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der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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Gebühreneinnahmen Hundetaxe<br />

Pro Hund wird bislang durch die Abteilung Finanzen eine jährliche Gebühr von Fr. 100.00 erhoben.<br />

Die Gebühreneinnahmen im Jahr 2011 betrugen somit Fr. 59‘800.00. Das Jahr 2012 wird<br />

noch nach altem Recht verrechnet.<br />

Gebührenreglement<br />

Gemäss Rechtsabteilung <strong>der</strong> Volkswirtschaftsdirektion <strong>des</strong> Kantons Bern genügt es, wenn im<br />

Gebührenreglement <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> eine einzige Bestimmung (vgl. Anpassung Gebührenreglement)<br />

aufgenommen wird.<br />

Anpassung Gebührenreglement<br />

Im Anhang III, Abs. 3.3. (Verwaltungspolizei) zum Gebührenreglement sollte folgen<strong>der</strong> Text<br />

ergänzt werden:<br />

Gebühr Fr. 100.00:<br />

Marginalie Text Gebühr<br />

Hundetaxe<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 <strong>des</strong> kantonalen<br />

Hundegesetzes. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und<br />

Hundehalter, welche am 1. August in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Wohnsitz<br />

haben. Die Höhe <strong>der</strong> Taxe ist für alle Hunde gleich. Ausnahmen<br />

sind in Art. 13 Abs. 3 <strong>des</strong> kantonalen Hundegesetzes geregelt.<br />

Fr. 100.00<br />

pro Hund<br />

Kostenauswirkung:<br />

Gebühreneinahmen für 650 Hunde à Fr. 100.00 Fr. 65‘000.00<br />

Ausgaben Hundetoiletten / Robidog-Behälter / Robidog-Dispenser<br />

Ausgaben Unterhalt Grünanlagen Hundetoiletten<br />

Total Ausgaben<br />

Fr. 50‘000.00<br />

Fr. 20‘000.00<br />

Fr. 70‘000.00<br />

Ausgaben Unterhalt Grünanlagen Fr. 16‘000.00<br />

Einmalige Ausgaben Rückbau Fr. 21‘000.00<br />

Mit dieser Lösung gibt es einen jährlichen Fehlbetrag von Fr. 5‘000.00 zu den Ausgaben Hundetoiletten<br />

/ Robidog und Unterhalt Grünanlagen Hundetoiletten. Die Kosten für den Rückbau<br />

<strong>der</strong> Hundetoiletten werden auf Total Fr. 21‘000.00 geschätzt (+/- 20%). Dieser Betrag beinhaltet<br />

den Rückbau von ca. 8 Hundetoiletten und das Aufstellen von 2 zusätzlichen Robidog Behältern.<br />

Nicht eingerechnet ist <strong>der</strong> Aufwand <strong>der</strong> Kommunikation dieser Aufhebung. Die jährlichen<br />

Ausgaben für die Hundetoiletten werden um ca. Fr. 30‘000.00 reduziert. Der Aufwand für den<br />

Unterhalt Grünanlagen (Alte Hundetoiletten) wird nach dem Rückbau um ca. Fr. 24‘000.00 reduziert<br />

sein. Diese Aufwände werden neu auf dem Konto Unterhalt Grünanlagen verbucht.<br />

Hundetoiletten (Versäuberungsplatz) / Robidog<br />

Gemäss <strong>der</strong> Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft müssen Hundehalter den Kot auch<br />

auf dem Versäuberungsplatz aufheben, was den Platz überflüssig erscheinen lässt. Zudem ist<br />

<strong>der</strong> penetrante Geruch beson<strong>der</strong>s für die AnwohnerInnen sehr störend. Ebenfalls sind für die<br />

Tiere die Versäuberungsplätze keine optimale Lösung, da Hunde nur schwer darauf zu trainieren<br />

seien, an einem bestimmten Platz zu defäkieren. Auch aus hygienischen Gründen sind<br />

Hundeversäuberungsplätze nicht empfehlenswert, da viele Keime die Übertragung von Krankheiten<br />

begünstigen können. Keine <strong>der</strong> 16 Hundetoiletten muss aufgrund von bestehenden Verpflichtungen<br />

(UeO, Vereinbarungen, Verträge,…) weiterhin betrieben werden. Einzig die neue<br />

Hundetoilette im Gebiet Stigli-Spinsmatte ist ein Bestandteil <strong>der</strong> UeO Nr. 59.<br />

Ein Robidog Standmodell kostet ca. Fr. 500.00 ohne Befestigungssockel. Gemäss<br />

Vertreiberfirma sollten bei einer <strong>Gemeinde</strong> mit 14‘000 EinwohnerInnen 105-140 Robidog-<br />

Behälter aufgestellt werden. Aktuell befinden sich in <strong>Lyss</strong> und Busswil 65 solche Behälter.<br />

Offizielles robidog-App<br />

Die Standorte sämtlicher Hundetoiletten und Robidog-Behälter/Robidog-Dispenser wurden<br />

durch unseren Werkhofmitarbeiter Alfred Winterberg auf Eigeninitiative im offiziellen robidog-<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />

Seite: 694

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