EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
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<strong>Pflege</strong> – Rechtliches<br />
<strong>für</strong> die Hilfestellungen berücksichtigt werden. In diesen<br />
Schätzungen ist inbegriffen, dass das Essen entsprechend<br />
Ihren Bedürfnissen zubereitet, angerichtet, allenfalls<br />
vorgeschnitten oder passiert wird. Können Sie, da<br />
Sie die Ernährung mittels Sonde verabreicht bekommen,<br />
die Mahlzeiten nicht dementsprechend vorbereiten (Sondenernährung)<br />
wird der volle Wert <strong>für</strong> das Zubereiten der<br />
Mahlzeiten als <strong>Pflege</strong>bedarf berücksichtigt.<br />
Einnehmen der Mahlzeiten<br />
Können Sie nicht alleine essen und muss Ihnen das Essen<br />
eingegeben werden, so werden 30 Stunden pro Monat da<strong>für</strong><br />
berücksichtigt (Mindestwert). Es ist dabei vollkommen<br />
gleichgültig ob die Speisen mit dem Löffel oder flüssig<br />
mit einem Fläschchen oder über eine Sonde verabreicht<br />
werden. In allen Fällen gilt ein einheitlicher Zeitwert von<br />
30 Stun.den pro Monat.<br />
Einnehmen der Medikamente<br />
Wenn Sie jemanden benötigen, der Ihnen die richtigen<br />
Medikamente zum richtigen Zeitpunkt gibt oder Sie erinnert,<br />
Ihre Medikamente zu nehmen, so werden drei Stunden<br />
pro Monat berücksichtigt (Richtwert). Wenn Sie sich<br />
subcutane Injektionen nicht selbständig verabreichen<br />
können, werden fünf Stunden pro Monat als <strong>Pflege</strong>bedarf<br />
berücksichtigt. Sollten Sie zusätzlich noch Tabletten einnehmen<br />
müssen und dazu die Hilfe einer anderen Person<br />
brauchen, so ist diese in den fünf Stunden pro Monat bereits<br />
inkludiert.<br />
Kanülen- oder Sondenpflege<br />
Sowohl <strong>für</strong> die notwendige Sondenpflege als auch Kanülenpflege<br />
werden jeweils fünf Stunden monatlich als Betreuungsmaßnahme<br />
anerkannt.<br />
Mobilitätshilfe im engeren Sinn<br />
Für Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen oder Gehen in Ihrer<br />
Wohnung werden Ihnen 15 Stunden pro Monat berechnet<br />
(Richtwert). Dieser Zeitwert ist auch dann heranzuziehen,<br />
wenn Sie bettlägerig sind und sich nicht allein umdrehen,<br />
aufsetzen und Ähnliches können.<br />
Wenn nur eine fallweise Unterstützung – etwa beim morgendlichen<br />
Aufstehen – erforderlich ist, werden in der Regel<br />
7,5 Stunden pro Monat berücksichtigt.<br />
Was die fünf Hilfsverrichtungen anlangt, so wird <strong>für</strong> sie<br />
unabhängig vom tatsächlichen Aufwand ein monatlicher<br />
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