16.02.2014 Aufrufe

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

EIN BLICK 5 Pflege - Plattform für Pflegende Angehörige

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Pflege</strong> – Rechtliches<br />

Wie hoch ist das <strong>Pflege</strong>geld?<br />

<strong>Pflege</strong>geld wird je nach dem Ausmaß der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

zwölfmal jährlich pauschaliert in 7 Stufen geleistet.<br />

Stufe <strong>Pflege</strong>bedarf in Stunden pro Monat Betrag<br />

Stufe 1 mehr als 60 Stunden EUR 154,20<br />

Stufe 2 mehr als 85 Stunden EUR 284,30<br />

Stufe 3 mehr als 120 Stunden EUR 442,90<br />

Stufe 4 mehr als 160 Stunden EUR 664,30<br />

Stufe 5 mehr als 180 Stunden sowie außergewöhnlicher <strong>Pflege</strong>aufwand EUR 902,30<br />

Stufe 6 mehr als 180 Stunden, wenn<br />

EUR 1.260,00<br />

»»<br />

regelmäßig während des Tages und der Nacht zeitlich unkoordinierbare.<br />

Betreuungsmaßnahmen zu erbringen sind, oder<br />

»»<br />

die dauernde Anwesenheit einer <strong>Pflege</strong>person erforderlich ist, weil eine.<br />

Eigen- oder Fremdgefährdung wahrscheinlich ist<br />

Stufe 7 mehr als 180 Stunden, wenn<br />

EUR 1.655,80<br />

»»<br />

keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller.<br />

Umsetzung möglich sind oder<br />

»»<br />

ein vergleichbarer Zustand vorliegt<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!