der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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chen Leuchten umgerüstet werden. Die Fraktion FDP wird dem vorliegenden Geschäft zustimmen.<br />
Min<strong>der</strong> Markus, EVP: GGR-Protokoll vom 04.02.2008: Zu diesem Zeitpunkt wurde im GGR<br />
über ein Postulat <strong>der</strong> Fraktion EVP gesprochen, in welchem die Überprüfung <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung<br />
gefor<strong>der</strong>t wurde. Das Postulat wurde damals angenommen und in <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />
ist ein Teil davon umgesetzt. Es ist ausserordentlich erfreulich, dass es nun weitere Fraktionen<br />
gibt, welche den ökologisch-energetischen Weg wählen. Dem damaligen Postulat wurde erneut<br />
ein Anstoss gegeben. Nun wird es definitiv umgesetzt. Dank an die Fraktion FDP, die Fraktion<br />
EVP wird dem vorliegenden Geschäft zustimmen.<br />
Beschluss<br />
einstimmig<br />
Der GGR<br />
a) beschliesst für die Umrüstung <strong>des</strong> Strassenlampennetzes auf LED einen Rahmenkredit<br />
von Fr. 1‘300‘000.00 für die Jahre 2014 – 2018. Der GGR soll nach zwei Jahren<br />
mit einem Zwischenbericht über den aktuellen Stand <strong>des</strong> Verfahrens informiert werden.<br />
b) nimmt von <strong>der</strong> Beantwortung <strong>des</strong> Postulats FDP und vom entsprechenden Konzept<br />
„Umrüstung Strassenlampennetz auf LED“ Kenntnis und schreibt das Postulat als<br />
erfüllt ab.<br />
Dieser Beschluss unterliegt <strong>der</strong> fakultativen Volksabstimmung gem. Art. 46 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
(GO).<br />
Beilagen<br />
Keine<br />
447 1101.0315 Motionen<br />
Präsidiales - Hegg<br />
Motion Quo Vadis Finanzen; Grundlagen schaffen für eine nachvollziehbare Investitionspriorisierung;<br />
Fristverlängerung<br />
Ausgangslage / Vorgeschichte<br />
Die überparteiliche Task Force „Quo Vadis Finanzen <strong>Lyss</strong>“ reichte am 18.06.2012 eine dringliche<br />
Motion mit folgen<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung ein:<br />
Wir for<strong>der</strong>n den Gemein<strong>der</strong>at auf<br />
1.) Eine geeignete reglementarische Grundlage zu schaffen, so dass für alle Investitionen ab<br />
Fr. 150‘000.00<br />
• jeweils min<strong>des</strong>tens 2 Varianten und eine Nullvariante auszuarbeiten sind.<br />
• zwingend die Berechnungen je Variante nach <strong>der</strong> dynamischen Wirtschaftlichkeitsmethode<br />
vorzulegen und mittels „Nutzen/Freiheitskriterien“ zu priorisieren ist.<br />
2. Die entsprechenden methodischen Hilfsmittel sind zu entwickeln resp. Einzuführen (Investitionsblatt,<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung, Kriterienraster z. B. Nutzen/Freiheitsgrad).<br />
Die Motion wurde an <strong>der</strong> GGR-<strong>Sitzung</strong> vom 17.09.2012 als erheblich erklärt. Die Ausführungsfrist<br />
wurde auf 9 Monate festgelegt.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gemäss Art. 32 <strong>der</strong> Geschäftsordnung GGR muss <strong>der</strong> GR <strong>der</strong> Motion innert einem Jahr Folge<br />
geben o<strong>der</strong> das Postulat innert einem Jahr beantworten. Der GGR kann die Frist verlängern.<br />
Begründung<br />
Am 08.05.2013 fand eine <strong>Sitzung</strong> mit Vertretern <strong>der</strong> Fraktionen sowie mit Vertretern <strong>der</strong> überparteilichen<br />
Task Force „Quo Vadis Finanzen“ statt. Die Besprechung ergab, dass die Meinungen<br />
sehr kontrovers sind. Die Variante im Sinne <strong>der</strong> Motionärin greift in die bisherigen Abläufe<br />
und Zuständigkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ein. Um die daraus resultierenden Folgen korrekt aufzeigen<br />
zu können, sind weitere rechtliche Abklärungen nötig. Zudem werden weitere Abklärungen beim<br />
Kanton betreffend Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung vorgenommen.<br />
Aus diesem Grund soll für die Behandlung <strong>des</strong> Geschäfts eine Fristverlängerung gewährt werden.<br />
Eintreten<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />
Seite: 702