47 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim
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Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />
Fortsetzung von Seite 6<br />
Ob die den Beamten einseitig aufgeladene 41-Stunden-<br />
Woche als Überstunden-Schichten zählen und daher als<br />
gesundheitsgefährdend einzustufen ist, ist dem Bericht<br />
in ″The Huffington Post″ nicht eindeutig zu entnehmen.<br />
Gesund sind Überstunden aber nun nachgewiesenermaßen<br />
nicht. (WK)<br />
Landesschau erinnert an Freiwilligen Polizeidienst<br />
Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
In einem Beitrag vom 26.11.<strong>2013</strong> porträtierte<br />
die SWR-Landesschau Baden-Württemberg<br />
in Sympathie weckender<br />
Weise das Ehrenamt als Polizeifreiwilliger<br />
unseres Kollegen Volker<br />
Knoop. Der Physiklehrer und stellvertretende<br />
Rektor ist seit 24 Jahren im<br />
Freiwilligen Polizeidienst (FPD) im PP<br />
Karlsruhe und wurde sowohl bei seinem<br />
Einsatz als Kradfahrer bei einem<br />
Fußballeinsatz als auch im Schießtraining<br />
von der Kamera begleitet. Schade, dass dieser<br />
Beitrag mit dem eher abwertenden Titel „Hobby-Polizist<br />
– ein Auslaufmodell“ versehen wurde. Und natürlich bekam<br />
auch Innenminister Reinhold Gall die Gelegenheit,<br />
erneut die vorgesehene Abschaffung des FPD zu begründen.<br />
Sicherlich nachvollziehbare Gründe. Allerdings<br />
würden die nach unserer Einschätzung auch rechtfertigen,<br />
das auch gefährliche und ebenfalls immer anspruchsvoller<br />
werdende bürgerschaftliche Engagement<br />
der Freiwilligen Feuerwehr in Frage zu stellen. Aber davon<br />
ist der ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann Gall sicherlich<br />
weit entfernt.<br />
Bild: Screenshot swrmediathek.de<br />
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />
Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Entschädigung für krankheitsbedingt nicht genommene<br />
Urlaub<br />
Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes<br />
vom 3. Mai 2012 und des Bundesverwaltungsgerichts<br />
steht fest: Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand<br />
krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht mehr antreten<br />
konnte, hat Anspruch auf finanzielle Abgeltung von nicht<br />
genommenem europarechtlichen Mindesturlaub. Wir haben<br />
im Standpunkt bereits ausführlich über das Thema<br />
berichtet.<br />
Wie in Baden–Württemberg die Berechnung des Abgeltungsbetrages<br />
erfolgen soll, wurde im Spätsommer<br />
<strong>2013</strong> vom Innenministerium festgelegt. Demnach ist die<br />
durchschnittliche monatliche Besoldung, die die betroffenen<br />
Beamtinnen und Beamte in den letzten drei Monaten<br />
vor Eintritt in den Ruhestand erhalten haben<br />
(Quartalsberechnung) durch 13 (Wochenzahl eines<br />
Quartals) zu dividieren. Dieses Ergebnis ist wiederum<br />
durch die individuelle Anzahl der Wochenarbeitstage zu<br />
dividieren. Die so ermittelte durchschnittliche Besoldung<br />
je Arbeitstag ist schließlich mit der Anzahl der abzugeltenden<br />
Urlaubstage zu multiplizieren.<br />
Zur Begründung des Berechnungsverfahrens führt das<br />
Innenministerium an, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />
diesen in seiner Entscheidung vom 31. Januar<br />
<strong>2013</strong> nicht genau dargelegt habe. Mehrere Oberverwaltungsgerichte<br />
hätten jedoch bereits ein ähnliches Berechnungsverfahren<br />
angewendet. Auch die Mehrzahl<br />
der anderen Länder hat inzwischen auf diese Berechnungsmethode<br />
in Anlehnung an die Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichtes abgestellt.<br />
Seine gesetzliche Verankerung wird der Anspruch auf<br />
Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubs in der<br />
Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung finden.<br />
Das Änderungsverfahren sollte im Herbst <strong>2013</strong> eingeleitet<br />
werden. Erforderlich wäre allerdings zunächst eine<br />
Erweiterung der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage<br />
in § 71 Nr. 1 des LBG BW.<br />
Passiert ist hier allerdings nach meinen Kenntnissen<br />
bislang nichts. Es erfolgte auch noch keine Ausbezahlung<br />
unter ″Vorbehalt der gesetzlichen Regelung″. Aber<br />
das kennen wir Beamtinnen und Beamte ja: wenn wir<br />
etwas zu erhalten haben, dann kann das lange dauern.<br />
Andere Dinge – wie zum Beispiel die Polizeireform – haben<br />
ja Vorrang.<br />
Hinweis: Die Termine für den Dezember entnehmen<br />
Sie bitte der letzten Standpunktausgabe.