EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
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<strong>Pflege</strong> – Alltag<br />
eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes<br />
der zu pflegenden Person aufrecht.<br />
Begünstigte Selbstversicherung <strong>für</strong> pflegende <strong>Angehörige</strong><br />
Diese Selbstversicherung <strong>für</strong> Zeiten der <strong>Pflege</strong> naher <strong>Angehörige</strong>r<br />
kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit<br />
bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Voraussetzungen sind<br />
»»<br />
Anspruch des/der pflegebedürftigen <strong>Angehörige</strong>n auf<br />
<strong>Pflege</strong>geld zumindest der Stufe 3<br />
»»<br />
erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die<br />
<strong>Pflege</strong> in häuslicher Umgebung<br />
»»<br />
Wohnsitz im Inland<br />
Die monatliche Beitragsgrundlage liegt im Jahr 2013 bei<br />
EUR 1.614,32.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Seit 1. August 2009 übernimmt der Bund die Beiträge<br />
der freiwilligen Weiter- und Selbstversicherung in der<br />
Pensionsversicherung ab der <strong>Pflege</strong>geldstufe 3 unbefristet<br />
und zur Gänze. Dies bietet Ihnen als pflegende/n<br />
<strong>Angehörige</strong>/n die Möglichkeit kostenlos Versicherungszeiten<br />
zu erwerben.<br />
Nähere Informationen zu diesen Versicherungsmöglichkeiten<br />
erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger<br />
oder beim <strong>Pflege</strong>telefon (* Anhang).<br />
Wird mir diese Zeit auf die Pension angerechnet?<br />
Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur<br />
<strong>Pflege</strong> eines behinderten Kindes oder eine beitragspflichtige<br />
Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />
bestand, werden als Beitragszeiten <strong>für</strong> die Pension<br />
berücksichtigt. Nur <strong>für</strong> die vorzeitige Alterspension bei<br />
Arbeitslosigkeit sind die Monate der freiwilligen Versicherung<br />
ohne Bedeutung.<br />
Und bin ich während dieser Zeit auch krankenversichert?<br />
Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als<br />
<strong>Angehörige</strong>/r (z. B. als Ehegatte/Ehegattin) mitversichert<br />
sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
selbst versichern.<br />
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