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STAATLICHES UMWELTAMT - Bezirksregierung Arnsberg

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- 6 –<br />

57. Prüfungszeugnis Nr. 02/599-1/LA: Nachweis der Dichtigkeit von<br />

Betonauffangwannen nach der DAfStb-Richtlinie für „Betonbau<br />

beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gegenüber der<br />

Prüfflüssigkeit A20/NP II.<br />

13 Blatt<br />

III. Fortdauer bisheriger Genehmigungen:<br />

Die Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, soweit sich aus diesem Bescheid keine<br />

Abweichungen ergeben.<br />

1. Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG vom 26.07.2002:<br />

Auf das Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt, Az. 32-0122600/Kor<br />

vom 26.07.2002 als Bestätigung der Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG wird Bezug<br />

genommen.<br />

2. Anzeigen nach § 15 BImSchG<br />

Weiterhin wird auf die Entscheidungen des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt<br />

vom 27.06.2006, Az. 2.22.0211600 A 43/06-Nd sowie<br />

vom 23.09.2008, Az. 53-LP-2.22.0211600-A 61/08-Sch<br />

als Bestätigungen einer Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG Bezug genommen.<br />

3. Genehmigung nach § 58 Abs. 2 LWG i.V. mit § 59 LWG vom 23.07.2001:<br />

Die Genehmigung des Hochsauerlandkreises nach § 58 Abs. 2 LWG in Verb. mit<br />

§ 59 LWG vom 23.07.2001 wird hinsichtlich der Anforderungen bzw. Festlegungen<br />

zur Abwasserbehandlungsanlage aufgehoben.<br />

IV. Inhalts- und Nebenbestimmungen<br />

1. Allgemeines:<br />

Die Anlage muss nach den geprüften, mit Etikettaufklebern gekennzeichneten und<br />

dieser Genehmigung nachgehefteten Antragsunterlagen errichtet, eingerichtet und<br />

betrieben werden.<br />

Sofern in den nachstehenden Festsetzungen abweichende Anordnungen getroffen<br />

werden, sind diese durchzuführen.<br />

2. Bereithaltung der Genehmigung:<br />

Diese Genehmigung mit allen Anlagen oder eine beglaubigte Abschrift ist an der<br />

Betriebsstätte oder in der zugehörigen Verwaltung auf dem Werksgelände jederzeit<br />

bereitzuhalten und den Bediensteten der Aufsichtsbehörden auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Bescheid G 97/10

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