26.02.2014 Aufrufe

PCgo mit DVD Raubkopien ohne Reue (Vorschau)

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ungen einlegen“. Es öffnet sich der Setup-Assistent. Folgen<br />

Sie den Anweisungen <strong>mit</strong> Klicks auf „Weiter“, und schließen<br />

Sie die Einrichtung ab. Nach einem Windows-Neustart passen<br />

Sie die Bildschirmauflösung von Windows 7 an. Klicken<br />

Sie dazu <strong>mit</strong> der rechten Maustaste auf den Desktop, und<br />

wählen Sie „Bildschirmauflösung“. Wählen Sie eine andere<br />

Größe, und übernehmen Sie die Änderung.<br />

Der Zweit-PC kann nun wie ein gewöhnlicher Rechner<br />

genutzt werden. Sie können Windows ganz nach Ihren<br />

Vorlieben anpassen und beliebige Programme installieren.<br />

Viren und andere Schädlinge können nun zwar das<br />

virtuelle System befallen, nicht aber den Host-PC, sofern<br />

Sie ihn nicht über Dateifreigaben in das Dateisystem der<br />

virtuellen Maschine einbinden.<br />

Mit einem einfachen Tricks können Sie sogar zeitlich beschränkte<br />

Testversionen quasi <strong>ohne</strong> Ablaufdatum im virtuellen<br />

PC nutzen. Stellen Sie einfach in der Systemsteuerung<br />

von Windows das Datum auf die 30-Tage-Spanne<br />

zurück, die üblicherweise für Testversionen vom Hersteller<br />

verwendet wird.<br />

Raupkopien aus dem Internet<br />

Heruntergeladen wird heute meist <strong>mit</strong> einem Download-Manager<br />

wie jDownloader bei One-Klick-Filehostern<br />

oder per Usenet-Zugang und einem entsprechenden<br />

Tool wie Newsleecher (www.newsleecher.com). Die<br />

Filehoster arbeiten alle nach einem ähnlichen Prinzip:<br />

Als Nutzer des kostenlosen Angebots muss man Wartezeiten<br />

und li<strong>mit</strong>ierte Bandbreiten bei den Downloads in<br />

Kauf nehmen. Erst nach Zahlung einer entsprechenden<br />

Gebühr entfallen diese Li<strong>mit</strong>ierungen, und man kann<br />

Dateien <strong>mit</strong> voller Geschwindigkeit auf seinen PC laden.<br />

Für die Nutzung eines News-Servers im Usenet muss man<br />

ebenfalls bezahlen, etwa bei Giganews (www.giganews.<br />

com), um an alle Inhalte zu gelangen. Kostenlose News-<br />

Server stellen in der Regel keine Binärdateien zum Download<br />

bereit. Mit Newsleecher (30 Euro Jahresgebühr)<br />

kann man sogar in einem Index nach Dateien bis zu 1.800<br />

Sind die Gasterweiterungen von Virtual Box installiert, stehen<br />

Ihnen einige Extras und Gerätetreiber zur Verfügung.<br />

Ihr gutes<br />

recht<br />

Ein Computerprogramm darf nicht <strong>ohne</strong> Einwilligung<br />

des Rechteinhabers vervielfältigt werden, nicht einmal<br />

zu privaten Zwecken.<br />

KNacken von Software ist verboten Die Anwendung<br />

von Programmen zum Knacken geschützter Software sowie<br />

Seriennummergeneratoren usw. sind grundsätzlich verboten. Beim<br />

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMU) vertritt<br />

man die Meinung, dass § 53 UrhG, nach dem Privatkopien gestattet<br />

sind, nicht für Computerprogramme und Betriebssysteme gilt. Sogar<br />

Privatkopien von Computerspielen sind laut BMU nicht erlaubt. Nach<br />

dem Urheberrechtsgesetz darf man für Computerprogramme nur eine<br />

Sicherungskopie erstellen, wenn man dazu berechtigt ist. Die Kopie<br />

muss für die Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich sein<br />

(§ 96 d UrhG). Dies darf nicht vertraglich untersagt werden.<br />

Merhrfachnutzung untersagt Unerlaubt ist nach vielen<br />

Lizenzvereinbarungen das sogenannte „Softlifting“: Programme dürfen<br />

nicht <strong>mit</strong> Freunden oder Kollegen gemeinsam genutzt werden. Man<br />

darf – nach Meinung der Juristen – nicht einmal selbst erworbene Programme<br />

auf einem eigenen Zweitcomputer installieren, wenn das durch<br />

die Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das ist keinesfalls<br />

kundenfreundlich. Natürlich muss man auch den Kauf von illegal kopierter<br />

Software vermeiden. Indizien für Illegalität sind fehlende Lizenzvereinbarungen,<br />

niedrige Preise sowie schlechte Qualität der Verpackung.<br />

Unerlaubte Software-Kopien<br />

Strafe und Schadenersatz<br />

Regula<br />

Heinzelmann,<br />

Juristin, Zürich /<br />

Berlin<br />

Für unerlaubte Vervielfältigung droht Freiheitsstrafe<br />

bis zu drei Jahren oder Geldstrafe<br />

(§ 106 UrhG). Schon der Versuch ist strafbar.<br />

In jedem Fall kann der Rechteinhaber eine<br />

zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und<br />

Schadenersatz einreichen. Nach § 108 b UrhG<br />

macht man sich nicht strafbar, wenn man eine<br />

wirksame technische Maßnahme zu privaten<br />

Zwecken umgeht, z.B. um Musik oder andere<br />

Werke zu kopieren. Für Computerprogramme<br />

gelten die Paragrafen (UrhG § 95 a-d) nicht,<br />

die die Umgehung von Schutzvorrichtungen<br />

untersagen. Das hält man offenbar nicht für<br />

nötig, da das Kopieren auf jeden Fall verboten<br />

ist. Daraus könnte ein Gericht letztendlich<br />

den Schluss ziehen, dass die Straffreiheit nach<br />

§ 108 b UrhG auch bei Privatkopien von Computerprogrammen<br />

nicht gilt.<br />

3/14 www.pcgo.de<br />

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