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Umwelterklärung für die Wasserversorgung RheinEnergie AG 2007

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• Bodenschutz<br />

Entsprechend dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Betriebsstätten des Bereiches Wasserverteilung keine Erkenntnisse über<br />

Altablagerungen oder Altstandorte vor. Der Bodenaustausch erfolgt durch<br />

<strong>die</strong> Bereiche T1 bis T4 nach Maßgabe der Wasserschutzgebietsverordnungen,<br />

konkretisiert durch den Maßnahmenkatalog <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen des Umweltamtes Köln und durch<br />

das Betriebshandbuch.<br />

Für <strong>die</strong> Wasserverteilung ist <strong>die</strong> Altlastenproblematik insofern relevant, als<br />

dass bei Bauarbeiten Bodenverunreinigungen festgestellt werden können.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen werden <strong>die</strong> anfallenden Bodenmassen chemisch charakterisiert<br />

und den entsprechenden Entsorgungswegen zugeordnet. Auf den<br />

Betriebsflächen der Regionalstützpunkte der Wasserverteilung haben sich<br />

keine Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen mit nachhaltiger Auswirkung<br />

auf Boden und Grundwasser ereignet. Deshalb ist hier auch nicht mit<br />

„Neulasten“ zu rechnen.<br />

Wie auch in der Wassergewinnung wird in der Wasserverteilung bei ausgleichspflichtigen<br />

Eingriffen auf eine Verrechnung im Rahmen des Ökokontos<br />

zurückgegriffen. Diese Regelung, <strong>die</strong> <strong>für</strong> den gesamten Stadtwerkekonzern<br />

und im Regierungsbezirk Köln Anwendung findet, hat den entscheidenden<br />

Vorteil, dass anstatt einer Vielzahl verschiedener Kleinstmaßnahmen<br />

an Ort und Stelle der jeweiligen Baumaßnahmen effizientere<br />

Projekte des Natur- und Landschaftsschutzes geplant und durchgeführt<br />

werden können.<br />

Im Rahmen der Planung von Bauvorhaben wird im Weiteren geprüft, ob der<br />

Baumschutzsatzung unterliegende Bäume von der jeweiligen Maßnahme<br />

betroffen sind. Ist der Erhalt solcher Bäume aus baulichen Gründen nicht<br />

möglich, so wird ein Antrag auf Ausnahmeerlaubnis beim Amt <strong>für</strong> Umweltschutz<br />

gestellt. Je nach Situation werden Ersatzpflanzungen vereinbart oder<br />

eine Ausgleichszahlung geleistet. Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches<br />

wird bei Baumaßnahmen anfallender Mutterboden separat<br />

gelagert, abgedeckt und nach Abschluss der Maßnahme wieder eingesetzt.<br />

• Lärm<br />

Hauptlärmemittenten im Bereich der Wasserverteilung sind <strong>die</strong> eingesetzten<br />

Fahrzeuge und Maschinen, <strong>die</strong> auf Baustellen zum Einsatz kommen. Diese<br />

entsprechen alle den Lärmschutzanforderungen der Straßenverkehrsordnung<br />

bzw. der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).<br />

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