04.02.2014 Aufrufe

ZAHNÄRZ TEBLATT

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kontinuität beim<br />

Landesschiedsamt<br />

Foto: Privat<br />

PROF. DR. WOLFGANG GREINER<br />

ERNEUT BESTELLT<br />

Professor Dr. Wolfgang Greiner hat sich<br />

erneut bereit erklärt, den Vorsitz des Landesschiedsamtes<br />

(LSA) auch für den Zeitraum 2014 bis<br />

2016 weiter zu übernehmen, so dass seine Ernennung<br />

im Einvernehmen zwischen KZVN und den Landesverbänden<br />

der Krankenkassen erfolgen konnte.<br />

Zur Erinnerung: Professor Greiner hatte dieses Amt<br />

erstmalig für das Jahr 2013 von seinem Vorgänger –<br />

Prof. Dr. Graf von der Schulenburg – übernommen,<br />

dessen Amtszeit Ende 2012 endete.<br />

Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsamts beträgt<br />

grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Schiedsamts<br />

führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind nicht an Weisungen<br />

gebunden.<br />

Das Schiedswesen<br />

Das Schiedswesen dient dem Zweck, Vertragsinhalte verbindlich<br />

festzusetzen, wenn darüber keine Einigung erzielt<br />

wurde (§ 89 SGB V). Die Verträge betreffen die Art und<br />

Weise, wie ärztliche, zahnärztliche und zahntechnische<br />

Versicherungsleistungen durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte<br />

und Zahntechniker erbracht werden sowie die Höhe<br />

der hierfür gezahlten Honorare. Die Verträge werden zwischen<br />

den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen bzw. dem Verband der Deutschen<br />

Zahntechniker-Innungen geschlossen. Diese Art der<br />

Zwangsschlichtung soll die Kontinuität der Versorgung der<br />

Versicherten sicherstellen.<br />

§13 der Verordnung über die Schiedsämter (Fach 1.3 der<br />

Vertragsmappe) konkretisiert den Fall möglicher Fälle:<br />

(1) Kommt ein Vertrag über die kassenärztliche (kassenzahnärztliche)<br />

Versorgung ganz oder teilweise nicht<br />

zustande, so beginnt das Schiedsamtsverfahren mit<br />

dem bei dem Schiedsamt von einer der Vertragsparteien<br />

gestellten Antrag, eine Einigung über den Inhalt<br />

eines Vertrages herbeizuführen. Stellt keine der<br />

Vertragsparteien einen Antrag nach Satz 1, so beginnt<br />

das Schiedsamtsverfahren mit dem bei dem Schiedsamt<br />

von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Wirkung für<br />

die Vertragsparteien gestellten Antrag.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Greiner.<br />

(2) Ist ein gekündigter Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />

nicht durch einen neuen Vertrag ersetzt, so beginnt<br />

das Schiedsamtsverfahren mit dem auf den Ablauf der<br />

Kündigungsfrist folgenden Tag. Die Vertragspartei, die<br />

die Kündigung ausgesprochen hat, hat das Schiedsamt<br />

schriftlich unter Darstellung des Sachverhalts zu benachrichtigen.<br />

Einigung ohne LSA<br />

Von 1994 bis 2004 gab es allein in Niedersachsen insgesamt<br />

46 LSA-Verfahren. Seitdem hat es keinen Beschluss<br />

des Landesschiedsamts mehr gegeben – ein Verdienst<br />

erfolgreicher Verhandlungsführung des amtierenden KZVN-<br />

Vorstandes, aber auch Resultat eines sachbezogeneren<br />

Umgangs zwischen den Vertragspartnern.<br />

Zuletzt angerufen werden musste das Landesschiedsamt<br />

allerdings im Jahr 2010. Damals konnte zunächst keine<br />

Einigung mit dem BKK-Landesverband über die Vergütung<br />

von KFO-Leistungen erzielt werden. Offenbar unter dem<br />

Eindruck der dezidierten Ausführungen der KZVN in ihrem<br />

Schiedsamtsantrag wurde noch in letzter Minute eine<br />

einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern<br />

erzielt.<br />

Für das Honorarjahr 2013 drohte die Anrufung des LSA,<br />

nachdem die Verhandlungen mit dem vdek über den sog.<br />

Reset lange Zeit keine Einigungsmöglichkeit erkennen<br />

ließen. Die nunmehr erreichten Absprachen zwischen<br />

KZVN und der vdek-Landesvertretung Niedersachsen zeigen,<br />

dass es sich alle Vertragspartner sorgfältig überlegen, ob<br />

sie statt einer partnerschaftlichen Einigung diesen Weg der<br />

Auseinandersetzung wählen.<br />

Denn eine win-win-Situation für alle Verhandlungspartner<br />

lässt sich am besten durch konstruktive Verhandlungen<br />

erzielen – selbst wenn die Entscheidungsfindung mühsam<br />

ist und längere Zeit in Anspruch nimmt. Gleichwohl<br />

54 K Z V N | N Z B | J A N U A R 2 0 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!