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Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

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Es sollte verstärkt daraufhin verhandelt werden, die zwischen den<br />

Pflanzabschnitten verbliebenen schmalen Streifen mit einzubeziehen. Es ist zu<br />

beachten, dass Eigentumsflächen Zugang zum Wegenetz behalten. Sollten die<br />

Lücken nicht geschlossen werden können, so sind die Pflanzungen gegenüber<br />

den verbleibenden Streifen so zu gestalten, dass randliche Beeinträchtigungen<br />

nicht auftreten (gestufte Randgestaltung).<br />

Raum 11 - an der L 609 und an der Straße „Brunnenplas“.<br />

Gegen die beiden Flächen an der L 609 (westlich und östlich) und gegen die<br />

nördlich der Straße „Brunnenplas“ vorgesehenen Anpflanzungen bestehen<br />

wegen der Zerschneidungswirkung erhebliche Bedenken. Der Fläche südlich<br />

der Straße wird zugestimmt.

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