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EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

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<strong>Pflege</strong> – Rechtliches<br />

<strong>für</strong> die Hilfestellungen berücksichtigt werden. In diesen<br />

Schätzungen ist inbegriffen, dass das Essen entsprechend<br />

Ihren Bedürfnissen zubereitet, angerichtet, allenfalls<br />

vorgeschnitten oder passiert wird. Können Sie, da<br />

Sie die Ernährung mittels Sonde verabreicht bekommen,<br />

die Mahlzeiten nicht dementsprechend vorbereiten (Sondenernährung)<br />

wird der volle Wert <strong>für</strong> das Zubereiten der<br />

Mahlzeiten als <strong>Pflege</strong>bedarf berücksichtigt.<br />

Einnehmen der Mahlzeiten<br />

Können Sie nicht alleine essen und muss Ihnen das Essen<br />

eingegeben werden, so werden 30 Stunden pro Monat da<strong>für</strong><br />

berücksichtigt (Mindestwert). Es ist dabei vollkommen<br />

gleichgültig ob die Speisen mit dem Löffel oder flüssig<br />

mit einem Fläschchen oder über eine Sonde verabreicht<br />

werden. In allen Fällen gilt ein einheitlicher Zeitwert von<br />

30 Stun.den pro Monat.<br />

Einnehmen der Medikamente<br />

Wenn Sie jemanden benötigen, der Ihnen die richtigen<br />

Medikamente zum richtigen Zeitpunkt gibt oder Sie erinnert,<br />

Ihre Medikamente zu nehmen, so werden drei Stunden<br />

pro Monat berücksichtigt (Richtwert). Wenn Sie sich<br />

subcutane Injektionen nicht selbständig verabreichen<br />

können, werden fünf Stunden pro Monat als <strong>Pflege</strong>bedarf<br />

berücksichtigt. Sollten Sie zusätzlich noch Tabletten einnehmen<br />

müssen und dazu die Hilfe einer anderen Person<br />

brauchen, so ist diese in den fünf Stunden pro Monat bereits<br />

inkludiert.<br />

Kanülen- oder Sondenpflege<br />

Sowohl <strong>für</strong> die notwendige Sondenpflege als auch Kanülenpflege<br />

werden jeweils fünf Stunden monatlich als Betreuungsmaßnahme<br />

anerkannt.<br />

Mobilitätshilfe im engeren Sinn<br />

Für Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen oder Gehen in Ihrer<br />

Wohnung werden Ihnen 15 Stunden pro Monat berechnet<br />

(Richtwert). Dieser Zeitwert ist auch dann heranzuziehen,<br />

wenn Sie bettlägerig sind und sich nicht allein umdrehen,<br />

aufsetzen und Ähnliches können.<br />

Wenn nur eine fallweise Unterstützung – etwa beim morgendlichen<br />

Aufstehen – erforderlich ist, werden in der Regel<br />

7,5 Stunden pro Monat berücksichtigt.<br />

Was die fünf Hilfsverrichtungen anlangt, so wird <strong>für</strong> sie<br />

unabhängig vom tatsächlichen Aufwand ein monatlicher<br />

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