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Leben bis zuletzt Die Implementierung von Hospizarbeit und ...

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Nachhaltigkeit durch Finanzierung <strong>von</strong> Palliative Care-Versorgung<br />

interne <strong>und</strong> externe Kooperation zum Beispiel<br />

mit Fachkräften aus der Palliativmedizin, Seelsorge<br />

<strong>und</strong> Hospizgruppe sowie eine eigenständige<br />

Palliative Care–Koordinierungskraft.<br />

Bereits heute werden für pflegebedürftige<br />

Menschen bei den Verrichtungen des täglichen<br />

<strong>Leben</strong>s erforderliche Pflegeleistungen in<br />

den Rahmenverträgen über die vollstationäre<br />

pflegerische Versorgung gemäß §75 Abs. 1<br />

SGB Xl der einzelnen B<strong>und</strong>esländer geregelt.<br />

<strong>Die</strong> Rahmenverträge regeln die Leistungsbereiche<br />

Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie<br />

der medizinischen Behandlungspflege auf<br />

ärztliche Anordnung <strong>und</strong> Soziale Betreuung.<br />

Von den Pflegeheimen zu erbringende Leistungen<br />

der Sterbebegleitung für pflegebedürftige Menschen<br />

werden darin nur im Bereich der Leistungen<br />

der Sozialen Betreuung gesondert erwähnt.<br />

So heißt es etwa im Hessischen Rahmenvertrag<br />

gemäß §75 SGB XI (vom 14. Oktober 2006):<br />

<strong>Die</strong> Leistungen der sozialen Betreuung<br />

unterstützen die pflegebedürftigen Menschen<br />

bei der persönlichen <strong>Leben</strong>sführung<br />

<strong>und</strong> der Gestaltung des Wohn- <strong>und</strong><br />

<strong>Leben</strong>sumfeldes nach ihren eigenen<br />

Vorstellungen <strong>und</strong> Bedürfnissen sowie<br />

bei der Teilnahme am sozialen <strong>und</strong> kulturellen<br />

<strong>Leben</strong>. Damit fördern sie die<br />

Aufrechterhaltung bestehender <strong>und</strong> den<br />

Aufbau neuer sozialer Bezüge <strong>und</strong> Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> tragen den geistigen <strong>und</strong><br />

seelischen Bedürfnissen Rechnung.<br />

Handlungsleitend für die soziale Betreuung<br />

ist die Orientierung an der individuellen<br />

<strong>Leben</strong>sgeschichte der pflegebedürftigen<br />

Menschen sowie an ihren<br />

aktuellen Bedürfnissen <strong>und</strong> Fähigkeiten.<br />

<strong>Die</strong> Leistungserbringung erfolgt integriert<br />

in den täglichen Umgang mit den pflegebedürftigen<br />

Menschen als Angebot für<br />

einzelne pflegebedürftige Menschen, als<br />

Gruppenangebot für mehrere pflegebedürftige<br />

Menschen <strong>und</strong> mit einer Öffnung<br />

der Einrichtung in das Gemeinwesen.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen sind auch auf pflegebedürftige<br />

Menschen mit Demenzerkrankungen<br />

abzustimmen. Den Besonderheiten<br />

kultureller <strong>und</strong> religiöser Prägung<br />

ist Rechnung zu tragen. <strong>Die</strong> soziale<br />

Betreuung wird systematisch geplant,<br />

durchgeführt <strong>und</strong> evaluiert.<br />

<strong>Die</strong> soziale Betreuung umfasst insbesondere:<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung <strong>von</strong> Selbstbestimmung,<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung <strong>von</strong> Fähigkeiten<br />

<strong>und</strong> Kompetenzen,<br />

• Schutz der Privatsphäre,<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung <strong>von</strong> Sicherheit <strong>und</strong><br />

Geborgenheit,<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung <strong>von</strong> Kommunikation,<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung <strong>von</strong> Orientierung,<br />

• Schaffung <strong>von</strong> kulturellen Angeboten,<br />

• professioneller Umgang mit herausforderndem<br />

Verhalten,<br />

• Sterbebeistand <strong>und</strong> Sterbebegleitung. 38<br />

In den anderen Leistungsbereichen Körperpflege,<br />

Ernährung, Mobilität <strong>und</strong> medizinische<br />

Behandlungspflege findet die besondere Situation<br />

<strong>von</strong> sterbenden Menschen keine gesonderte<br />

Erwähnung.<br />

Ein Blick auf den Heimalltag zeigt, dass es vielen<br />

Pflegeheimen aufgr<strong>und</strong> der gegenwärtigen<br />

finanziellen <strong>und</strong> strukturellen Rahmenbedingungen<br />

praktisch unmöglich ist, jenseits der<br />

notwendigen Gr<strong>und</strong>versorgung eine Sterbebegleitung<br />

<strong>und</strong> einen Sterbebeistand in der<br />

Qualität einer Palliative Care-Versorgung so zu<br />

gewährleisten, wie er etwa an anderer Stelle<br />

auch im Pflegeversicherungsgesetz qualitativ<br />

beschrieben <strong>und</strong> etwa in stationären Hospizen<br />

üblich ist.<br />

38 Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische<br />

Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen<br />

vom 14.10.2005, § 2 Abs. 7 Soziale Betreuung<br />

17.2006 Diakonie Texte 33

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