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EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

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<strong>Pflege</strong> – Alltag<br />

che finanzielle Belastungen verursachen. Hier bietet das<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

(BMWFJ) die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung<br />

<strong>für</strong> pflegende <strong>Angehörige</strong> in Form eines Härteausgleiches<br />

<strong>für</strong> höchstens neun Monate an. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist,<br />

dass infolge der Karenz eine finanzielle Notsituation eintritt.<br />

Dies ist dann der Fall, wenn das gewichtete Durchschnitts-Haushaltseinkommen<br />

(abhängig von Anzahl und<br />

Alter der Personen) infolge des Wegfalls des Einkommens<br />

unter EUR 700,00 pro Monat sinkt. Die durchschnittliche<br />

Höhe der Zuwendungen betrug 2011 EUR 805,73 pro Monat<br />

(in einer Bandbreite von EUR 37,00 bis EUR 2.967,09<br />

pro Monat in Abhängigkeit vom jeweiligen Haushaltseinkommen).<br />

Auf diese finanzielle Unterstützung besteht<br />

kein Rechtsanspruch, bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />

kann jedoch mit einer Unterstützung gerechnet werden.<br />

Im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes kann auch<br />

jene Person, die die Betreuung und Begleitung übernimmt,<br />

das <strong>Pflege</strong>geld direkt erhalten; dies wäre von der<br />

pflegebedürftigen Person bei der <strong>Pflege</strong>geld auszahlenden<br />

Stelle zu beantragen. Darüber hinaus kann auf Antrag<br />

des <strong>Pflege</strong>bedürftigen ein Vorschuss in der Höhe der Stufe<br />

3 bzw., wenn ein <strong>Pflege</strong>geld der Stufe 3 bereits zuerkannt<br />

worden ist, in Höhe der Stufe 4 gewährt werden.<br />

Weitere Informationen über Einkommensgrenze und Antragstellung<br />

erhalten Sie beim Familienservice (* siehe<br />

Anhang) und im Internet auf der Webseite des BMWFJ unter<br />

www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/<br />

FamilienhospizkarenzZuschuss/ bzw. in den Broschüren<br />

& FAMILIENHOSPIZKARENZ und & <strong>EIN</strong> <strong>BLICK</strong> 7 –<br />

Finanzielles, BMASK. Für telefonische Anfragen steht Ihnen<br />

außerdem das <strong>Pflege</strong>telefon gerne zur Verfügung<br />

(* siehe Anhang).<br />

Kann ich eine Förderung <strong>für</strong> die 24-Stunden-.<br />

Betreuung bekommen?<br />

Seit 1.7.2007 bestehen die gesetzlichen Grundlagen <strong>für</strong><br />

legale vertragliche Betreuungsverhältnisse in privaten<br />

Haushalten. Solche Betreuungsverhältnisse können in<br />

Form eines Dienstvertrages mit einer unselbständigen<br />

Betreuungskraft oder eines Vertrages mit einem gemeinnützigen<br />

Anbieter (z. B. einem sozialen Dienst) oder durch<br />

Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen.<br />

Zu den Mehrkosten, die dadurch entstehen, können unter<br />

folgenden Voraussetzungen finanzielle Förderungen gewährt<br />

werden:<br />

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