der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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Entschädigung<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidium<br />
13 mal Fr. 13‘073.10<br />
(=Monatslohn bei 100%<br />
Anstellung).<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
13 mal Fr. 13‘073.10<br />
(=Monatslohn bei 100%<br />
Anstellung).<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
Bei Wie<strong>der</strong>wahl wird für<br />
je<strong>des</strong> geleistete ganze<br />
Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />
vorangehenden Amtsperiode<br />
eine zusätzliche Gehaltsstufe<br />
angerechnet.<br />
13 mal Fr. 13‘073.10<br />
(=Monatslohn bei 100%<br />
Anstellung).<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
Entschädigung<br />
nebenamtliche<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>ates<br />
13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />
Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />
Einreihung nach BEREBE<br />
25/22, Stand 01.01.2005.<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />
Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />
Einreihung nach BEREBE<br />
25/22, Stand 01.01.2005.<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
Bei Wie<strong>der</strong>wahl wird für<br />
je<strong>des</strong> geleistete ganze<br />
Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />
vorangehenden Amtsperiode<br />
eine zusätzliche Gehaltsstufe<br />
angerechnet.<br />
13 mal Fr. 11‘006.95 (=<br />
Monatslohn bei 100% Anstellung).<br />
Einreihung nach BEREBE<br />
25/22, Stand 01.01.2005.<br />
Gehalt wird <strong>der</strong> Teuerung<br />
angepasst.<br />
Umsetzung; Art und Weise <strong>der</strong> Umsetzung sowie Umsetzungszeitraum<br />
Das Reglement über die GR-Entschädigung wird angepasst. Die vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen<br />
treten auf 01.01.2014 in Kraft.<br />
Finanzielle Auswirkungen <strong>des</strong> Entscheids sowie seine Auswirkungen auf WoV<br />
Variante 1<br />
(Anpassung Beschäftigungsgrad auf 200%)<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidium Erhöhung um 20% (inkl. Sozialleistungen) 41‘000.00<br />
Nebenamtliche GR Erhöhung um 20% (inkl. Sozialleistungen) 36‘000.00<br />
Mehrkosten Variante 1 77‘000.00<br />
Variante 2<br />
(Anpassung Beschäftigungsgrad auf 200% und Gewährung von Erfahrungsstufen)<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidium Gewährung Erfahrungsstufen 4 Stufen à Fr. 70.00 =<br />
4‘000.00<br />
Fr. 280.00 pro Monat<br />
Nebenamtliche GR Gewährung Erfahrungsstufen 4 Stufen à Fr. 70.00 =<br />
4‘000.00<br />
Fr. 280.00 pro Monat<br />
Mehrkosten Variante 1 (Erhöhung Stellenprozente) 77‘000.00<br />
Mehrkosten Variante 2 85‘000.00<br />
Fazit<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vermehrten Einsitznahme <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>präsidenten sowie <strong>der</strong> übrigen GR-<br />
Mitglie<strong>der</strong> in Verbänden, Organisationen und Arbeitsgruppen und den ausgewiesenen Überstunden<br />
<strong>des</strong> Gesamtgemein<strong>der</strong>ates sowie <strong>des</strong> Wachstums <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> ist das Reglement<br />
über die GR-Entschädigung anzupassen. Der Gesamtbeschäftigungsgrad ist auf 200% zu<br />
erhöhen. Die <strong>Gemeinde</strong>präsidentin respektive <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>präsident kann somit seinen Beschäftigungsgrad<br />
(80 – 100%) frei wählen. Für die übrigen GR-Mitglie<strong>der</strong> verbleiben 80 – 100%.<br />
Dadurch wird <strong>der</strong> Handlungsspielraum für das <strong>Gemeinde</strong>präsidium offen gehalten und es wird<br />
den ursprünglichen Ideen bei <strong>der</strong> Einführung <strong>des</strong> Vollamtes nachgelebt.<br />
Gemäss bisheriger Regelung bleibt die Gehaltseinreihung <strong>des</strong> vollamtlichen <strong>Gemeinde</strong>präsidiums<br />
sowie <strong>der</strong> nebenamtlichen GR-Mitglie<strong>der</strong> während <strong>der</strong> ganzen Behördentätigkeit gleich.<br />
Bei vorliegen<strong>der</strong> Variante 2 wird bei Wie<strong>der</strong>wahl für je<strong>des</strong> geleistete ganze Amtsjahr <strong>der</strong> unmittelbar<br />
vorangehenden Amtsperiode eine zusätzliche Gehaltsstufe in Form von Erfahrungsstufen<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />
Seite: 688