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KW 06 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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<strong>Grünstadt</strong> - 4 - Ausgabe 6/2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Sitzungstag<br />

Sitzungsort<br />

Tagesordnung<br />

nichtöffentliche Sitzung<br />

Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />

Donnerstag, 14.02.2013, 18:00 Uhr<br />

Sitzungssaal (5. OG), Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestr.<br />

11, 67269 <strong>Grünstadt</strong><br />

Förmliches Genehmigungsverfahren<br />

nach den §§ 10, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) für eine wesentliche Änderung der Anlage<br />

zur Herstellung von Zucker der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt,<br />

Werk Offstein, durch die Errichtung<br />

und den Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen<br />

in der Gemarkung Bockenheim<br />

hier: Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1<br />

BImSchG<br />

Die Firma Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Werk Offstein,<br />

Wormser Str. 11, 67283 Obrigheim hat am 11.12.2012 bei der<br />

Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

beantragt für die Errichtung und den<br />

Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen als Erweiterung<br />

der Teichanlage des Werkes Offstein.<br />

Die Firma Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt betreibt am Standort<br />

Offstein eine Anlage zur Herstellung von Zucker (Ziff. 7.24, Spalte<br />

1 des Anhangs der 4. BImSchV). Die Teichanlage ist als Nebenanlage<br />

Bestandteil dieser Anlage und besteht im Wesentlichen aus<br />

Sedimentationsteichen, Oxidationsteichen und Lagerflächen im<br />

nördlichen Teil des Werksgeländes.<br />

Der Verfüllgrad dieser Teiche nimmt entsprechend der an den Rüben<br />

anhaftenden Erde von Jahr zu Jahr zu. Durch die Errichtung und den<br />

Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen in nord-westlicher<br />

Richtung im Anschluss an die bestehenden Teiche soll auf<br />

einer Fläche von ca. 12 Hektar eine Erhöhung der Kapazität für die<br />

Sedimentation von Rübenerde in Höhe von ca. 690.000 Kubikmeter<br />

erreicht werden. Die für die Erweiterung der Teichanlage benötigten<br />

Flächen befinden sich ausschließlich im Bereich der Gemeinde<br />

Bockenheim und im Eigentum der Antragstellerin.<br />

Als Dammbaumaterial soll vorhandene Rübenerde aus den bestehenden<br />

Sedimentationsteichen zum Einsatz kommen, so dass<br />

zusätzlich zu dem Nutzvolumen der neu zu errichtenden Teiche<br />

Sedimentationsvolumen in den bestehenden Teichen frei wird.<br />

Die Inbetriebnahme der neuen Teiche ist für 2015 vorgesehen.<br />

Die Teichanlage in ihrer jetzigen Ausdehnung wurde im Jahr 2001 im<br />

Rahmen der Natura 2000 - Gebietsausweisung als „Vogelschutzgebiet<br />

6315-401 Klärteiche Offstein“ unter Schutz gestellt.<br />

Für die Schüttung einer Zufahrtsrampe im Anschluss an das bestehende<br />

Wegenetz am nördlichen Rand zwischen Sedimentationsteich<br />

2 und Sedimentationsteich 5, die Rodung von Gehölzen im<br />

Zufahrtsbereich der zu schüttenden Zufahrtsrampe, den Abtrag<br />

von Oberboden im Bereich der neuen Dämme, für die Lagerung<br />

des abgetragenen Oberbodens, die Entnahme nachzutrocknender<br />

Rübenerde aus dem Sedimentationsteich 7, die Zwischenlagerung<br />

von Rübenerde zur Nachtrocknung vor dem Einbau und die Versetzung<br />

der Grundwassermessstelle 4 wurde die Zulassung des vorzeitigen<br />

Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.<br />

Der Antrag und die Unterlagen sind vom 13. Februar 2013 bis 13.<br />

März 2013 bei der<br />

- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 12b, 67098<br />

Bad Dürkheim (Referat Umwelt- und Naturschutz, Herr Kaul),<br />

- <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße<br />

11, 67269 <strong>Grünstadt</strong> (Zimmer B 105) und<br />

- <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15,<br />

67590 Monsheim (Zimmer 24)<br />

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt.<br />

Vom 13. Februar 2013 bis 27. März 2013 können Einwendungen<br />

gegen das Vorhaben bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim,<br />

Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, sowie einer der oben<br />

genannten Auslegungsstellen schriftlich erhoben werden.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift<br />

vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder<br />

die beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben<br />

zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens<br />

nicht erforderlich sind.<br />

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde<br />

die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit<br />

der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben<br />

haben, erörtern. Aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10<br />

Abs. 6 BImSchG findet hierfür am Mittwoch, den 22. Mai 2013, ab<br />

9.30 Uhr, im Veranstaltungshaus „Rosengarten“ in 67283 Obrigheim<br />

(Pfalz), Hauptstraße 15, ein Erörterungstermin statt. Der Erörterungstermin<br />

ist gemäß § 18 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall<br />

kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen<br />

Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder<br />

von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.<br />

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann<br />

durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br />

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Bad Dürkheim, den 31.01.2013<br />

Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Erhard Freunscht<br />

Erster Kreisbeigeordneter<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Vorgezogener Redaktionsschluss<br />

Wegen Fasching wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt<br />

Nr. 7 auf Freitag, 08. Februar, 11:00 Uhr, vorverlegt.<br />

Später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden.<br />

Öffnungszeiten an Fastnachtdienstag<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung und die Kfz-Zulassungsstelle<br />

sind am Fastnachtdienstag, 12. Februar, ab 13 Uhr geschlossen.<br />

Grundsteuer und Nebenabgaben 2013<br />

An alle Abgabenschuldner<br />

Die Abgabenbescheide 2012 wurden als Dauerbescheide erlassen,<br />

deren Gültigkeit auch für die Folgejahre besteht, sofern kein Änderungsbescheid<br />

ergeht. Bewahren Sie diesen Abgabenbescheid bitte<br />

sorgfältig auf.<br />

Für das Jahr 2013 haben sich die Hebesätze für die Nebenabgaben<br />

in den Ortsgemeinden Bockenheim, Kindenheim, Laumersheim,<br />

Obersülzen, Obrigheim und Quirnheim verändert. Die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung wird daher lediglich für die genannten<br />

Ortsgemeinden Änderungsbescheide erlassen.<br />

Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten pünktlich<br />

einzuhalten. Bei der Überweisung geben Sie bitte immer die<br />

Buchungs-Nr. an, damit die <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse die Zahlung<br />

richtig zuordnen kann. Die Buchungs-Nr. finden Sie auf dem<br />

Bescheid unterhalb Ihrer Adresse.<br />

Um Ihnen Unannehmlichkeiten wegen verspätet überwiesener<br />

Abgaben zu ersparen, empfehlen wir die Teilnahme am Lastschriftverfahren.<br />

Eine Bankeinzugsermächtigung ist dem Abgabenbescheid<br />

beigefügt, sofern Sie nicht bereits eine erteilt haben.<br />

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die<br />

zuständige Sachbearbeiterin Frau Bohrmann, Tel. <strong>06</strong>359/8001-336,<br />

Fax <strong>06</strong>359/8001-844.<br />

Wir danken für Ihr Verständnis.<br />

Sachgebiet Finanzen

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