Aus-, Fort- und Weiterbildung - Städtisches Klinikum Braunschweig
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Bildungsbericht 2013<br />
(vormals ein Lehrgang) durchgeführt <strong>und</strong> insgesamt 27 Teilnehmer zur staatlichen<br />
Prüfung geführt worden.<br />
In 2014 sind zwei Rettungsassistenten-Kurse nach §8 (1) RettAssG <strong>und</strong> zwei Kurse<br />
nach § 8 (2) RettAssG geplant (schon ausgebucht), d.h. es findet noch einmal eine<br />
Verdoppelung des Angebotes statt.<br />
3.1.3 Notfallsanitätergesetz<br />
Mit dem Inkraftreten des Gesetzes dauert die <strong>Aus</strong>bildung zum Notfallsanitäter zukünftig<br />
drei Jahre <strong>und</strong> umfasst 1960 St<strong>und</strong>en theoretische <strong>und</strong> praktische <strong>Aus</strong>bildung, 720<br />
St<strong>und</strong>en Klinische <strong>Aus</strong>bildung <strong>und</strong> 1960 St<strong>und</strong>en <strong>Aus</strong>bildung auf einer<br />
Lehrrettungswache.<br />
Innerhalb der Übergangsfristen werden sich Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern<br />
qualifizieren. Je nach Berufserfahrung kommt eine abgestufte Weiterqualifizierung vom<br />
Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter zum Tragen. Wer zum Stichtag (01.01.2014)<br />
länger als 5 Jahre die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führt, kann sich direkt einer<br />
Ergänzungsprüfung unterziehen.<br />
Wer zum Stichtag weniger als 5 Jahre aber mehr als 3 Jahre die Berufsbezeichnung<br />
führt, kann nach einem Lehrgang von 480 Unterrichtseinheiten (UE) die<br />
Ergänzungsprüfung ablegen.<br />
Wer zum Stichtag weniger als 3 Jahre Rettungsassistent ist, muss an einem Lehrgang<br />
von 960 UE teilnehmen, ehe er sich einer Ergänzungsprüfung stellen kann.<br />
Im Jahr 2014 werden die ersten Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern<br />
weiterqualifiziert.<br />
3.1.4 Konsequenzen<br />
Die kurz skizzierten Neuerungen <strong>und</strong> Kapazitätsausweitungen machen eine Vielzahl<br />
von Aktivitäten erforderlich<br />
• Erarbeitung eines detaillierten durch die zuständige Behörde<br />
genehmigungsfähigen Curriculums für die <strong>Aus</strong>bildung zum Notfallsanitäter,<br />
da der Gesetzgeber bis jetzt nur einen Entwurf der <strong>Aus</strong>bildungs- <strong>und</strong><br />
Prüfungsverordnung vorgelegt hat. Ein einheitlicher Kompetenzkatalog fehlt.<br />
• Erarbeitung von Curricula für die Nach- bzw. Weiterqualifizierungslehrgänge<br />
• Konzepterstellung einer 200-stündigen <strong>Fort</strong>bildung zu Praxisanleitern (PA),<br />
die von der <strong>Aus</strong>bildung zu Praxisanleitern im Bereich der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />
Krankenpflege abweichen, aber für die <strong>Aus</strong>bildung zu Notfallsanitätern<br />
erforderlich ist<br />
• Akquise, Aufstockung <strong>und</strong> Qualifizierung des Lehrpersonals nach den neuen<br />
Mindestanforderungen. Die Leitung einer Schule für Notfallsanitäter <strong>und</strong><br />
deren Lehrkräfte: Qualifikation zum Notfallsanitäter <strong>und</strong> pädagogisches<br />
Studium<br />
• Qualifizierung des jetzigen Lehrpersonals zu Notfallsanitätern<br />
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