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Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft (BAFU / BLW, 2011)

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<strong>Baulicher</strong> <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>. E<strong>in</strong> Modul <strong>der</strong> Vollzugshilfe <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>BAFU</strong>/<strong>BLW</strong> <strong>2011</strong> 28<br />

Tab. 8<br />

> Richtwerte für Raumgewichte verschiedener Mistarten (<strong>in</strong> t/m³)<br />

Tier- bzw. Mistart<br />

Raumgewicht<br />

R<strong>in</strong><strong>der</strong>, (Stapelmist, Laufstallmist) 0,7–0,8<br />

Schwe<strong>in</strong>e 0,9<br />

Schafe 0,65<br />

Pferde<br />

3–4 kg Stroh/GVE und Tag<br />

6–8 kg Stroh/GVE und Tag<br />

mehr als 11 kg Stroh/GVE und Tag<br />

Geflügel (Trockenkot/getrockneter Kot) 0,5<br />

Legehennen (Frischmist) 0,8<br />

Quelle: R<strong>in</strong><strong>der</strong>mist: GRUDAF, 2009.<br />

Übriger Mist: Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste-Gewässerschutz, Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg.<br />

0,7<br />

0,5<br />

0,3<br />

3.7 Notwendige Sicherheitsreserven<br />

Das Volumen e<strong>in</strong>es Güllebehälters kann aus Sicherheitsgründen (W<strong>in</strong>d, Wellenschlag<br />

beim Rühren) grundsätzlich nicht voll ausgeschöpft werden. Deshalb s<strong>in</strong>d Güllebehälter<br />

<strong>in</strong> jedem Fall gegenüber dem <strong>in</strong> Kapitel 3.5 ermittelten M<strong>in</strong>imum um folgende<br />

Beträge grösser zu dimensionieren:<br />

Sicherheitsreserven<br />

> bei erdverlegten Güllebehältern und Überflurbehältern s<strong>in</strong>d die obersten 10 cm nicht<br />

als Lagerraum gemäss Kapitel 3.5 anrechenbar;<br />

> bei Gülleteichen s<strong>in</strong>d die obersten 30 cm nicht als Lagerraum gemäss Kapitel 3.5<br />

anrechenbar.<br />

Situationsbed<strong>in</strong>gt ist e<strong>in</strong> angepasstes Handeln erfor<strong>der</strong>lich. Bei sehr hohem Füllstand,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wenn die obersten 10 bzw. 30 cm ausnahmsweise nicht freigehalten<br />

werden konnten, muss z.B. e<strong>in</strong> Überschwappen durch Wellengang verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden,<br />

<strong>in</strong>dem anfangs bei <strong>der</strong> Entnahme auf das Aufrühren verzichtet wird.<br />

Das Volumen <strong>der</strong> Schwemmkanäle im Stall kann ebenfalls nur bis maximal 10 cm<br />

unterhalb <strong>der</strong> Spaltenböden an das M<strong>in</strong>imalvolumen nach Kapitel 3.5 angerechnet<br />

werden. Fliesst die Gülle frei vom Schwemmkanal <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Güllebehälter, wird das<br />

anrechenbare Volumen im Schwemmkanal zusätzlich durch den maximal zulässigen<br />

Füllstand des Güllelagers bestimmt.<br />

Volumen <strong>der</strong> Schwemmkanäle<br />

3.8 Selbstkontrolle bei <strong>der</strong> Lagerung<br />

Damit e<strong>in</strong> Betrieb nicht unvorbereitet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Notsituation wegen übervoller Lagerbehälter<br />

gerät, muss <strong>der</strong> Füllstand <strong>der</strong> Güllebehälter und Mistplatten regelmässig und <strong>in</strong><br />

angemessenen Abständen kontrolliert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Massnahmen (z.B. gezielte Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Abwasseranfalls, kurzfristige<br />

Zumietung von Lagervolumen) rechtzeitig ergriffen werden können. Optische o<strong>der</strong><br />

akustische Warnanlagen können dabei hilfreich se<strong>in</strong>.

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