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der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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Entschädigung<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidium<br />

13 mal Fr. 13‘073.10<br />

(=Monatslohn bei 100%<br />

Anstellung).<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

13 mal Fr. 13‘073.10<br />

(=Monatslohn bei 100%<br />

Anstellung).<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>wahl wird für<br />

je<strong>des</strong> geleistete ganze<br />

Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />

vorangehenden Amtsperiode<br />

eine zusätzliche Gehaltsstufe<br />

angerechnet.<br />

13 mal Fr. 13‘073.10<br />

(=Monatslohn bei 100%<br />

Anstellung).<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

Entschädigung<br />

nebenamtliche<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>ates<br />

13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />

Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />

Einreihung nach BEREBE<br />

25/22, Stand 01.01.2005.<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />

Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />

Einreihung nach BEREBE<br />

25/22, Stand 01.01.2005.<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>wahl wird für<br />

je<strong>des</strong> geleistete ganze<br />

Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />

vorangehenden Amtsperiode<br />

eine zusätzliche Gehaltsstufe<br />

angerechnet.<br />

13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />

Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />

Einreihung nach BEREBE<br />

25/22, Stand 01.01.2005.<br />

Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />

angepasst.<br />

Umsetzung; Art und Weise <strong>der</strong> Umsetzung sowie Umsetzungszeitraum<br />

Das Reglement über die GR-Entschädigung wird angepasst. Die vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen<br />

treten auf 01.01.2014 in Kraft.<br />

Finanzielle Auswirkungen <strong>des</strong> Entscheids sowie seine Auswirkungen auf WoV<br />

Variante 1<br />

(Anpassung Beschäftigungsgrad auf 200%)<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidium Erhöhung um 20% (inkl. Sozialleistungen) 41‘000.00<br />

Nebenamtliche GR Erhöhung um 20% (inkl. Sozialleistungen) 36‘000.00<br />

Mehrkosten Variante 1 77‘000.00<br />

Variante 2<br />

(Anpassung Beschäftigungsgrad auf 200% und Gewährung von Erfahrungsstufen)<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidium Gewährung Erfahrungsstufen 4 Stufen à Fr. 70.00 =<br />

4‘000.00<br />

Fr. 280.00 pro Monat<br />

Nebenamtliche GR Gewährung Erfahrungsstufen 4 Stufen à Fr. 70.00 =<br />

4‘000.00<br />

Fr. 280.00 pro Monat<br />

Mehrkosten Variante 1 (Erhöhung Stellenprozente) 77‘000.00<br />

Mehrkosten Variante 2 85‘000.00<br />

Fazit<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vermehrten Einsitznahme <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>präsidenten sowie <strong>der</strong> übrigen GR-<br />

Mitglie<strong>der</strong> in Verbänden, Organisationen und Arbeitsgruppen und den ausgewiesenen Überstunden<br />

<strong>des</strong> Gesamtgemein<strong>der</strong>ates sowie <strong>des</strong> Wachstums <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> ist das Reglement<br />

über die GR-Entschädigung anzupassen. Der Gesamtbeschäftigungsgrad ist auf 200% zu<br />

erhöhen. Die <strong>Gemeinde</strong>präsidentin respektive <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>präsident kann somit seinen Beschäftigungsgrad<br />

(80 – 100%) frei wählen. Für die übrigen GR-Mitglie<strong>der</strong> verbleiben 80 – 100%.<br />

Dadurch wird <strong>der</strong> Handlungsspielraum für das <strong>Gemeinde</strong>präsidium offen gehalten und es wird<br />

den ursprünglichen Ideen bei <strong>der</strong> Einführung <strong>des</strong> Vollamtes nachgelebt.<br />

Gemäss bisheriger Regelung bleibt die Gehaltseinreihung <strong>des</strong> vollamtlichen <strong>Gemeinde</strong>präsidiums<br />

sowie <strong>der</strong> nebenamtlichen GR-Mitglie<strong>der</strong> während <strong>der</strong> ganzen Behördentätigkeit gleich.<br />

Bei vorliegen<strong>der</strong> Variante 2 wird bei Wie<strong>der</strong>wahl für je<strong>des</strong> geleistete ganze Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />

vorangehenden Amtsperiode eine zusätzliche Gehaltsstufe in Form von Erfahrungsstufen<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />

Seite: 688

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