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Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft (BAFU / BLW, 2011)

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<strong>Baulicher</strong> <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>. E<strong>in</strong> Modul <strong>der</strong> Vollzugshilfe <strong>Umweltschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>BAFU</strong>/<strong>BLW</strong> <strong>2011</strong> 70<br />

A4-2.5<br />

Laufhöfe<br />

Beton, Festigkeit im Gewässerschutzbereich A U und <strong>in</strong> Schutzzonen S3 m<strong>in</strong>destens C<br />

30/37 (im übrigen Bereich m<strong>in</strong>destens C 25/30), Expositionsklasse XC4 (SIA 262).<br />

Konstruktionsstärken:<br />

> m<strong>in</strong>imale Bodenplattenstärke: 150 mm (200 mm <strong>in</strong> Schutzzonen S3).<br />

Betonqualität<br />

M<strong>in</strong>imale Konstruktionsstärke<br />

E<strong>in</strong> Belag aus Asphalt ist nicht zulässig wegen des hohen Risikos von Rissbildung und<br />

Angriff durch Kot und Harn.<br />

Für die Ableitung von Regenwasser <strong>in</strong> den Güllebehälter bzw. Sammelbehälter ist e<strong>in</strong>e<br />

Sammelr<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>zubauen.<br />

A4-2.6<br />

Ställe<br />

Dichte frostbeständige Betonböden (Ortbeton) s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e Benutzung als Stall mit<br />

e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>imalen Bodenstärke von 150 mm gemäss Stand <strong>der</strong> Technik zu bauen. Begründete<br />

Ausnahmen s<strong>in</strong>d möglich.<br />

M<strong>in</strong>imale Konstruktionsstärke<br />

Liegeboxen (E<strong>in</strong>zelboxen) im R<strong>in</strong>dviehstall benötigen ke<strong>in</strong>en Betonboden, sofern sie<br />

e<strong>in</strong>gestreut werden und ausserhalb von Schutzzonen S3 liegen (vgl. Kapitel 6.1.1).<br />

A4-3 Leckerkennungssysteme für Güllebehälter<br />

In Schutzzonen S3 ist bei Güllebehältern e<strong>in</strong>e Leckerkennung obligatorisch, im Gewässerschutzbereich<br />

A U sowie <strong>in</strong> den übrigen Bereichen (üB) ist sie nicht obligatorisch,<br />

führt aber zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Vere<strong>in</strong>fachung und Kostene<strong>in</strong>sparungen bei <strong>der</strong><br />

periodischen Dichtheitskontrolle.<br />

Obligatorisches Leckerkennungssystem<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schutzzone S3<br />

R<strong>in</strong>g-Sickerleitungen s<strong>in</strong>d mit Spülstutzen und Kontrollschacht zu versehen.<br />

Der Kontrollschacht ist bei Tiefen über 1,2 m mit e<strong>in</strong>er Steigleiter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Steigeisen<br />

auszustatten. Die Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungsleitung sollte möglich se<strong>in</strong>.<br />

Baugrund und Abflussmöglichkeiten von Meteor- und Hangwasser: vgl. Kapitel 4.2.1.<br />

Der Betriebsleiter stellt e<strong>in</strong>e regelmässige Sicht- und Geruchs-Kontrolle am Kontrollschacht<br />

sicher.<br />

Wird e<strong>in</strong>e Leckerkennung gemäss folgenden Varianten realisiert, ist bei <strong>der</strong> periodischen<br />

amtlichen Dichtheitskontrolle (vgl. Kapitel 7.2) ke<strong>in</strong>e Kontrolle des baulichen<br />

Zustands <strong>der</strong> geleerten und gere<strong>in</strong>igten Lagere<strong>in</strong>richtungen durch e<strong>in</strong>e Fachperson<br />

notwendig. E<strong>in</strong>e Kontrolle am Kontrollschacht genügt, wenn die Funktionstüchtigkeit<br />

gewährleistet ist. Auf e<strong>in</strong>e Datennachführung <strong>der</strong> Kontroll<strong>in</strong>tervalle ist zu achten.<br />

Vere<strong>in</strong>fachte Dichtheitskontrolle<br />

bei Güllebehältern mit<br />

Leckerkennung

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