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Büchner/Kaminski (Hg.), Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

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Vorwort<br />

Am 1. Oktober 1995 ist mit dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz<br />

vom 21. August desselben Jahres (BGBl. I 1995, 1050)<br />

die derzeit in Deutschland geltende Regelung betreffend den „Schwangerschaftsabbruch“<br />

(bis auf einzelne Details) in Kraft getreten. Dieses<br />

von manchen absichtsvoll so genannte Abtreibungsrecht ist in den<br />

letzten Jahren zunehmend weniger ein Thema öffentlicher Auseinandersetzung<br />

gewesen. Auf der politischen Agenda ist es nur im Zusammenhang<br />

mit der Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur<br />

Vermeidung von Spätabtreibungen gestanden, wobei die Initiatoren beteuert<br />

haben, den Paragrafen 218 „nicht erneut aufschnüren“ zu wollen.<br />

Bemühungen des Bundestages, der dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht<br />

auferlegten Pflicht nachzukommen, die Auswirkungen<br />

des gesetzlichen Beratungskonzepts zu beobachten, sind nicht ansatzweise<br />

erkennbar – bis heute. Es wird offenbar kein Handlungsbedarf<br />

gesehen, obwohl immer deutlicher wird, dass die Reform von 1995<br />

das erklärte Ziel einer Verbesserung des <strong>Lebensschutz</strong>es ungeborener<br />

Kinder verfehlt hat. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht der Glaube<br />

an den Schutzeffekt des gesetzlichen Konzepts sich als <strong>kollektiver</strong><br />

<strong>Selbstbetrug</strong> erweist.<br />

Dem Bundesverband Lebensrecht (BVL) und den in ihm zusammengeschlossenen<br />

Organisationen ist es vorbehalten geblieben, in Form<br />

eines in Berlin veranstalteten Symposiums an den 10. Jahrestag des Inkrafttretens<br />

der Neuregelung des Paragrafen 218 zu erinnern. Was die<br />

Referentinnen und Referenten dieses Symposiums aus der Sicht eines<br />

Verfassungsrechtlers, einer Ärztin, eines Sozialwissenschaftlers sowie<br />

eines Journalisten vorgetragen haben, verdient es, einer breiteren Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht zu werden. Deshalb hat sich der BVL<br />

entschlossen, die Referate in diesem Buch zu veröffentlichen. Den Autoren<br />

danken wir auch an dieser Stelle für ihr Einverständnis.<br />

Um den Lesern weitere Informationen zur Problematik der Spätabtreibungen,<br />

zur Statistik sowie über Erfahrungen mit und in der<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung zugänglich zu machen, haben wir<br />

den Text um fünf zusätzliche Beiträge erweitert. Im Anhang dokumentieren<br />

wir ferner u. a. den Text der Paragrafen 218 bis 219a StGB,

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