Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive
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Umweltzone seit 1. Oktober 2008<br />
Stadt<br />
1. Stand <strong>der</strong> Luftreinhalteplanung (Maßnahmen-<br />
bzw. Aktionsplan)<br />
2. Planungsstand <strong>der</strong> Umweltzone (eingerichtet/angekündigt)<br />
14. Bottrop, Gelsenkirchen, Recklinghausen<br />
Seit dem 4. August 2008 ist <strong>der</strong> Luftreinhalteplan Ruhrgebiet „Teilplan<br />
Ruhrgebiet Nord" in Kraft (als Bestandteil des Gesamt-LRP <strong>für</strong> die drei<br />
Regierungsbezirke im Ruhrgebiet).<br />
Ausweisung <strong>der</strong> Umweltzonen zum 1. Oktober 2008<br />
Eine Evaluation zur Wirksamkeit <strong>der</strong> Umweltzonen findet im Jahr 2010<br />
statt. Danach folgt eine Anapassung <strong>der</strong> Umweltzonen. Verkleinerung,<br />
Vergrößerung und sogar Aufhebung <strong>der</strong> Umweltzonen sind die möglichen<br />
Optionen.<br />
Informationen: www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_infrastruktur/index.php<br />
3. Maßnahmen und Verkehrsverbote<br />
3.1 Stufung <strong>der</strong> Umweltzone? Bestehen<br />
darüber hinaus Durchfahrtsverbote?<br />
3.2 Sonstiges?<br />
4. Vollzug <strong>der</strong> Ausnahmeregelungen:<br />
Welche Ausnahmen sind über den Katalog<br />
<strong>der</strong> KennzeichnungsVO hinaus<br />
vorgesehen?<br />
4.1 Anlieger<br />
4.2 Gewerbe<br />
3.1 In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer roten, gelben o<strong>der</strong><br />
grünen Feinstaub-Plakette einfahren.<br />
3.2 Keine weiteren Einschränkungen.<br />
Die Umweltzonen im Ruhrgebiet haben dieselben Regelungen <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung.<br />
Generelle Ausnahmen:<br />
Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung<br />
und ohne Feinstaubplakette befahren:<br />
- Mobile Maschinen und Geräte<br />
- Arbeitsmaschinen<br />
- Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />
- Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge<br />
- Krankenwagen, Arztwagen mit Einsatzkennzeichnung<br />
- Kraftfahrzeuge mit Personen, die einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis mit<br />
den Merkzeichen "aG", "H" o<strong>der</strong> "Bl" besitzen und mit sich führen.<br />
- Fahrzeuge mit Son<strong>der</strong>rechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung<br />
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten <strong>der</strong><br />
NATO<br />
- Zivile Fahrzeuge, die zur Erfüllung von Aufträgen <strong>der</strong> Bundeswehr<br />
genutzt werden<br />
- Oldtimer-Fahrzeuge, mit "H"-Kennzeichen o<strong>der</strong> mit einem roten Kennzeichen<br />
zur wie<strong>der</strong>kehrenden Verwendung<br />
Befreiungen nach dem Luftreinhalteplan von Amts wegen:<br />
- Fahrzeuge von Schwerbehin<strong>der</strong>ten, die über eine Parkerleichterung <strong>für</strong><br />
außergewöhnlich Gehbehin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> Blinde o<strong>der</strong> eine Ausnahmegenehmigung<br />
außerhalb <strong>der</strong> „aG“-Regelung verfügen<br />
- Fahrzeuge mit Son<strong>der</strong>kennzeichen (z. B. Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten,<br />
Ausfuhr)<br />
- Schausteller-, Zirkusfahrzeuge<br />
- Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis <strong>für</strong> das Ruhrgebiet (befristet<br />
bis zum 31.12.2010)<br />
- Bewohner, die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen<br />
und diesen sichtbar auslegen (befristet bis zum 30.09.2009)<br />
- Ausgewiesene Umleitungsstrecken, um beson<strong>der</strong>en Verkehrslagen<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Befreiungen auf Antrag <strong>für</strong> die Dauer von 6 Monaten:<br />
Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone<br />
eines Luftreinhalteplans auf Antrag <strong>für</strong> 6 Monate ab Inkrafttreten <strong>der</strong> Umweltzone<br />
befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem <strong>der</strong> folgenden<br />
Gründe befahren (Quell- und Zielverkehr):<br />
- zur Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern o<strong>der</strong><br />
Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e: Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels,<br />
von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen<br />
Einrichtungen sowie von Wochenmärkten,<br />
- zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen,<br />
zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich <strong>der</strong> Beseiti-<br />
DIHK Umweltzonen-Check 2009 23