Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive
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Umweltzone seit 1. Oktober 2008<br />
gung von Wasser-, Gas und Elektroschäden, <strong>für</strong> soziale und pflegerische<br />
Hilfsdienste<br />
- zur Wahrnehmung überwiegen<strong>der</strong> und unaufschiebbarer Interessen<br />
Einzelner, insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong>: notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten<br />
u. a.), Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen<br />
Personenverkehr o<strong>der</strong> das Fahrrad ausweichen können,<br />
- zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- u. Produktionsprozessen wie z.<br />
B.: die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung<br />
zu Produktionsbetrieben und <strong>der</strong> Versand von Gütern aus <strong>der</strong><br />
Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen Werkverkehrs,<br />
wenn Alternativen nicht verfügbar sind,<br />
- aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen wie z. B.:<br />
Durchführung von Schwertransporten, Zu- und Abfahrt zu Veranstaltungen.<br />
Die Dauer <strong>der</strong> Befreiung wird auf das notwendige Maß beschränkt bzw.<br />
wird dem nachgewiesenen Bedarf angepasst. Falls ausschließlich ein<br />
Bedarf <strong>für</strong> Tages- o<strong>der</strong> Kurzzeitfahrten besteht, wird die Ausnahmegenehmigung<br />
auch nur bedarfsgerecht und taggenau erteilt.<br />
Befreiungen auf Antrag <strong>für</strong> die Dauer von einem Jahr:<br />
Bei Vorliegen einer <strong>der</strong> vorgenannten Voraussetzungen können Kraftfahrzeuge<br />
von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone eines Luftreinhalteplans<br />
bis zur Dauer von einem Jahr ab Inkrafttreten <strong>der</strong> Umweltzone auf<br />
Antrag befreit werden, wenn zusätzlich die Nachrüstung des Kraftfahrzeugs<br />
mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten<br />
Schadstoffmin<strong>der</strong>ungssystems ist technisch nicht möglich ist,<br />
weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird<br />
o<strong>der</strong> die Nachrüstung nicht realisierbar ist o<strong>der</strong> zum Austausch des Kraftfahrzeugs<br />
ein <strong>für</strong> die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- o<strong>der</strong> Gebrauchtfahrzeug<br />
verbindlich bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist,<br />
sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den Verantwortungsbereich<br />
des Bestellers fällt (Der Nachweis dieser Voraussetzungen kann durch<br />
eine Bescheinigung einer fachlich geeigneten Stelle (z. B. TÜV, DEKRA,<br />
Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) geführt werden.).<br />
Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und unter den gleichen<br />
Voraussetzungen wie bei <strong>der</strong> Erstbeantragung über das Ablaufdatum<br />
hinaus verlängerbar.<br />
Befreiungen auf Antrag bis zum 30.09.2009:<br />
- Kfz-Halterinnen und -halter mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Umweltzone (Bewohner-Ausnahmegenehmigung)<br />
Hinweis: Bewohner einer Umweltzone,<br />
die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen und diesen<br />
sichtbar auslegen, sind von dem Verkehrsverbot befreit.<br />
- Gewerbebetriebe mit Geschäftssitz in <strong>der</strong> Umweltzone (Gewerbe-<br />
Ausnahmegenehmigung).<br />
Befreiungen auf Antrag bis zum 31.12.2010:<br />
Busse können von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone befreit werden,<br />
wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr,<br />
Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von<br />
Reisebussen o<strong>der</strong> Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen).<br />
Anmerkung: Viele Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten können, haben<br />
noch keine Ausnahmegenehmigung.<br />
4.3 Ausländische Besucher und Unternehmer<br />
4.4 Kosten <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />
4.5 Werden Ausnahmen an<strong>der</strong>er Kommunen<br />
anerkannt?<br />
5. Vollzug <strong>der</strong> Verbote<br />
Anwendung <strong>der</strong> Plakettenverordnung, keine Regelung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />
<strong>für</strong> ausländische Fahrzeuge<br />
Die Kosten liegen zwischen 10 € und 100 €. Der Handwerker- bzw. Gewerbeparkausweis<br />
kostet 120 € <strong>für</strong> ein Jahr.<br />
Es wird eine gegenseitige Anerkennung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />
im Ruhrgebiet praktiziert. Bei den jeweiligen Anträgen können die Anerkennungen<br />
<strong>für</strong> die an<strong>der</strong>en Zonen im Ruhrgebiet direkt beantragt werden.<br />
Der Vollzug erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Verkehrskontrollen (Poli-<br />
DIHK Umweltzonen-Check 2009 24