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EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

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<strong>Pflege</strong> – Rechtliches<br />

PFLEGE – RECHTLICHES<br />

Mehr als 435.000 Menschen in Österreich brauchen ständig<br />

<strong>Pflege</strong>. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung dieses<br />

Themas: <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit hat sich von einem eher individuellen<br />

Randphänomen zu einem Risiko <strong>für</strong> alle Mitglieder<br />

der Gesellschaft entwickelt. Österreich hat sich – als<br />

eines der ersten Länder – dieser Herausforderung gestellt<br />

und nach umfassender Vorbereitung ein einheitliches<br />

<strong>Pflege</strong>vorsorgesystem geschaffen.<br />

Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze<br />

der Länder brachten im Jahr 1993 eine völlige Neuordnung<br />

der <strong>Pflege</strong>vorsorge in Österreich. Mit dem <strong>Pflege</strong>geldreformgesetz<br />

2012 wurde die Gesetzgebungs- und<br />

Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund<br />

übertragen. Dies bedeutet, dass rund 67.000 Bezieher/innen<br />

eines Landespflegegeldes mit 1.1.2012 in den Zuständigkeitsbereich<br />

der Pensionsversicherungsanstalt bzw.<br />

der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter wechselten.<br />

Wer <strong>Pflege</strong> braucht, soll sich diese möglichst nach<br />

seinen/ihren Bedürfnissen selbst organisieren können,<br />

z. B. indem er/sie pflegenden <strong>Angehörige</strong>n, Freunden und<br />

Freundinnen oder Nachbarn eine finanzielle Entschädigung<br />

<strong>für</strong> ihre Tätigkeit bietet. Dazu trägt das <strong>Pflege</strong>geld<br />

bei.<br />

Aber Geld ist nicht alles. Alte, kranke und behinderte<br />

Menschen sollen ein weitgehend selbst bestimmtes,<br />

sozial integriertes Leben in ihrer vertrauten Umgebung<br />

führen können. Die Betreuungspersonen, und das sind<br />

in den meisten Fällen Frauen, sollen – etwa durch die Inanspruchnahme<br />

professioneller Hilfe – unterstützt und<br />

entlastet werden. Um diese Zielsetzung zu erreichen,<br />

wurde die Verpflichtung zum flächendeckenden Auf- bzw.<br />

Ausbau der ambulanten, teilstationären und stationären<br />

Dienste in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und<br />

den Ländern verankert.<br />

Während bei diesen so genannten Sachleistungen auch<br />

die Einkommenssituation der <strong>Pflege</strong>bedürftigen berücksichtigt<br />

wird, wird das <strong>Pflege</strong>geld selbst ausschließlich<br />

nach dem individuellen <strong>Pflege</strong>bedarf festgelegt, das heißt<br />

unabhängig von Einkommen, Alter und von der Ursache<br />

der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit. Das <strong>Pflege</strong>geld kommt aber nicht<br />

nur pflegebedürftigen Menschen mit geringem Einkommen<br />

zugute, sondern vor allem den Schwerstbehinderten, die<br />

früher nur den viel niedrigeren Hilflosenzuschuss hatten.<br />

Was ist denn <strong>Pflege</strong>geld überhaupt?<br />

Das <strong>Pflege</strong>geld ist eine zweckgebundene Leistung, die<br />

ausschließlich zur Abdeckung der pflegebedingten Mehr-<br />

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