STAATLICHES UMWELTAMT - Bezirksregierung Arnsberg
STAATLICHES UMWELTAMT - Bezirksregierung Arnsberg
STAATLICHES UMWELTAMT - Bezirksregierung Arnsberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 17 –<br />
in den „Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der VAwS (VV-VAwS)“, die in der<br />
Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land NRW (SMBl. NRW) unter<br />
der Gliederungs-Nr. 770 veröffentlicht sind.<br />
Die vom Sachverständigen über die durchgeführten Prüfungen erstellten Prüfberichte<br />
bzw. die vom Fachbetrieb erstellte Bescheinigung gem. § 12 Abs. 1 VAwS<br />
einschließlich des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft sind dem Dezernat 52<br />
- VAwS - der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> vor Inbetriebnahme unaufgefordert vorzulegen.<br />
8.1.7 Gem. § 12 Abs. 2 VAwS sind bei den nachfolgenden Anlagen (Anlagenumfang der<br />
einzelnen VAwS-Anlagen siehe Anhang 1) die Überprüfungen durch Sachverständige<br />
nach § 11 VAwS jeweils spätestens nach fünf Jahren wiederholen zu lassen<br />
(wiederkehrende Prüfung):<br />
a. Galvanikstraße „Zink-Eisen-Gestell“ (BE 1) - HBV-Anlage 1 -<br />
Galvanikstraße „Zink-Trommel-Anlage“ (BE 2) - HBV-Anlage 2 -<br />
Galvanikstraße „Zink-Nickel-Trommelanlage“ (BE 3) - HBV-Anlage 3 -<br />
Galvanikstraße „Zink-Nickel-Trommelanlage“ (BE 4) - HBV-Anlage 4 -<br />
b. Abwassersammelbehälter und Chemikalien-bereitstellungslager<br />
- HBV-Anlage 6 –<br />
c. Abwassersammelbehälter und Chemikaliendosier-/-ansatzbehälter<br />
- HBV-Anlage 7 -<br />
d. Lageranlage für Salzsäure, Natronlauge und Natriumbisulfit (BE 33)<br />
- LAU-Anlage 1 -<br />
Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen beginnen mit dem Abschluss der<br />
Prüfung vor Inbetriebnahme.<br />
Die vom Sachverständigen über die durchgeführten Prüfungen erstellten Prüfberichte<br />
sind dem Dezernat 52 – VAwS - der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> jeweils unverzüglich<br />
vorzulegen.<br />
8.1.8 Die im Nachtrag zum Brandschutzkonzept vom 15.03.2011 geforderten Maßnahmen<br />
zur Löschwasserrückhaltung sind entsprechend umzusetzen und wie vorgesehen<br />
vom Brandschutzsachverständigen überprüfen und abnehmen zu lassen (s.<br />
auch S. 5 des Nachtrags zum Brandschutzkonzept vom 15.03.2011). Ein<br />
Exemplar des Abnahmeberichts ist dem Dezernat 52 – VawS - der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Arnsberg</strong> vor Inbetriebnahme vorzulegen.<br />
8.1.9 Die maximale Lagermenge sowie das größte Einzelgebinde des Chemikalienbereitstellungslagers<br />
(HBV-Anlage 6, siehe Anhang 1) ist dem Dez. 52 – VAwS – der<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> bis spätestens 4 Wochen nach Bestandskraft dieser<br />
Genehmigung verbindlich mitzuteilen.<br />
Bescheid G 97/10