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Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

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Umweltzone seit 1. Oktober 2008<br />

gung von Wasser-, Gas und Elektroschäden, <strong>für</strong> soziale und pflegerische<br />

Hilfsdienste<br />

- zur Wahrnehmung überwiegen<strong>der</strong> und unaufschiebbarer Interessen<br />

Einzelner, insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong>: notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten<br />

u. a.), Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen<br />

Personenverkehr o<strong>der</strong> das Fahrrad ausweichen können,<br />

- zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- u. Produktionsprozessen wie z.<br />

B.: die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung<br />

zu Produktionsbetrieben und <strong>der</strong> Versand von Gütern aus <strong>der</strong><br />

Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen Werkverkehrs,<br />

wenn Alternativen nicht verfügbar sind,<br />

- aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen wie z. B.:<br />

Durchführung von Schwertransporten, Zu- und Abfahrt zu Veranstaltungen.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Befreiung wird auf das notwendige Maß beschränkt bzw.<br />

wird dem nachgewiesenen Bedarf angepasst. Falls ausschließlich ein<br />

Bedarf <strong>für</strong> Tages- o<strong>der</strong> Kurzzeitfahrten besteht, wird die Ausnahmegenehmigung<br />

auch nur bedarfsgerecht und taggenau erteilt.<br />

Befreiungen auf Antrag <strong>für</strong> die Dauer von einem Jahr:<br />

Bei Vorliegen einer <strong>der</strong> vorgenannten Voraussetzungen können Kraftfahrzeuge<br />

von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone eines Luftreinhalteplans<br />

bis zur Dauer von einem Jahr ab Inkrafttreten <strong>der</strong> Umweltzone auf<br />

Antrag befreit werden, wenn zusätzlich die Nachrüstung des Kraftfahrzeugs<br />

mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten<br />

Schadstoffmin<strong>der</strong>ungssystems ist technisch nicht möglich ist,<br />

weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird<br />

o<strong>der</strong> die Nachrüstung nicht realisierbar ist o<strong>der</strong> zum Austausch des Kraftfahrzeugs<br />

ein <strong>für</strong> die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- o<strong>der</strong> Gebrauchtfahrzeug<br />

verbindlich bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist,<br />

sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den Verantwortungsbereich<br />

des Bestellers fällt (Der Nachweis dieser Voraussetzungen kann durch<br />

eine Bescheinigung einer fachlich geeigneten Stelle (z. B. TÜV, DEKRA,<br />

Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) geführt werden.).<br />

Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und unter den gleichen<br />

Voraussetzungen wie bei <strong>der</strong> Erstbeantragung über das Ablaufdatum<br />

hinaus verlängerbar.<br />

Befreiungen auf Antrag bis zum 30.09.2009:<br />

- Kfz-Halterinnen und -halter mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Umweltzone (Bewohner-Ausnahmegenehmigung)<br />

Hinweis: Bewohner einer Umweltzone,<br />

die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen und diesen<br />

sichtbar auslegen, sind von dem Verkehrsverbot befreit.<br />

- Gewerbebetriebe mit Geschäftssitz in <strong>der</strong> Umweltzone (Gewerbe-<br />

Ausnahmegenehmigung).<br />

Befreiungen auf Antrag bis zum 31.12.2010:<br />

Busse können von einem Verkehrsverbot in <strong>der</strong> Umweltzone befreit werden,<br />

wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr,<br />

Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von<br />

Reisebussen o<strong>der</strong> Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen).<br />

Anmerkung: Viele Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten können, haben<br />

noch keine Ausnahmegenehmigung.<br />

4.3 Ausländische Besucher und Unternehmer<br />

4.4 Kosten <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />

4.5 Werden Ausnahmen an<strong>der</strong>er Kommunen<br />

anerkannt?<br />

5. Vollzug <strong>der</strong> Verbote<br />

Anwendung <strong>der</strong> Plakettenverordnung, keine Regelung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />

<strong>für</strong> ausländische Fahrzeuge<br />

Die Kosten liegen zwischen 10 € und 100 €. Der Handwerker- bzw. Gewerbeparkausweis<br />

kostet 120 € <strong>für</strong> ein Jahr.<br />

Es wird eine gegenseitige Anerkennung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungen<br />

im Ruhrgebiet praktiziert. Bei den jeweiligen Anträgen können die Anerkennungen<br />

<strong>für</strong> die an<strong>der</strong>en Zonen im Ruhrgebiet direkt beantragt werden.<br />

Der Vollzug erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Verkehrskontrollen (Poli-<br />

DIHK Umweltzonen-Check 2009 24

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