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47 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim

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Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

Ob die den Beamten einseitig aufgeladene 41-Stunden-<br />

Woche als Überstunden-Schichten zählen und daher als<br />

gesundheitsgefährdend einzustufen ist, ist dem Bericht<br />

in ″The Huffington Post″ nicht eindeutig zu entnehmen.<br />

Gesund sind Überstunden aber nun nachgewiesenermaßen<br />

nicht. (WK)<br />

Landesschau erinnert an Freiwilligen Polizeidienst<br />

Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

In einem Beitrag vom 26.11.<strong>2013</strong> porträtierte<br />

die SWR-Landesschau Baden-Württemberg<br />

in Sympathie weckender<br />

Weise das Ehrenamt als Polizeifreiwilliger<br />

unseres Kollegen Volker<br />

Knoop. Der Physiklehrer und stellvertretende<br />

Rektor ist seit 24 Jahren im<br />

Freiwilligen Polizeidienst (FPD) im PP<br />

Karlsruhe und wurde sowohl bei seinem<br />

Einsatz als Kradfahrer bei einem<br />

Fußballeinsatz als auch im Schießtraining<br />

von der Kamera begleitet. Schade, dass dieser<br />

Beitrag mit dem eher abwertenden Titel „Hobby-Polizist<br />

– ein Auslaufmodell“ versehen wurde. Und natürlich bekam<br />

auch Innenminister Reinhold Gall die Gelegenheit,<br />

erneut die vorgesehene Abschaffung des FPD zu begründen.<br />

Sicherlich nachvollziehbare Gründe. Allerdings<br />

würden die nach unserer Einschätzung auch rechtfertigen,<br />

das auch gefährliche und ebenfalls immer anspruchsvoller<br />

werdende bürgerschaftliche Engagement<br />

der Freiwilligen Feuerwehr in Frage zu stellen. Aber davon<br />

ist der ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann Gall sicherlich<br />

weit entfernt.<br />

Bild: Screenshot swrmediathek.de<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Entschädigung für krankheitsbedingt nicht genommene<br />

Urlaub<br />

Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes<br />

vom 3. Mai 2012 und des Bundesverwaltungsgerichts<br />

steht fest: Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand<br />

krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht mehr antreten<br />

konnte, hat Anspruch auf finanzielle Abgeltung von nicht<br />

genommenem europarechtlichen Mindesturlaub. Wir haben<br />

im Standpunkt bereits ausführlich über das Thema<br />

berichtet.<br />

Wie in Baden–Württemberg die Berechnung des Abgeltungsbetrages<br />

erfolgen soll, wurde im Spätsommer<br />

<strong>2013</strong> vom Innenministerium festgelegt. Demnach ist die<br />

durchschnittliche monatliche Besoldung, die die betroffenen<br />

Beamtinnen und Beamte in den letzten drei Monaten<br />

vor Eintritt in den Ruhestand erhalten haben<br />

(Quartalsberechnung) durch 13 (Wochenzahl eines<br />

Quartals) zu dividieren. Dieses Ergebnis ist wiederum<br />

durch die individuelle Anzahl der Wochenarbeitstage zu<br />

dividieren. Die so ermittelte durchschnittliche Besoldung<br />

je Arbeitstag ist schließlich mit der Anzahl der abzugeltenden<br />

Urlaubstage zu multiplizieren.<br />

Zur Begründung des Berechnungsverfahrens führt das<br />

Innenministerium an, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />

diesen in seiner Entscheidung vom 31. Januar<br />

<strong>2013</strong> nicht genau dargelegt habe. Mehrere Oberverwaltungsgerichte<br />

hätten jedoch bereits ein ähnliches Berechnungsverfahren<br />

angewendet. Auch die Mehrzahl<br />

der anderen Länder hat inzwischen auf diese Berechnungsmethode<br />

in Anlehnung an die Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichtes abgestellt.<br />

Seine gesetzliche Verankerung wird der Anspruch auf<br />

Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubs in der<br />

Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung finden.<br />

Das Änderungsverfahren sollte im Herbst <strong>2013</strong> eingeleitet<br />

werden. Erforderlich wäre allerdings zunächst eine<br />

Erweiterung der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage<br />

in § 71 Nr. 1 des LBG BW.<br />

Passiert ist hier allerdings nach meinen Kenntnissen<br />

bislang nichts. Es erfolgte auch noch keine Ausbezahlung<br />

unter ″Vorbehalt der gesetzlichen Regelung″. Aber<br />

das kennen wir Beamtinnen und Beamte ja: wenn wir<br />

etwas zu erhalten haben, dann kann das lange dauern.<br />

Andere Dinge – wie zum Beispiel die Polizeireform – haben<br />

ja Vorrang.<br />

Hinweis: Die Termine für den Dezember entnehmen<br />

Sie bitte der letzten Standpunktausgabe.

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