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der 23. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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zu halten, damit ein günstiger und rationeller Unterhalt möglich ist. Wo sinnvoll, wird eine neue<br />

Beleuchtung nach Möglichkeit mit LED-Leuchten erstellt.<br />

In <strong>Lyss</strong> sind heute bereits über 80 LED-Leuchten montiert und bis Ende 2013 werden über 100<br />

LED-Leuchten montiert sein. Damit ist <strong>Lyss</strong> sehr fortgeschritten im Vergleich zu an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Erfahrungen zur LED / Technische Erläuterungen<br />

Die LED-Beleuchtung ist mit grosser Sicherheit die Strassenbeleuchtung <strong>der</strong> Zukunft. Es werden<br />

in den kommenden Jahren noch grosse Fortschritte in Bezug auf Steigerung <strong>der</strong> Effizienz<br />

erwartet. Der schrittweise Einstieg in diese Technologie erlaubt es, von zukünftigen Verbesserungen<br />

besser zu profitieren.<br />

Die LED-Leuchten enthalten hauptsächlich „elektronische“ Bauelemente. Ob die versprochenen<br />

Lebensdauern eingehalten werden können, ist nicht bekannt. Die mögliche Brenndauer einer<br />

einzelnen LED ist nicht mit <strong>der</strong> Nutzungsdauer einer LED-Leuchte zu vergleichen. Ebenso ist<br />

bei Vergleichen von Leuchten immer die Gesamt-Effizienz resp. die Systemleistung <strong>der</strong> gesamten<br />

Leuchte zu vergleichen.<br />

Die LED-Leuchte ist effizient, beson<strong>der</strong>s bei kleinerem Lichtbedarf, weil bei den herkömmlichen<br />

Lampentypen, kleine Leistungen nicht existieren und eigentlich überbeleuchtet wird. Zum Beispiel<br />

kann für einen Fussweg eine Beleuchtung mit 15 Watt LED-Licht ausreichen, früher war in<br />

einem solchen Fall die 50 Watt NaH das entsprechend „kleinste“ Leuchtmittel. Bei hohen Wattagen<br />

(100 Watt und mehr) kann jedoch nach wie vor die Natriumdampflampe die richtige Wahl<br />

sein.<br />

Steuerung <strong>der</strong> verschiedenen Leuchten<br />

Die Leuchten in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> sind unterschiedlich gesteuert.<br />

Die Quecksilberdampf-Leuchten lassen sich von ihrer technischen Beschaffenheit her schlecht<br />

steuern / dimmen. Deswegen wird in Gebieten mit solchen Leuchten oft jede zweite Leuchte ab<br />

22.30 – 05.30 Uhr ganz ausgeschaltet. Diese „Regelungsart“ verliert sich aber allmählich, weil<br />

sie den Normen und dem Empfinden <strong>der</strong> BewohnerInnen nicht mehr genügt (schwarze Löcher).<br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> Natriumdampf-Leuchten wird mit einer Stufenabsenkung betrieben. Das<br />

heisst, dass die Leistung <strong>der</strong> Leuchte zwischen 22.30 – 05.30 Uhr (Nachtabsenkung) herabgesetzt<br />

wird. So brennt eine 70 Watt-Lampe während <strong>der</strong> Absenkung nur mit 50W, also mit ca.<br />

30% weniger Leistung. Bei den höheren Leistungen wird entsprechend abgesenkt. (150W zu<br />

100W, 100W zu 70W).<br />

Die LED-Leuchten werden in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> standardmässig während <strong>der</strong> Nachtabsenkung<br />

auf 50% ihrer Leistung gefahren. Weitergehende Regulierungen bis hin zur kompletten<br />

Ausschaltung sind realisierbar. Dabei sind aber immer die Kosten zum Nutzen, sprich Aufwand<br />

zu Ersparnis, zu vergleichen.<br />

Automatische Regelungen, wie z.B. in <strong>der</strong> Stadt Zug, mit Funk und Bewegungsmel<strong>der</strong>n, können<br />

den Beschaffungspreis <strong>der</strong> Leuchte ohne weiteres verdoppeln.<br />

Gesetzliche Vorgaben zu Quecksilberdampf-Leuchten<br />

<strong>Lyss</strong> verfügt über einen relativ hohen Anteil an Quecksilberdampf-Leuchten. Hier besteht sicher<br />

Handlungsbedarf, da die Verwendung dieses Lampentyps nicht mehr zeitgemäss ist. Die Beschaffung<br />

solcher Lampen ist noch bis 2015 möglich. Ab Anfang 2015 dürfen diese Lampen in<br />

<strong>der</strong> Schweiz nicht mehr in den Handel gebracht werden. Der Zwischenhandel ist noch bis Anfang<br />

2017 erlaubt. Lampen welche am Lager sind, dürfen weiter verwendet und eingesetzt werden.<br />

Wenn man von einer durchschnittlichen Lebensdauer von ca. 3 Jahren bei einer Quecksilberdampflampe<br />

ausgeht, sollten somit bis spätestens 2018 die so ausgerüsteten Leuchten mit<br />

einer an<strong>der</strong>en Licht-Technologie ersetzt werden. An<strong>der</strong>nfalls ist ab 2018 mit dem fortlaufenden,<br />

zunehmenden Ausfall <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung bei den nicht erneuerten Leuchten zu rechnen.<br />

Grundsätze Umsetzungskonzept<br />

Eine dauernde Effizienzsteigerung in <strong>der</strong> öffentlichen Beleuchtung ist die Grundabsicht. Die<br />

öffentliche Beleuchtung in <strong>Lyss</strong> soll auf einem guten Stand bleiben. Soviel Licht wie nötig, so<br />

wenig wie möglich. Die Sicherheit bleibt gewahrt. Als Grundlage gelten die aktuellen Richtlinien<br />

und Normen.<br />

Die Beleuchtung wird laufend mo<strong>der</strong>nisiert und mögliche Einsparungen, sowohl in Anschaffung,<br />

im Betrieb, als auch im Unterhalt, werden angestrebt.<br />

Leuchten mit Quecksilberdampflampen HQL o<strong>der</strong> älteren Leuchtmitteln sollen rasch möglichst<br />

erneuert werden. Termin: bis Ende 2018 ersetzen (z.Zt. noch 736 Stk. montiert).<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 24.06.2013<br />

Seite: 698

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