EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Pflege</strong> – Rechtliches<br />
PFLEGE – RECHTLICHES<br />
Mehr als 435.000 Menschen in Österreich brauchen ständig<br />
<strong>Pflege</strong>. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung dieses<br />
Themas: <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit hat sich von einem eher individuellen<br />
Randphänomen zu einem Risiko <strong>für</strong> alle Mitglieder<br />
der Gesellschaft entwickelt. Österreich hat sich – als<br />
eines der ersten Länder – dieser Herausforderung gestellt<br />
und nach umfassender Vorbereitung ein einheitliches<br />
<strong>Pflege</strong>vorsorgesystem geschaffen.<br />
Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze<br />
der Länder brachten im Jahr 1993 eine völlige Neuordnung<br />
der <strong>Pflege</strong>vorsorge in Österreich. Mit dem <strong>Pflege</strong>geldreformgesetz<br />
2012 wurde die Gesetzgebungs- und<br />
Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund<br />
übertragen. Dies bedeutet, dass rund 67.000 Bezieher/innen<br />
eines Landespflegegeldes mit 1.1.2012 in den Zuständigkeitsbereich<br />
der Pensionsversicherungsanstalt bzw.<br />
der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter wechselten.<br />
Wer <strong>Pflege</strong> braucht, soll sich diese möglichst nach<br />
seinen/ihren Bedürfnissen selbst organisieren können,<br />
z. B. indem er/sie pflegenden <strong>Angehörige</strong>n, Freunden und<br />
Freundinnen oder Nachbarn eine finanzielle Entschädigung<br />
<strong>für</strong> ihre Tätigkeit bietet. Dazu trägt das <strong>Pflege</strong>geld<br />
bei.<br />
Aber Geld ist nicht alles. Alte, kranke und behinderte<br />
Menschen sollen ein weitgehend selbst bestimmtes,<br />
sozial integriertes Leben in ihrer vertrauten Umgebung<br />
führen können. Die Betreuungspersonen, und das sind<br />
in den meisten Fällen Frauen, sollen – etwa durch die Inanspruchnahme<br />
professioneller Hilfe – unterstützt und<br />
entlastet werden. Um diese Zielsetzung zu erreichen,<br />
wurde die Verpflichtung zum flächendeckenden Auf- bzw.<br />
Ausbau der ambulanten, teilstationären und stationären<br />
Dienste in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und<br />
den Ländern verankert.<br />
Während bei diesen so genannten Sachleistungen auch<br />
die Einkommenssituation der <strong>Pflege</strong>bedürftigen berücksichtigt<br />
wird, wird das <strong>Pflege</strong>geld selbst ausschließlich<br />
nach dem individuellen <strong>Pflege</strong>bedarf festgelegt, das heißt<br />
unabhängig von Einkommen, Alter und von der Ursache<br />
der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit. Das <strong>Pflege</strong>geld kommt aber nicht<br />
nur pflegebedürftigen Menschen mit geringem Einkommen<br />
zugute, sondern vor allem den Schwerstbehinderten, die<br />
früher nur den viel niedrigeren Hilflosenzuschuss hatten.<br />
Was ist denn <strong>Pflege</strong>geld überhaupt?<br />
Das <strong>Pflege</strong>geld ist eine zweckgebundene Leistung, die<br />
ausschließlich zur Abdeckung der pflegebedingten Mehr-<br />
6