auf Überlieferung der Unterlagen von<br />
<strong>in</strong> ihren Sprengel bef<strong>in</strong>dlichen <strong>Schule</strong>n ab. Michael SCHÜTZ: Bewertung von Schulakten am<br />
Beispiel der Orientierungsstufen. In: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 9 (2005), S. 52-56,<br />
hier S. 53.<br />
4 Ra<strong>in</strong>er HERING: Zur Überlieferung <strong>und</strong> Bewertung von Schulunterlagen am Beispiel der<br />
Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg. In: Zeitschrift des Vere<strong>in</strong>s für Hamburgische Geschichte<br />
83 (1997), S. 93-114, hier S. 93.<br />
5 BICKHOFF (2003), S. 14. Die übrigen, nicht im Modell erfassten <strong>Schule</strong>n können ihre Unterlagen<br />
nach fachlicher Expertise durch die Landesarchivdirektion den Kommunalarchiven<br />
anbieten. Gr<strong>und</strong>lage für die Entwicklung dieses Modells bildete e<strong>in</strong> Erlass des M<strong>in</strong>isteriums<br />
für Kultus <strong>und</strong> Sport vom 23. Februar 1994, der die öffentlichen <strong>Schule</strong>n zur Abgabe ihrer<br />
nicht mehr benötigten Unterlagen mahnte.<br />
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