Magazin 195909
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Kantone sagten ia<br />
Zivilschutz in der Schweiz - aktueller denn je<br />
Von E. S. Aenen, Bern<br />
Das Fünfmillionenvolk der Schweizer hat<br />
sich ein rechtlidies Fundament für die<br />
Ausgestaltung des Zivilsmutzes geschaffen.<br />
Mit 380000 gegen 230 000 Stimmen<br />
billigte es die Aufnahme eines besonderen<br />
Zivilschutzartikels in seine Verfassung.<br />
In der Schweiz, als föderativer<br />
Demokratie, ist für eine neue Verfassungsbestimmung<br />
außer der Volksmehrheit<br />
auch die Mehrheit der Kantone (die<br />
in Deutschland den Ländern entspremen)<br />
nötig. Diese Mehrheit wurde diesmal sogar<br />
einstimmig erzielt: in allen Kantonen<br />
überwogen die Ja-Stimmen!<br />
Einer langen Entwicklung des Zivilen Bevölkerungsschutzes<br />
ist damit ein unverrückbarer<br />
Grundstein gesetzt worden.<br />
Denn der Luftsdmtz, wie man den Zivilen<br />
Bevölkerungssdiutz in der Schweiz friiher<br />
nannte, basierte 25 Jahre lang auf einem<br />
Dringlich.kcitsbesdUuß des Parlaments,<br />
der seit dem zweiten Weltkrieg nicht<br />
unangefochten geblieben ist. Auf dieser<br />
Grundlage konnte der nach dem Kriege<br />
abgebaute Zivile Bevölkerungssmutz in<br />
personeller Hinsicht nur durch die Ausbildung<br />
von Kadern und Spezialisten neu<br />
in Angriff genommen werden. Daneben<br />
ist es allerdings seit dem Jahre 1951<br />
Pflicht, in allen Neubauten, die in Orten<br />
mit mehr als 1000 Einwohnern entstehen,<br />
auch Schutzräume zu erriditen. Die Zahl<br />
der in nahtreffersicheren Schutzräumen<br />
verfügbaren Plätze konnte infolgedessen<br />
auf über 1,2 Millionen erhöht werden.<br />
Dank der anhaltenden Baukonjunktur erstehen<br />
jährlich Schutzraumplätze für<br />
weitere 130000 bis 140000 Menschen.<br />
Außerdem besteht seit 1952 eine personelI<br />
und materiell gutausgerüstete Luftschutztruppe<br />
der Armee. Sie soll die Arbeit<br />
der zivilen Schutzorganisationen der<br />
Gemeinden ergänzen und zu Menschenrettungen<br />
in besonders gefährdeten Zentren<br />
eingesetzt werden.<br />
Nach der nun neugesdiaffcnen Verfassungsbestimmung<br />
versteht man in der<br />
Schweiz unter Zivilschutz den zivilen<br />
Schutz der Personen und Güter gegen die<br />
Auswirkungen von kriegerischen Ereignissen.<br />
Die Gesetzgebung über diesen<br />
Schutz ist ausdrücklich zur Bundessache<br />
erklärt worden. Vor dem Erlaß der Ausführungsbestimmungen<br />
sind aber die Kantonsregierungen<br />
anzuhören, denen der<br />
Vollzug des Zivilschutzes, unter der OberauIsicht<br />
des Bundes, übertragen wird. In<br />
einem nun vorzubereitenden Zivilsmutzgesetz<br />
werden u. a. die Kostenbeiträge<br />
des Bundes an den Durchführungsmaßnahmen<br />
festzulegen sein.<br />
Die wohl wichtigste Bestimmung des<br />
neuen Zivilschutzartikels der schweizerischen<br />
Bundesverfassung ist die Befugnis,<br />
eine Schutzdienstpflicht der Männer<br />
auf dem Gesetzeswege einzuführen. Da<br />
aber die gesunden Männer im Alter von<br />
20 bis 60 Jahren wehrpflichtig sind, !i{enügen<br />
die übrigen nicht zur Bildung der<br />
zivilen Schutzorganisationen. Man erwägt<br />
deshalb, das Höchstalter für die<br />
Wehrpflichtigen herabzusetzen, um 50<br />
einige ältere Jahrgänge für den Zivilschutz<br />
frei zu machen. Diese Tendenz<br />
entspric:ht der Auffassung, daß angesic:hts<br />
einer Kriegführung mit modernsten Waffen<br />
der Schutz der unbewehrten Zivilbevölkerung<br />
ebenso wichtig ist wie der<br />
Dienst in der bewaffneten Kampf truppe.<br />
Der personelle Neuaufbau des Zivilschutzes<br />
in der Schweiz dürfte daher in<br />
nächster Zeit mit einer gewissen Armeereform<br />
einhergehen.<br />
Durch die neue Verfassungsbestimmung<br />
sind dem künftigen Zivilsmutzgesetz<br />
nom einige weitere Fragen ausdrüddich<br />
zur Regelung vorbehalten worden. Man<br />
wird darin Bestimmungen aufstellen über<br />
die freiwillige übernahme der Schutzdienstpflicht<br />
durch Frauen, deren Mitwirkung<br />
in den Hauswehren, im Alarm- und<br />
Sanitätsdienst sowie in der Obdachlosenhille<br />
unentbehrlich ist. Die repräsentativen<br />
Frauenverbände haben großes Gewimt<br />
auI den Grundsatz der Freiwilligkeit<br />
gelegt und stellten dafür ihre ener-<br />
gische und tatkräftige Mithilfe in Aussicht.<br />
Das Gesetz wird auch die Entschädigungen,<br />
die Versicherung und den Erwerbsersatz<br />
für die Schutzdienst Leistenden<br />
regeln. Schließlich bestimmt der Ver-<br />
In der Schweiz müssen alle Neubauten in Orten mit mehr als 1000 Einwohne rn<br />
Schutzräume enthalten. Zur Zeit verfügen die Eidgenossen über mehr als 1,2 Millionen<br />
Schutzraumplätze. In jedem Jahr kommen etwa 130000 bis 140000 neue hinzu.<br />
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