16.02.2014 Aufrufe

Büchner/Kaminski (Hg.), Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

Büchner/Kaminski (Hg.), Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

Büchner/Kaminski (Hg.), Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Manfred Spieker<br />

bungen vornehmen, weil die Wahrhaftigkeit der Antworten der Ärzte<br />

nicht überprüfbar sei und bei Tests auch Antwortverweigerungen zu<br />

verzeichnen waren. Außerdem fehlten die unter einer anderen Diagnose<br />

abgerechneten und die im Ausland vorgenommenen Abtreibungen.<br />

Die rot-grüne Bundesregierung hat es offenkundig für inopportun gehalten,<br />

der eigenen Statistik mit derartiger Skepsis zu begegnen. Seit<br />

2001 fehlt diese Erklärung, obwohl sich weder die Rechtsgrundlagen<br />

der Abtreibungsstatistik noch die Meldeverfahren geändert haben.<br />

Die neue Behauptung in den Vorbemerkungen der Statistik, es sei<br />

dem Statistischen Bundesamt nun möglich, „die Einhaltung der Auskunftspflicht<br />

zu kontrollieren“, wird durch Fakten nicht gedeckt. Es<br />

werden auch keine Gründe genannt, die einsichtig machen würden,<br />

wie die früher beklagten Defizite beseitigt wurden. Nach wie vor muss<br />

die jährlich gemeldete Zahl der Abtreibungen verdoppelt werden, will<br />

man der Realität nahekommen. Das bedeutet, 260.000 Abtreibungen<br />

entsprechen eher der Wirklichkeit als die 131.500, die das Statistische<br />

Bundesamt im Durchschnitt der Jahre seit 1996 meldete. Ein geringfügiger<br />

Rückgang der Abtreibungen 2003 auf 128.030 bedeutet noch keinen<br />

Rückgang der Abtreibungshäufigkeit, da auch die Zahl der Frauen<br />

im gebärfähigen Alter von 15 bis 45 seit 1996 um rund 310.000 zurückgegangen<br />

ist. 2004 ist die Gesamtzahl der Abtreibungen nach dem<br />

Statistischen Bundesamt wieder auf 129.650 gestiegen.<br />

In den 31 Jahren seit der Freigabe der Abtreibung 1974 sind somit<br />

nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes in Ost- und Westdeutschland<br />

4,3 Millionen Kinder getötet worden, nach plausiblen<br />

Schätzungen aber deutlich mehr als acht Millionen. Der Bundestag<br />

wurde durch das Bundesverfassungsgericht 1993 zu einer Erfolgskontrolle<br />

seines Paradigmenwechsels verpflichtet. 15 Wäre er an dieser<br />

Erfolgskontrolle wirklich interessiert, müsste er nicht nur das Meldeverfahren<br />

vereinheitlichen und konsequent kontrollieren, sondern<br />

auch wissenschaftliche Untersuchungen in jenen Fallgruppen der Abtreibungen,<br />

die sich der Meldepflicht ganz entziehen, in Auftrag geben.<br />

An zuverlässigen Zahlen aber ist er einstweilen nicht interessiert. Sie<br />

könnten ihn an den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erinnern,<br />

das Gesetz zu korrigieren und nachzubessern, wenn sich nach ange-<br />

15<br />

BVerfGE 88, 309.<br />

70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!