Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft (BAFU / BLW, 2011)
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<strong>Baulicher</strong> <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>. E<strong>in</strong> Modul <strong>der</strong> Vollzugshilfe <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>BAFU</strong>/<strong>BLW</strong> <strong>2011</strong> 28<br />
Tab. 8<br />
> Richtwerte für Raumgewichte verschiedener Mistarten (<strong>in</strong> t/m³)<br />
Tier- bzw. Mistart<br />
Raumgewicht<br />
R<strong>in</strong><strong>der</strong>, (Stapelmist, Laufstallmist) 0,7–0,8<br />
Schwe<strong>in</strong>e 0,9<br />
Schafe 0,65<br />
Pferde<br />
3–4 kg Stroh/GVE und Tag<br />
6–8 kg Stroh/GVE und Tag<br />
mehr als 11 kg Stroh/GVE und Tag<br />
Geflügel (Trockenkot/getrockneter Kot) 0,5<br />
Legehennen (Frischmist) 0,8<br />
Quelle: R<strong>in</strong><strong>der</strong>mist: GRUDAF, 2009.<br />
Übriger Mist: Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste-Gewässerschutz, Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg.<br />
0,7<br />
0,5<br />
0,3<br />
3.7 Notwendige Sicherheitsreserven<br />
Das Volumen e<strong>in</strong>es Güllebehälters kann aus Sicherheitsgründen (W<strong>in</strong>d, Wellenschlag<br />
beim Rühren) grundsätzlich nicht voll ausgeschöpft werden. Deshalb s<strong>in</strong>d Güllebehälter<br />
<strong>in</strong> jedem Fall gegenüber dem <strong>in</strong> Kapitel 3.5 ermittelten M<strong>in</strong>imum um folgende<br />
Beträge grösser zu dimensionieren:<br />
Sicherheitsreserven<br />
> bei erdverlegten Güllebehältern und Überflurbehältern s<strong>in</strong>d die obersten 10 cm nicht<br />
als Lagerraum gemäss Kapitel 3.5 anrechenbar;<br />
> bei Gülleteichen s<strong>in</strong>d die obersten 30 cm nicht als Lagerraum gemäss Kapitel 3.5<br />
anrechenbar.<br />
Situationsbed<strong>in</strong>gt ist e<strong>in</strong> angepasstes Handeln erfor<strong>der</strong>lich. Bei sehr hohem Füllstand,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wenn die obersten 10 bzw. 30 cm ausnahmsweise nicht freigehalten<br />
werden konnten, muss z.B. e<strong>in</strong> Überschwappen durch Wellengang verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden,<br />
<strong>in</strong>dem anfangs bei <strong>der</strong> Entnahme auf das Aufrühren verzichtet wird.<br />
Das Volumen <strong>der</strong> Schwemmkanäle im Stall kann ebenfalls nur bis maximal 10 cm<br />
unterhalb <strong>der</strong> Spaltenböden an das M<strong>in</strong>imalvolumen nach Kapitel 3.5 angerechnet<br />
werden. Fliesst die Gülle frei vom Schwemmkanal <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Güllebehälter, wird das<br />
anrechenbare Volumen im Schwemmkanal zusätzlich durch den maximal zulässigen<br />
Füllstand des Güllelagers bestimmt.<br />
Volumen <strong>der</strong> Schwemmkanäle<br />
3.8 Selbstkontrolle bei <strong>der</strong> Lagerung<br />
Damit e<strong>in</strong> Betrieb nicht unvorbereitet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Notsituation wegen übervoller Lagerbehälter<br />
gerät, muss <strong>der</strong> Füllstand <strong>der</strong> Güllebehälter und Mistplatten regelmässig und <strong>in</strong><br />
angemessenen Abständen kontrolliert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Massnahmen (z.B. gezielte Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Abwasseranfalls, kurzfristige<br />
Zumietung von Lagervolumen) rechtzeitig ergriffen werden können. Optische o<strong>der</strong><br />
akustische Warnanlagen können dabei hilfreich se<strong>in</strong>.