EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige
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<strong>Pflege</strong> – Alltag<br />
che finanzielle Belastungen verursachen. Hier bietet das<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Familie und Jugend<br />
(BMWFJ) die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung<br />
<strong>für</strong> pflegende <strong>Angehörige</strong> in Form eines Härteausgleiches<br />
<strong>für</strong> höchstens neun Monate an. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist,<br />
dass infolge der Karenz eine finanzielle Notsituation eintritt.<br />
Dies ist dann der Fall, wenn das gewichtete Durchschnitts-Haushaltseinkommen<br />
(abhängig von Anzahl und<br />
Alter der Personen) infolge des Wegfalls des Einkommens<br />
unter EUR 700,00 pro Monat sinkt. Die durchschnittliche<br />
Höhe der Zuwendungen betrug 2011 EUR 805,73 pro Monat<br />
(in einer Bandbreite von EUR 37,00 bis EUR 2.967,09<br />
pro Monat in Abhängigkeit vom jeweiligen Haushaltseinkommen).<br />
Auf diese finanzielle Unterstützung besteht<br />
kein Rechtsanspruch, bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />
kann jedoch mit einer Unterstützung gerechnet werden.<br />
Im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes kann auch<br />
jene Person, die die Betreuung und Begleitung übernimmt,<br />
das <strong>Pflege</strong>geld direkt erhalten; dies wäre von der<br />
pflegebedürftigen Person bei der <strong>Pflege</strong>geld auszahlenden<br />
Stelle zu beantragen. Darüber hinaus kann auf Antrag<br />
des <strong>Pflege</strong>bedürftigen ein Vorschuss in der Höhe der Stufe<br />
3 bzw., wenn ein <strong>Pflege</strong>geld der Stufe 3 bereits zuerkannt<br />
worden ist, in Höhe der Stufe 4 gewährt werden.<br />
Weitere Informationen über Einkommensgrenze und Antragstellung<br />
erhalten Sie beim Familienservice (* siehe<br />
Anhang) und im Internet auf der Webseite des BMWFJ unter<br />
www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/<br />
FamilienhospizkarenzZuschuss/ bzw. in den Broschüren<br />
& FAMILIENHOSPIZKARENZ und & <strong>EIN</strong> <strong>BLICK</strong> 7 –<br />
Finanzielles, BMASK. Für telefonische Anfragen steht Ihnen<br />
außerdem das <strong>Pflege</strong>telefon gerne zur Verfügung<br />
(* siehe Anhang).<br />
Kann ich eine Förderung <strong>für</strong> die 24-Stunden-.<br />
Betreuung bekommen?<br />
Seit 1.7.2007 bestehen die gesetzlichen Grundlagen <strong>für</strong><br />
legale vertragliche Betreuungsverhältnisse in privaten<br />
Haushalten. Solche Betreuungsverhältnisse können in<br />
Form eines Dienstvertrages mit einer unselbständigen<br />
Betreuungskraft oder eines Vertrages mit einem gemeinnützigen<br />
Anbieter (z. B. einem sozialen Dienst) oder durch<br />
Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen.<br />
Zu den Mehrkosten, die dadurch entstehen, können unter<br />
folgenden Voraussetzungen finanzielle Förderungen gewährt<br />
werden:<br />
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