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GRUNDORDNUNG

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VORWORT<br />

ZUR <strong>GRUNDORDNUNG</strong><br />

Zum 1. Januar 2004 trat die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische<br />

Oberlausitz in Kraft und löste die Grundordnung der Evangelischen<br />

Kirche in Berlin-Brandenburg von 1994 und die Kirchenordnung der Evangelischen<br />

Kirche der schlesischen Oberlausitz von 1951 ab. Zuletzt wurde die Grundordnung<br />

auf den Herbstsynoden 2012 und 2013 in mehreren Punkten geändert.<br />

So war die Rolle des Kirchenkreises in der Grundordnung bisher nur unzureichend<br />

beschrieben. Die Kirchenkreise übernehmen in vielen Regionen der Landeskirche<br />

immer stärker inhaltliche Aufgaben. Die Änderung der Grundordnung hat zum<br />

Ziel, diese Entwicklung weiter positiv zu gestalten.<br />

Weiterhin sind in mehreren Kirchenkreisen Erfahrungen mit Erprobungsverordnungen<br />

und -gesetzen gemacht worden, insbesondere im Evangelischen Kirchenkreis<br />

Wittstock-Ruppin. Einzelne Regelungen sind nun in das allgemeine kirchliche<br />

Recht übernommen worden. Diese Regelungen sind für die Kirchengemeinden<br />

und Kirchenkreise nicht verpflichtend, sondern sollen neue Gestaltungsmöglichkeiten<br />

eröffnen.<br />

Weiterhin bot die Grundordnung bisher kein Instrumentarium zur Lösung von<br />

Konflikten innerhalb kirchlicher Gremien, wenn alle Möglichkeiten zur Erzielung<br />

einvernehmlicher Lösungen ausgeschöpft waren. Die Grundordnung ermöglicht<br />

jetzt unter anderem die Abwahl des Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats und<br />

die Abwahl eines Kreiskirchenratsmitglieds.<br />

Und schließlich wurde klargestellt, dass die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat<br />

– und damit auch in den anderen kirchlichen Leitungsgremien – nicht mit der<br />

Mitgliedschaft in oder der tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen<br />

oder Parteien vereinbar ist, die menschenfeindliche Ziele verfolgen.<br />

Die vorliegende Neuauflage der Grundordnung soll die ehrenamtlich und beruflich<br />

Mitarbeitenden unserer Kirche über den neuesten Stand unserer »Verfassung«<br />

informieren, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten behilflich sein und<br />

das Verständnis für die Ordnung der Kirche fördern. Die jeweils aktuelle Fassung<br />

der Grundordnung sowie das geltende Kirchenrecht der EKBO finden Sie auch im<br />

Internet unter www.kirchenrecht-ekbo.de.<br />

Berlin, im Februar 2014<br />

Dr. Martin Richter

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