06.02.2014 Aufrufe

Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Umweltzone seit 1. Januar 2009<br />

Stadt<br />

1. Stand <strong>der</strong> Luftreinhalteplanung (Maßnahmen-<br />

bzw. Aktionsplan)<br />

2. Planungsstand <strong>der</strong> Umweltzone (verbindlich<br />

angekündigt?)<br />

3. Maßnahmen und Verkehrsverbote<br />

3.1 Stufung <strong>der</strong> Umweltzone?<br />

Bestehen darüber hinaus<br />

Durchfahrtsverbote?<br />

3.2 Sonstiges?<br />

26. Mühlacker<br />

Im Frühjahr 2006 wurde <strong>der</strong> Luftreinhalteplan zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Stickoxidbelastung verabschiedet.<br />

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Februar 2007 die Wirkungsanalysen<br />

<strong>für</strong> die Maßnahmen im Verkehrsbereich (<strong>Fahrverbote</strong>) in die<br />

Anhörung zum Luftreinhalte- und Aktionsplan (LRP/AP) <strong>für</strong> die Feinstaubbelastung<br />

mit eingebracht.<br />

Der LRP/AP-Feinstaub wurde im September 2008 verabschiedet. Das<br />

Fahrverbot <strong>für</strong> Fahrzeuge ohne Plakette gilt seit dem 01.01.2009.<br />

Die Umweltzone ist im LRP/AP-Feinstaub ausgewiesen. Sie umfasst im<br />

Wesentlichen den Innenstadtbereich.<br />

Im LRP/AP-NO 2 sind insgesamt vier Maßnahmen aufgeführt:<br />

- Mo<strong>der</strong>nisierung des städt. Fuhrparks<br />

- Ausbau des Umweltverbundes<br />

- Ganzjähriges, flächenhaftes Fahrverbot ab 2010 <strong>für</strong> alle Kfz <strong>der</strong> Schadstoffgruppe<br />

1 (schlechter EURO 2)<br />

- Ganzjähriges, flächenhaftes Fahrverbot ab 2012 <strong>für</strong> alle Kfz <strong>der</strong><br />

Schadstoffgruppen 1 u. 2 (schlechter EURO 3)<br />

Im LRP/AP-Feinstaub kommen noch folgende sieben Maßnahmen hinzu:<br />

- Vorgezogenes ganzjähriges, flächenhaftes Fahrverbot ab 1.1.2008 <strong>für</strong><br />

alle Kfz <strong>der</strong> Schadstoffgruppe 1 (schlechter EURO 2)<br />

- Verringerung aus diffusen Quellen in den Bereichen Handwerk, Gewerbe<br />

und Industrie<br />

- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Holzfeuerungen<br />

- Empfehlung eines Feststoffverbrennungsverbotes in Kleinfeuerungsanlagen<br />

- Generelles Verbrennungsverbot <strong>für</strong> Grün- und Gartenabfälle<br />

- Bessere Baustellenlogistik<br />

- Intensivierung <strong>der</strong> Straßenbegrünung<br />

4. Vollzug <strong>der</strong> Ausnahmeregelungen:<br />

Welche Ausnahmen sind über den Katalog<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnungs-VO hinaus<br />

vorgesehen?<br />

4.1 Anlieger<br />

4.2 Gewerbe<br />

4.3 Ausländische - Besucher und<br />

Unternehmer<br />

4.4 Kosten <strong>der</strong> Ausnahme-<br />

Genehmigungen<br />

4.5 Werden Ausnahmen an<strong>der</strong>er<br />

Kommunen anerkannt?<br />

5. Vollzug <strong>der</strong> Verbote<br />

5.1 Wie erfolgt <strong>der</strong> Vollzug?<br />

5.2 Erfolgen Sanktionen im ruhenden Verkehr?<br />

6. Auswirkungen <strong>der</strong> Umweltzone<br />

6.1 Entwicklung <strong>der</strong> Feinstaubwerte<br />

(Mikrogramm pro Tag <strong>für</strong> 2007<br />

und 2008)<br />

6.2 Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Über-<br />

Für die Bundesstraße B10 gibt es bereits seit über einem Jahr ein nächtliches<br />

Durchfahrtsverbot <strong>für</strong> <strong>Lkw</strong> > 12 t zur Verhin<strong>der</strong>ung des angeblichen<br />

Mautausweichverkehrs.<br />

4.1-4.3<br />

Zu den Ausnahmeregelungen wurde eine landesweite Allgemeinverfügung<br />

erarbeitet, die von den betroffenen Städten übernommen werden<br />

kann. Damit gelten dann <strong>für</strong> alle Umweltzonen in BW dieselben Ausnahmeregelungen,<br />

die damit auch gegenseitig anerkannt werden.<br />

4.4 Die Ausnahmegenehmigung <strong>für</strong> Private kostet 50 € je Fahrzeug. Bei<br />

gewerblich genutzten Fahrzeugen werden <strong>für</strong> das erste Fahrzeug eines<br />

Unternehmens 100 € verlangt, <strong>für</strong> jedes weitere 50 €.<br />

4.5 Ausnahmegenehmigungen von außerhalb BW werden nicht anerkannt.<br />

Derzeit befinden wir uns noch in <strong>der</strong> Übergangszeit. Hierzu gibt es noch<br />

keine Informationen.<br />

6.1 2007: 38 Überschreitungen des Tagesmittelwertes und 2008: 23<br />

Überschreitungen<br />

6.2 Die Anzahl <strong>der</strong> Tagesmittelwertüberschreitungen, wie auch des Jahresmittelwertes<br />

geht stetig zurück. Gab es 2006 noch 58 Überschreitungstage<br />

und einen Jahresmittelwert von 36 µg/m³ lagen die Werte<br />

2008 bei 23 Überschreitungen und 28 µg/m³ PM 10 im Jahresmittel.<br />

DIHK Umweltzonen-Check 2009 41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!