16.02.2014 Aufrufe

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Pflege</strong> – Alltag<br />

eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes<br />

der zu pflegenden Person aufrecht.<br />

Begünstigte Selbstversicherung <strong>für</strong> pflegende <strong>Angehörige</strong><br />

Diese Selbstversicherung <strong>für</strong> Zeiten der <strong>Pflege</strong> naher <strong>Angehörige</strong>r<br />

kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit<br />

bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Voraussetzungen sind<br />

»»<br />

Anspruch des/der pflegebedürftigen <strong>Angehörige</strong>n auf<br />

<strong>Pflege</strong>geld zumindest der Stufe 3<br />

»»<br />

erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die<br />

<strong>Pflege</strong> in häuslicher Umgebung<br />

»»<br />

Wohnsitz im Inland<br />

Die monatliche Beitragsgrundlage liegt im Jahr 2013 bei<br />

EUR 1.614,32.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Seit 1. August 2009 übernimmt der Bund die Beiträge<br />

der freiwilligen Weiter- und Selbstversicherung in der<br />

Pensionsversicherung ab der <strong>Pflege</strong>geldstufe 3 unbefristet<br />

und zur Gänze. Dies bietet Ihnen als pflegende/n<br />

<strong>Angehörige</strong>/n die Möglichkeit kostenlos Versicherungszeiten<br />

zu erwerben.<br />

Nähere Informationen zu diesen Versicherungsmöglichkeiten<br />

erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger<br />

oder beim <strong>Pflege</strong>telefon (* Anhang).<br />

Wird mir diese Zeit auf die Pension angerechnet?<br />

Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur<br />

<strong>Pflege</strong> eines behinderten Kindes oder eine beitragspflichtige<br />

Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />

bestand, werden als Beitragszeiten <strong>für</strong> die Pension<br />

berücksichtigt. Nur <strong>für</strong> die vorzeitige Alterspension bei<br />

Arbeitslosigkeit sind die Monate der freiwilligen Versicherung<br />

ohne Bedeutung.<br />

Und bin ich während dieser Zeit auch krankenversichert?<br />

Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als<br />

<strong>Angehörige</strong>/r (z. B. als Ehegatte/Ehegattin) mitversichert<br />

sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

selbst versichern.<br />

40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!