Planungs- und Baureglement - Gemeinde Ried b. Kerzers
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ried</strong>: Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungs</strong>reglement 20.08.13<br />
Öffentliche Auflage<br />
Artikel 22.<br />
Sonderzone für die Verwertung landwirtschaftlicher Produkte<br />
SZLP<br />
1. Charakter<br />
1 Die Sonderzone ist ausschliesslich für landwirtschaftliche Produkteverwertung bestimmt.<br />
Alle anderen Nutzungen <strong>und</strong> Bauten sind unzulässig, insbesondere sind Wohnungen in<br />
dieser Zone nicht erlaubt.<br />
2. Baumassenziffer<br />
1 Die Baumassenziffer beträgt 6.5 m 3 pro m 2 .<br />
3. Überbauungsziffer<br />
1 Die Überbauungsziffer beträgt maximal 65 %.<br />
4. Höhe<br />
1 Die zuverlässige Gesamthöhe H beträgt 10.00 m. Flachdächer sind erlaubt.<br />
5. Abstände<br />
1 Der Abstand eines Gebäudes zur Gr<strong>und</strong>stücksgrenze beträgt die Hälfte der Gebäudehöhe,<br />
mindestens jedoch 4.00 m.<br />
6. Empfindlichkeitsstufe LSV<br />
1 Empfindlichkeitsstufe IV, stark störende Nutzungen.<br />
Artikel 23.<br />
Zone von allgemeinem Interesse ZAI<br />
1. Charakter<br />
1 Die Zone von allgemeinem Interesse ist für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen oder solche, die<br />
im öffentlichen Interesse stehen, bestimmt.<br />
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