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Ausgabe 1 / 2013 - Sparkasse KölnBonn

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ezahlen<br />

schrift ersetzt. Deutsche Einzugsermächtigungen,<br />

die schriftlich erteilt wurden,<br />

können als SEPA-Basis-Lastschriften<br />

6<br />

%von<br />

den sechs<br />

Milliarden jährlich<br />

in Euro<br />

getätigten Überweisungen in<br />

Deutschland sind bislang SEPAkonform.<br />

SEPA-Lastschriften liegen<br />

sogar unter einem Prozent.<br />

Quelle: Eurosystem, November 2012<br />

weiter genutzt werden. Im SEPA-Zahlverfahren<br />

können Lastschriften ausschließlich<br />

beleglos, in Form von elektronischen<br />

Datensätzen eingereicht, weitergeleitet<br />

und verarbeitet werden. Wer Lastschriften<br />

einziehen will, braucht eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(kurz: Gläubiger-ID)<br />

– zu beantragen online und kostenlos<br />

bei der Deutschen Bundesbank.<br />

Außerdem ist eine neue Inkassovereinbarung<br />

mit der Hausbank erforderlich.<br />

Voraussetzung für den Einzug einer<br />

SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat,<br />

das der Zahlungsempfänger schriftlich<br />

vom Zahlungspflichtigen einholen muss.<br />

Alle SEPA-Lastschriftmandate haben einen<br />

einheitlichen Autorisierungstext<br />

(siehe links). Ein Mandat gilt unbefristet<br />

bis zum Widerruf, verfällt jedoch nach<br />

36 Monaten bei Nichtnutzung.<br />

Der Zahlungsempfänger muss jedes<br />

Mandat eindeutig kennzeichnen – mit<br />

einer Mandatsreferenz. „Diese Maßnahme<br />

erhöht ebenso wie die Vorabinformation<br />

den Verbraucherschutz“, erläutert<br />

Michael Nißl. Bevor der Zahlungsempfänger<br />

Geld einzieht, muss er mindestens<br />

14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum<br />

den Zahlungspflichtigen<br />

darüber schriftlich formieren, damit dieser für Deckung auf<br />

inseinem<br />

Konto sorgen kann. Hinzu kommen<br />

feste Vorlagefristen: Bei Erst- und<br />

Einmallastschriften muss die Bank des<br />

Zahlungsempfängers die Lastschrift der<br />

Bank des Zahlungspflichtigen frühestens<br />

14 Kalendertage und spätestens<br />

fünf Geschäftstage vor Fälligkeit vorlegen,<br />

bei wiederkehrenden Lastschriften<br />

spätestens zwei Tage.<br />

„All diese Neuerungen werden Unternehmen,<br />

die viel mit Lastschriften arbeiten,<br />

in ihrer Arbeitsorganisation berücksichtigen<br />

müssen. Das ist an sich kein<br />

Problem, man muss es aber aktiv angehen“,<br />

stellt Michael Nißl fest. Deshalb<br />

setzt die <strong>Sparkasse</strong> <strong>KölnBonn</strong> auf Information<br />

und Aufklärung, um ihre Kunden<br />

für das Thema zu sensibilisieren. Die<br />

Kundenberater stehen ihren Kunden mit<br />

Rat und Tat zur Seite.<br />

„Es ist sinnvoll, so schnell wie möglich<br />

alle Unternehmensprozesse SEPA-fit zu<br />

machen und bereits jetzt in aller Ruhe<br />

umzustellen. Man muss nämlich nicht<br />

bis zum Februar nächsten Jahres warten,<br />

denn die meisten <strong>Sparkasse</strong>n und Banken<br />

können bereits die SEPA-Verfahren<br />

bearbeiten. Dann können Unternehmer<br />

dem SEPA-Start ganz gelassen entgegenschauen“,<br />

empfiehlt Michael Nißl.<br />

Beratung<br />

Wir haben für Sie eine SEPA-Hotline<br />

eingerichtet: 0221/226-98536.<br />

Checkliste für<br />

Unternehmer<br />

Schritt für Schritt gelingt die SEPA-<br />

Umstellung ganz unproblematisch,<br />

wenn Sie als Unternehmer die wichtigsten<br />

Punkte im Auge behalten.<br />

Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten,<br />

der einen Zeitplan der<br />

Umstellung verantwortet.<br />

Passen Sie alle nötigen EDV-Systeme<br />

und Arbeitsabläufe an.<br />

Geben Sie bei Ihrer Geschäftskorrespondenz<br />

Ihre IBAN und BIC an.<br />

Informieren Sie Ihre Geschäftspartner,<br />

Kunden oder Vereinsmitglieder<br />

über Ihre neuen Bankdaten.<br />

Beantragen Sie eine Gläubiger-ID<br />

bei der Deutschen Bundesbank<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />

Wenden Sie sich wegen einer<br />

neuen SEPA-Inkassovereinbarung<br />

an Ihre Bank.<br />

Prüfen Sie Ihre Verträge bezüglich<br />

SEPA-Lastschriften. Können bestehende<br />

Einzugsermächtigungen<br />

als SEPA-Lastschriftmandate weiter<br />

genutzt werden?<br />

Sorgen Sie für die Erstellung und<br />

den Versand der Vorabinformationen<br />

an Zahlungspflichtige.<br />

Stellen Sie die fristgerechte Vorlage<br />

der Lastschriften beim Geldinstitut<br />

des Zahlers sicher.<br />

för üch 1.<strong>2013</strong><br />

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