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STAATLICHES UMWELTAMT - Bezirksregierung Arnsberg

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- 17 –<br />

in den „Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der VAwS (VV-VAwS)“, die in der<br />

Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land NRW (SMBl. NRW) unter<br />

der Gliederungs-Nr. 770 veröffentlicht sind.<br />

Die vom Sachverständigen über die durchgeführten Prüfungen erstellten Prüfberichte<br />

bzw. die vom Fachbetrieb erstellte Bescheinigung gem. § 12 Abs. 1 VAwS<br />

einschließlich des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft sind dem Dezernat 52<br />

- VAwS - der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> vor Inbetriebnahme unaufgefordert vorzulegen.<br />

8.1.7 Gem. § 12 Abs. 2 VAwS sind bei den nachfolgenden Anlagen (Anlagenumfang der<br />

einzelnen VAwS-Anlagen siehe Anhang 1) die Überprüfungen durch Sachverständige<br />

nach § 11 VAwS jeweils spätestens nach fünf Jahren wiederholen zu lassen<br />

(wiederkehrende Prüfung):<br />

a. Galvanikstraße „Zink-Eisen-Gestell“ (BE 1) - HBV-Anlage 1 -<br />

Galvanikstraße „Zink-Trommel-Anlage“ (BE 2) - HBV-Anlage 2 -<br />

Galvanikstraße „Zink-Nickel-Trommelanlage“ (BE 3) - HBV-Anlage 3 -<br />

Galvanikstraße „Zink-Nickel-Trommelanlage“ (BE 4) - HBV-Anlage 4 -<br />

b. Abwassersammelbehälter und Chemikalien-bereitstellungslager<br />

- HBV-Anlage 6 –<br />

c. Abwassersammelbehälter und Chemikaliendosier-/-ansatzbehälter<br />

- HBV-Anlage 7 -<br />

d. Lageranlage für Salzsäure, Natronlauge und Natriumbisulfit (BE 33)<br />

- LAU-Anlage 1 -<br />

Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen beginnen mit dem Abschluss der<br />

Prüfung vor Inbetriebnahme.<br />

Die vom Sachverständigen über die durchgeführten Prüfungen erstellten Prüfberichte<br />

sind dem Dezernat 52 – VAwS - der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> jeweils unverzüglich<br />

vorzulegen.<br />

8.1.8 Die im Nachtrag zum Brandschutzkonzept vom 15.03.2011 geforderten Maßnahmen<br />

zur Löschwasserrückhaltung sind entsprechend umzusetzen und wie vorgesehen<br />

vom Brandschutzsachverständigen überprüfen und abnehmen zu lassen (s.<br />

auch S. 5 des Nachtrags zum Brandschutzkonzept vom 15.03.2011). Ein<br />

Exemplar des Abnahmeberichts ist dem Dezernat 52 – VawS - der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Arnsberg</strong> vor Inbetriebnahme vorzulegen.<br />

8.1.9 Die maximale Lagermenge sowie das größte Einzelgebinde des Chemikalienbereitstellungslagers<br />

(HBV-Anlage 6, siehe Anhang 1) ist dem Dez. 52 – VAwS – der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> bis spätestens 4 Wochen nach Bestandskraft dieser<br />

Genehmigung verbindlich mitzuteilen.<br />

Bescheid G 97/10

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