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Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

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gesucht. Die Landwirtschaftskammer geht da<strong>von</strong> aus, dass dieser Standort<br />

nicht zum Tragen kommt.<br />

Zur Sichtschutzpflanzung selbst: Wird die Maßnahme B 474n nicht umgesetzt,<br />

so stellt sich auch für die Maßnahmen im Suchraum 12 eine neue<br />

Betrachtungsweise dar. Gegen die Anlage einer Sichtschutzpflanzung Typ D,<br />

südlich „Wüste Mühle“ (wie vorgeschlagen, angelehnt an die Straße) bestehen<br />

aus agrarstruktureller Sicht keine Bedenken. Eine Zerschneidung und damit<br />

dauerhafte Beeinträchtigung des Feldblockes durch die geplante Maßnahme<br />

Typ E – Anlage eines Feldgehölzes wird jedoch entschieden abgelehnt. Gegen<br />

den nördlich der „Wüsten Mühle“ vorgesehenen Maßnahmenblock Typ D<br />

bestehen ebenfalls erhebliche Bedenken wegen der damit verbundenen<br />

negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur. Kommt die<br />

Ausgleichsmaßnahme <strong>zur</strong> B 474n nicht zum Tragen, so würde sich die<br />

vorgesehene Anpflanzung wie ein Riegel in den hervorragend <strong>zur</strong> Ackernutzung<br />

geeigneten Feldblock schieben. Denkbar wäre auch hier aus agrarstruktureller<br />

Sicht eine Maßnahme nördlich entlang der „Wüsten Mühle“.

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