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doppelpunkt: - ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift Braunschweig

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lage bei angestellten Ärzten Bestechlichkeit<br />

strafrechtlich verfolgt werden kann,<br />

bei freiberuflich tätigen Ärzten aber nicht.<br />

Diese Ungleichbehandlung ist vor allem<br />

dann absurd, wenn beispielsweise in medizinischen<br />

Versorgungszentren angestellte<br />

und freiberufliche Ärzte Tür an Tür derselben<br />

Tätigkeit nachgehen. Hinzu kommt,<br />

dass berufsrechtliche Sanktionen nur dann<br />

erfolgen, wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaften<br />

auch zu Anklagen und Verurteilungen<br />

führen. Da infolge des BGH-<br />

Beschlusses in vielen Fällen die Ermittlungen<br />

wegen der fehlenden Strafbarkeit eingestellt<br />

wurden, unterbleiben in diesen<br />

Fällen in der Regel auch berufsrechtliche<br />

Sanktionen. Der gerne vorgebrachte Hinweis<br />

auf bestehende Regelungen im Berufsrecht<br />

und im Sozialgesetzbuch ist daher<br />

wenig überzeugend, weil diese letztlich<br />

nicht mehr sind als stumpfe Schwerter.<br />

Wir brauchen daher dringend eine klare<br />

gesetzliche Regelung, die Korruption im<br />

Gesundheitswesen generell unter Strafe<br />

stellt. Patientinnen und Patienten müssen<br />

sich jederzeit darauf verlassen können,<br />

dass die Entscheidungen über Diagnostik<br />

und Therapie ausschließlich aus medizinischen<br />

Gründen getroffen werden. Alleine<br />

der Verdacht, Zuwendungen an den behandelnden<br />

Arzt könnten die Auswahl eines<br />

Medikamentes beeinflussen, untergräbt<br />

das Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Arzt und Patient. Nicht die Bestrafung von<br />

korrupten Ärzten schadet dem Berufsstand<br />

und dem Arzt-Patienten-Verhältnis,<br />

sondern die fehlende Regelung und die<br />

andauernde Debatte darüber.<br />

„Kooperation erwünscht“<br />

Der Kampf gegen Korruption bedeutet<br />

aber nicht, dass eine enge Kooperation der<br />

Akteure im Gesundheitswesen nicht erwünscht<br />

wäre. Im Gegenteil: Ärzte, Pflegekräfte<br />

und andere Gesundheitsberufe sind<br />

bestrebt, die Kooperation voranzutreiben<br />

und auch der Gesetzgeber versucht seit geraumer<br />

Zeit, die richtigen Rahmenbedingungen<br />

für eine solche am Patienten orientierte<br />

Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe<br />

zu schaffen. Dazu zählen zum Beispiel<br />

die Integrierte Versorgung, Disease-Management-Programme,<br />

die Zusammenarbeit<br />

in Ärztenetzen oder die Modellprojekte<br />

zur Übertragung von Heilkunde auf Angehörige<br />

der Alten- und Krankenpflegeberufe.<br />

Trotz der positiven Entwicklung der<br />

vergangenen Jahre sind weitere Schritte zu<br />

einer intensiveren Kooperation der Berufsgruppen<br />

im Gesundheitswesen und zu einer<br />

multiprofessionellen Primärversorgung<br />

mit einer neuen Aufgabenverteilung nötig.<br />

Ich bin davon überzeugt, dass es uns in Zukunft<br />

nur mit mehr Kooperation – auch<br />

zwischen ärztlichen und nichtärztlichen<br />

Professionen – gelingen wird, immer älter<br />

werdende Patienten mit mehreren Erkrankungen<br />

zu versorgen. Wir werden es uns<br />

auch nicht mehr leisten können, angesichts<br />

des Fachkräftemangels im Gesundheitssystem<br />

mögliche Ressourcen durch Kooperation<br />

brachliegen zu lassen.<br />

„Vertrauen zurückgeben“<br />

Der Gesetzgeber muss jetzt handeln: Kooperation<br />

muss gestärkt und Korruption<br />

wirksam bekämpft werden, um im Wettbewerb<br />

die vielen ehrlichen ärztlichen und<br />

nichtärztlichen Leistungserbringer vor den<br />

wenigen korrupten zu schützen. Vor allem<br />

aber muss der Gesetzgeber handeln, um<br />

Patientinnen und Patienten die Sicherheit<br />

und das Vertrauen zurückzugeben, dass für<br />

ihre Behandlung allein medizinische Gründe<br />

ausschlaggebend sein dürfen.<br />

(Die Redaktion des „<strong>doppelpunkt</strong>es“ hat<br />

verschiedene politische Verantwortungsträger<br />

unterschiedlicher Parteien gebeten, zu<br />

dem Thema „Korruption“ Stellung zu beziehen.<br />

Wir danken Carola Reimann für ihre<br />

Stellungnahme.)<br />

20 <strong>doppelpunkt</strong> 1/ 2013

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