GRUNDORDNUNG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4<br />
VORWORT<br />
ZUR <strong>GRUNDORDNUNG</strong><br />
Zum 1. Januar 2004 trat die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische<br />
Oberlausitz in Kraft und löste die Grundordnung der Evangelischen<br />
Kirche in Berlin-Brandenburg von 1994 und die Kirchenordnung der Evangelischen<br />
Kirche der schlesischen Oberlausitz von 1951 ab. Zuletzt wurde die Grundordnung<br />
auf den Herbstsynoden 2012 und 2013 in mehreren Punkten geändert.<br />
So war die Rolle des Kirchenkreises in der Grundordnung bisher nur unzureichend<br />
beschrieben. Die Kirchenkreise übernehmen in vielen Regionen der Landeskirche<br />
immer stärker inhaltliche Aufgaben. Die Änderung der Grundordnung hat zum<br />
Ziel, diese Entwicklung weiter positiv zu gestalten.<br />
Weiterhin sind in mehreren Kirchenkreisen Erfahrungen mit Erprobungsverordnungen<br />
und -gesetzen gemacht worden, insbesondere im Evangelischen Kirchenkreis<br />
Wittstock-Ruppin. Einzelne Regelungen sind nun in das allgemeine kirchliche<br />
Recht übernommen worden. Diese Regelungen sind für die Kirchengemeinden<br />
und Kirchenkreise nicht verpflichtend, sondern sollen neue Gestaltungsmöglichkeiten<br />
eröffnen.<br />
Weiterhin bot die Grundordnung bisher kein Instrumentarium zur Lösung von<br />
Konflikten innerhalb kirchlicher Gremien, wenn alle Möglichkeiten zur Erzielung<br />
einvernehmlicher Lösungen ausgeschöpft waren. Die Grundordnung ermöglicht<br />
jetzt unter anderem die Abwahl des Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats und<br />
die Abwahl eines Kreiskirchenratsmitglieds.<br />
Und schließlich wurde klargestellt, dass die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat<br />
– und damit auch in den anderen kirchlichen Leitungsgremien – nicht mit der<br />
Mitgliedschaft in oder der tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen<br />
oder Parteien vereinbar ist, die menschenfeindliche Ziele verfolgen.<br />
Die vorliegende Neuauflage der Grundordnung soll die ehrenamtlich und beruflich<br />
Mitarbeitenden unserer Kirche über den neuesten Stand unserer »Verfassung«<br />
informieren, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten behilflich sein und<br />
das Verständnis für die Ordnung der Kirche fördern. Die jeweils aktuelle Fassung<br />
der Grundordnung sowie das geltende Kirchenrecht der EKBO finden Sie auch im<br />
Internet unter www.kirchenrecht-ekbo.de.<br />
Berlin, im Februar 2014<br />
Dr. Martin Richter