der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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Gebühreneinnahmen Hundetaxe<br />
Pro Hund wird bislang durch die Abteilung Finanzen eine jährliche Gebühr von Fr. 100.00 erhoben.<br />
Die Gebühreneinnahmen im Jahr 2011 betrugen somit Fr. 59‘800.00. Das Jahr 2012 wird<br />
noch nach altem Recht verrechnet.<br />
Gebührenreglement<br />
Gemäss Rechtsabteilung <strong>der</strong> Volkswirtschaftsdirektion <strong>des</strong> Kantons Bern genügt es, wenn im<br />
Gebührenreglement <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> eine einzige Bestimmung (vgl. Anpassung Gebührenreglement)<br />
aufgenommen wird.<br />
Anpassung Gebührenreglement<br />
Im Anhang III, Abs. 3.3. (Verwaltungspolizei) zum Gebührenreglement sollte folgen<strong>der</strong> Text<br />
ergänzt werden:<br />
Gebühr Fr. 100.00:<br />
Marginalie Text Gebühr<br />
Hundetaxe<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 <strong>des</strong> kantonalen<br />
Hundegesetzes. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und<br />
Hundehalter, welche am 1. August in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Wohnsitz<br />
haben. Die Höhe <strong>der</strong> Taxe ist für alle Hunde gleich. Ausnahmen<br />
sind in Art. 13 Abs. 3 <strong>des</strong> kantonalen Hundegesetzes geregelt.<br />
Fr. 100.00<br />
pro Hund<br />
Kostenauswirkung:<br />
Gebühreneinahmen für 650 Hunde à Fr. 100.00 Fr. 65‘000.00<br />
Ausgaben Hundetoiletten / Robidog-Behälter / Robidog-Dispenser<br />
Ausgaben Unterhalt Grünanlagen Hundetoiletten<br />
Total Ausgaben<br />
Fr. 50‘000.00<br />
Fr. 20‘000.00<br />
Fr. 70‘000.00<br />
Ausgaben Unterhalt Grünanlagen Fr. 16‘000.00<br />
Einmalige Ausgaben Rückbau Fr. 21‘000.00<br />
Mit dieser Lösung gibt es einen jährlichen Fehlbetrag von Fr. 5‘000.00 zu den Ausgaben Hundetoiletten<br />
/ Robidog und Unterhalt Grünanlagen Hundetoiletten. Die Kosten für den Rückbau<br />
<strong>der</strong> Hundetoiletten werden auf Total Fr. 21‘000.00 geschätzt (+/- 20%). Dieser Betrag beinhaltet<br />
den Rückbau von ca. 8 Hundetoiletten und das Aufstellen von 2 zusätzlichen Robidog Behältern.<br />
Nicht eingerechnet ist <strong>der</strong> Aufwand <strong>der</strong> Kommunikation dieser Aufhebung. Die jährlichen<br />
Ausgaben für die Hundetoiletten werden um ca. Fr. 30‘000.00 reduziert. Der Aufwand für den<br />
Unterhalt Grünanlagen (Alte Hundetoiletten) wird nach dem Rückbau um ca. Fr. 24‘000.00 reduziert<br />
sein. Diese Aufwände werden neu auf dem Konto Unterhalt Grünanlagen verbucht.<br />
Hundetoiletten (Versäuberungsplatz) / Robidog<br />
Gemäss <strong>der</strong> Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft müssen Hundehalter den Kot auch<br />
auf dem Versäuberungsplatz aufheben, was den Platz überflüssig erscheinen lässt. Zudem ist<br />
<strong>der</strong> penetrante Geruch beson<strong>der</strong>s für die AnwohnerInnen sehr störend. Ebenfalls sind für die<br />
Tiere die Versäuberungsplätze keine optimale Lösung, da Hunde nur schwer darauf zu trainieren<br />
seien, an einem bestimmten Platz zu defäkieren. Auch aus hygienischen Gründen sind<br />
Hundeversäuberungsplätze nicht empfehlenswert, da viele Keime die Übertragung von Krankheiten<br />
begünstigen können. Keine <strong>der</strong> 16 Hundetoiletten muss aufgrund von bestehenden Verpflichtungen<br />
(UeO, Vereinbarungen, Verträge,…) weiterhin betrieben werden. Einzig die neue<br />
Hundetoilette im Gebiet Stigli-Spinsmatte ist ein Bestandteil <strong>der</strong> UeO Nr. 59.<br />
Ein Robidog Standmodell kostet ca. Fr. 500.00 ohne Befestigungssockel. Gemäss<br />
Vertreiberfirma sollten bei einer <strong>Gemeinde</strong> mit 14‘000 EinwohnerInnen 105-140 Robidog-<br />
Behälter aufgestellt werden. Aktuell befinden sich in <strong>Lyss</strong> und Busswil 65 solche Behälter.<br />
Offizielles robidog-App<br />
Die Standorte sämtlicher Hundetoiletten und Robidog-Behälter/Robidog-Dispenser wurden<br />
durch unseren Werkhofmitarbeiter Alfred Winterberg auf Eigeninitiative im offiziellen robidog-<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />
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