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Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

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Umweltzone seit 1. Oktober 2008<br />

Stadt<br />

1. Stand <strong>der</strong> Luftreinhalteplanung (Maßnahmen-<br />

bzw. Aktionsplan)<br />

2. Planungsstand <strong>der</strong> Umweltzone (eingerichtet/angekündigt)<br />

14. Bottrop, Gelsenkirchen, Recklinghausen<br />

Seit dem 4. August 2008 ist <strong>der</strong> Luftreinhalteplan Ruhrgebiet „Teilplan<br />

Ruhrgebiet Nord" in Kraft (als Bestandteil des Gesamt-LRP <strong>für</strong> die drei<br />

Regierungsbezirke im Ruhrgebiet).<br />

Ausweisung <strong>der</strong> Umweltzonen zum 1. Oktober 2008<br />

Eine Evaluation zur Wirksamkeit <strong>der</strong> Umweltzonen findet im Jahr 2010<br />

statt. Danach folgt eine Anapassung <strong>der</strong> Umweltzonen. Verkleinerung,<br />

Vergrößerung und sogar Aufhebung <strong>der</strong> Umweltzonen sind die möglichen<br />

Optionen.<br />

Informationen: www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_infrastruktur/index.php<br />

3. Maßnahmen und Verkehrsverbote<br />

3.1 Stufung <strong>der</strong> Umweltzone? Bestehen<br />

darüber hinaus Durchfahrtsverbote?<br />

3.2 Sonstiges?<br />

4. Vollzug <strong>der</strong> Ausnahmeregelungen:<br />

Welche Ausnahmen sind über den Katalog<br />

<strong>der</strong> KennzeichnungsVO hinaus<br />

vorgesehen?<br />

4.1 Anlieger<br />

4.2 Gewerbe<br />

3.1 In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer roten, gelben o<strong>der</strong><br />

grünen Feinstaub-Plakette einfahren.<br />

3.2 Keine weiteren Einschränkungen.<br />

Die Umweltzonen im Ruhrgebiet haben dieselben Regelungen <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung.<br />

Generelle Ausnahmen:<br />

Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung<br />

und ohne Feinstaubplakette befahren:<br />

- Mobile Maschinen und Geräte<br />

- Arbeitsmaschinen<br />

- Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />

- Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge<br />

- Krankenwagen, Arztwagen mit Einsatzkennzeichnung<br />

- Kraftfahrzeuge mit Personen, die einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis mit<br />

den Merkzeichen "aG", "H" o<strong>der</strong> "Bl" besitzen und mit sich führen.<br />

- Fahrzeuge mit Son<strong>der</strong>rechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung<br />

- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten <strong>der</strong><br />

NATO<br />

- Zivile Fahrzeuge, die zur Erfüllung von Aufträgen <strong>der</strong> Bundeswehr<br />

genutzt werden<br />

- Oldtimer-Fahrzeuge, mit "H"-Kennzeichen o<strong>der</strong> mit einem roten Kennzeichen<br />

zur wie<strong>der</strong>kehrenden Verwendung<br />

Befreiungen nach dem Luftreinhalteplan von Amts wegen:<br />

- Fahrzeuge von Schwerbehin<strong>der</strong>ten, die über eine Parkerleichterung <strong>für</strong><br />

außergewöhnlich Gehbehin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> Blinde o<strong>der</strong> eine Ausnahmegenehmigung<br />

außerhalb <strong>der</strong> „aG“-Regelung verfügen<br />

- Fahrzeuge mit Son<strong>der</strong>kennzeichen (z. B. Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten,<br />

Ausfuhr)<br />

- Schausteller-, Zirkusfahrzeuge<br />

- Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis <strong>für</strong> das Ruhrgebiet (befristet<br />

bis zum 31.12.2010)<br />

- Bewohner, die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen<br />

und diesen sichtbar auslegen (befristet bis zum 30.09.2009)<br />

- Ausgewiesene Umleitungsstrecken, um beson<strong>der</strong>en Verkehrslagen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Befreiungen auf Antrag <strong>für</strong> die Dauer von 6 Monaten:<br />

Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone<br />

eines Luftreinhalteplans auf Antrag <strong>für</strong> 6 Monate ab Inkrafttreten <strong>der</strong> Umweltzone<br />

befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem <strong>der</strong> folgenden<br />

Gründe befahren (Quell- und Zielverkehr):<br />

- zur Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern o<strong>der</strong><br />

Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e: Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels,<br />

von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen<br />

Einrichtungen sowie von Wochenmärkten,<br />

- zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen,<br />

zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich <strong>der</strong> Beseiti-<br />

DIHK Umweltzonen-Check 2009 23

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