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DIGITAL TESTED 7 LED-TVs im Test (Vorschau)

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Fehler zugunsten des Käufers vermutet, dass<br />

der Mangel bereits bei der Übergabe bestand<br />

(§ 476 BGB), es sei denn, der Verkäufer kann<br />

das Gegenteil nachweisen. Ist dies nicht der Fall,<br />

stehen dem Käufer sämtliche Ansprüche aus<br />

dem Sachmängelhaftungsrecht zu (siehe Kasten<br />

FAQ). Diese sogenannte Beweislastumkehr gilt<br />

nur be<strong>im</strong> Verbrauchsgüterkauf, bei dem also ein<br />

Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.<br />

Ein privat handelnder Verkäufer kann die Gewährleistung<br />

durch einen entsprechenden Passus<br />

in seiner Artikelbeschreibung ganz ausschließen<br />

oder auf eine kurze Frist beschränken,<br />

der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn er<br />

einen Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen<br />

hat oder wenn er gar eine best<strong>im</strong>mte<br />

Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat. Bei<br />

Kaufverträgen zwischen <strong>im</strong> Handelsregister eingetragenen<br />

Unternehmen (Kaufleuten) ist die<br />

Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB zu beachten.<br />

Demnach muss der Käufer die gelieferte Ware<br />

unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel<br />

anzeigen, wenn er seine Gewährleistungsansprüche<br />

nicht verlieren will.<br />

Nach sechs Monaten<br />

Tritt der Defekt des Gerätes später als sechs Monate<br />

nach dem Kauf zutage, so muss der Käufer<br />

den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits<br />

bei der Übergabe angelegt war. Dies gilt<br />

für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.<br />

Gelingt dem Kunden dieser Nachweis nicht,<br />

so kann er zwar die Beseitigung des Mangels<br />

verlangen, hat aber die entstehenden Kosten<br />

selbst zu tragen. Tatsächlich stellt sich in der<br />

Praxis ein solcher Nachweis für beide Parteien<br />

meist gleich problematisch dar, sodass mit der<br />

Beweislastumkehr nach sechs Monaten der<br />

Anspruch auf Gewährleistung rechtlich zwar<br />

besteht, in der Praxis jedoch faktisch nur unter<br />

großen Schwierigkeiten durchsetzbar ist und<br />

der Kunde <strong>im</strong> Regelfall auf die Kulanz des Händlers<br />

angewiesen sein wird. Doch auch die Beweislastumkehr<br />

nach sechs Monaten macht es<br />

dem Käufer noch nicht völlig unmöglich, seinen<br />

Anspruch durchzusetzen. Beharren Händler, wie<br />

vielerorts üblich, auf einem Beweis dafür, dass<br />

der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden<br />

war, bleibt die Möglichkeit, einen Sachverständigen<br />

zu beauftragen. Mit einem Gutachten des<br />

defekten Gerätes können diese Experten meist<br />

zweifelsfrei feststellen, ob der Mangel schon<br />

be<strong>im</strong> Kauf vorhanden war oder ob der Kunde,<br />

etwa durch unsachgemäße Handhabung, den<br />

Schaden selbst verursacht hat. Der Nachteil<br />

ist, dass diese Gutachten nicht billig sind und<br />

schnell der Wert der Ware überschritten sein<br />

kann. Auch Verbraucherzentralen können unter<br />

Umständen helfen.<br />

24 Monate nach dem Kauf<br />

Die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung<br />

verjähren <strong>im</strong> Normalfall nach zwei Jahren<br />

(siehe Kasten FAQ), sodass Herr K. nach Ablauf<br />

dieses Zeitraums die Ansprüche aus Rechtsund<br />

Sachmängelhaftung nicht mehr gegen den<br />

Verkäufer geltend machen kann. Die Kosten<br />

für eine Reparatur hätte er nach Ablauf dieses<br />

Zeitraums selbst zu tragen. Ausnahmsweise<br />

verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen<br />

Verjährungsfrist (drei Jahre), wenn der Verkäufer<br />

den Mangel arglistig verschwiegen hat.<br />

Außerdem kann die Frist durch eine vertragliche<br />

Vereinbarung verlängert werden. Beispielsweise<br />

bieten viele Händler eine freiwillige Garantie<br />

an, die zeitlich weit über die gesetzliche<br />

Gewährleistung hinausgeht. So ist es ratsam,<br />

be<strong>im</strong> Kauf auf solche Garantieversprechen zu<br />

achten, auf die dann während der gesamten<br />

Zeitdauer dieses Versprechens zurückgegriffen<br />

werden kann.<br />

Trotz aller hier genannten Fakten können Reklamationen,<br />

sei es kurz nach dem Kauf oder eben<br />

nach den oben genannten Zeitpunkten, auch<br />

völlig anders laufen. Durch den hohen Konkurrenzdruck<br />

sind viele Händler sehr kulant und<br />

darauf bedacht, ihre Kundschaft zufriedenzustellen.<br />

Schließlich kann man Kunden nur so für<br />

zukünftige Käufe binden. Ein freiwilliges Rückgaberecht<br />

<strong>im</strong> stationären Handel, besondere<br />

Garantieaktionen und -pakete sollen ein Gefühl<br />

von Sicherheit vermitteln. Wenn Sie jedoch<br />

trotzdem einmal Probleme haben sollten, so beharren<br />

Sie auf Ihrem Recht und lassen Sie sich<br />

nicht voreilig vom Verkäufer abspeisen. Meist<br />

erkennt man als Kunde sehr schnell, ob der<br />

Händler interessiert ist, zu helfen, und <strong>im</strong> Zweifelsfall<br />

können Sie best<strong>im</strong>mte Reklamationsfälle<br />

auch direkt mit dem Hersteller klären.<br />

Susanne Sprotte<br />

FAQ<br />

Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie<br />

und Gewährleistung?<br />

Unter Gewährleistung – rechtlich korrekt<br />

spricht man von Rechts- und Sachmängelhaftung<br />

– versteht man die gesetzliche Verpflichtung<br />

des Verkäufers bzw. Werkunternehmers,<br />

für Rechts- und Sachmängel des<br />

Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.<br />

Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel,<br />

die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden<br />

haben, auch für solche, die sich erst<br />

später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter<br />

Mangel). Garantie ist eine freiwillige<br />

Erklärung des Verkäufers, für eine best<strong>im</strong>mte<br />

Leistung einzustehen. Trotz der Freiwilligkeit<br />

wird sie für den Verkäufer verbindlich, wenn<br />

sie vertraglich vereinbart wurde.<br />

Was ist ein Mangel?<br />

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche<br />

Zustand der Ware von dem Zustand<br />

abweicht, den die Parteien bei Abschluss<br />

des Kaufvertrages vereinbart haben („Abweichung<br />

der Soll-Beschaffenheit von der Ist-<br />

Beschaffenheit“). Fehlt eine ausdrückliche<br />

Vereinbarung, so muss die Sache für die nach<br />

dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart<br />

geeignet sein beziehungsweise die für eine<br />

entsprechende Sache übliche Beschaffenheit<br />

aufweisen<br />

Mein Gerät ist defekt, kann ich mein Geld<br />

zurückfordern?<br />

Wenn der Käufer einen Mangel an der Kaufsache<br />

feststellt, muss er dem Verkäufer zunächst<br />

die Möglichkeit zur Nacherfüllung<br />

geben. Er hat die Wahl zwischen der Nachbesserung<br />

(Reparatur) oder Ersatzlieferung.<br />

Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen<br />

ist oder nicht innerhalb einer (vom Käufer zu<br />

best<strong>im</strong>menden angemessenen) Frist erbracht<br />

wurde, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten<br />

und sein Geld zurückverlangen.<br />

Mein Fernseher ist nach neun Monaten kaputt<br />

und der Händler sagt, ich müsse mich an<br />

den Hersteller wenden. Ist das korrekt?<br />

Der Verweis auf eine bestehende Herstellergarantie<br />

entbindet den Verkäufer nicht von<br />

seinen Pflichten. Weist die Kaufsache bereits<br />

bei der Übergabe einen Mangel auf, haftet<br />

der Verkäufer unmittelbar und darf den Kunden<br />

nicht auf den Hersteller verweisen.<br />

Wichtige Etappen der Gewährleistungsfrist (24 Monate)<br />

KAUF<br />

Zeitpunkt des Kaufs<br />

BIS ZU 6 MONATE<br />

Beweispflicht des Verkäufers, dass<br />

die Sache zum Kaufzeitpunkt<br />

mangelfrei war<br />

NACH 6 MONATEN<br />

Beweislastumkehr zugunsten<br />

des Verkäufers<br />

NACH 12 MONATEN<br />

für gewerbliche Käufer kann der<br />

Gewährleistungszeitraum vom Händler<br />

auf 12 Monate verkürzt werden, ebenso<br />

bei Kauf durch privaten Verwender für<br />

Gebrauchtwaren, wenn explizit per AGB<br />

oder einzelvertraglich vereinbart<br />

NACH 24 MONATEN<br />

Ende des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums<br />

für private Verbraucher<br />

OPTIONAL<br />

freiwillige Einräumung einer<br />

Garantie durch den Verkäufer<br />

(beliebiger Zeitraum)<br />

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