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Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

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gestalten, dass der verbleibende Ackerschlag eine gerade Bewirtschaftungslinie<br />

erhält.<br />

Suchraum 4 und nördlich gelegene neue Maßnahme in der Ackerflur<br />

Östlich der Hoflage Westrup, mit ihrer expandierenden Viehhaltung, sollen eine<br />

Feldhecke (Typ A) und eine Streuobstwiese angelegt werden. Wie aus der<br />

folgenden Karte hervorgeht, gehört diese Teilfläche zu einem einheitlich und<br />

zusammenhängend bewirtschafteten Ackerschlag <strong>von</strong> etwa 11 ha Größe. Durch<br />

die Gehölzanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum landwirtschaftlichen<br />

Betrieb würde ein „Biotop“ auf geringwertigem Boden entstehen. Auf solchen<br />

Standorten können sich bei Aushagerung stickstoffempfindliche, artenreiche<br />

Strukturen entwickeln.<br />

Aufgrund der geltenden Vorschriften der bei Stallbauneubauten zu<br />

beachtenden Ammoniakrichtlinie können dann bei zukünftigen Erweiterungen<br />

der Stallanlagen Entwicklungshindernisse entstehen. Aus diesem Grund, und<br />

wegen des Anschneidens des Ackerfeldblockes (ungünstige Restfläche zwischen<br />

Hofstelle und Anpflanzung, Verkleinerung des Feldblockes) bestehen Bedenken<br />

gegen diesen südlichen Teilabschnitt.

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