KW 06 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 4 - Ausgabe 6/2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Sitzungstag<br />
Sitzungsort<br />
Tagesordnung<br />
nichtöffentliche Sitzung<br />
Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />
Donnerstag, 14.02.2013, 18:00 Uhr<br />
Sitzungssaal (5. OG), Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestr.<br />
11, 67269 <strong>Grünstadt</strong><br />
Förmliches Genehmigungsverfahren<br />
nach den §§ 10, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) für eine wesentliche Änderung der Anlage<br />
zur Herstellung von Zucker der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt,<br />
Werk Offstein, durch die Errichtung<br />
und den Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen<br />
in der Gemarkung Bockenheim<br />
hier: Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1<br />
BImSchG<br />
Die Firma Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Werk Offstein,<br />
Wormser Str. 11, 67283 Obrigheim hat am 11.12.2012 bei der<br />
Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
beantragt für die Errichtung und den<br />
Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen als Erweiterung<br />
der Teichanlage des Werkes Offstein.<br />
Die Firma Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt betreibt am Standort<br />
Offstein eine Anlage zur Herstellung von Zucker (Ziff. 7.24, Spalte<br />
1 des Anhangs der 4. BImSchV). Die Teichanlage ist als Nebenanlage<br />
Bestandteil dieser Anlage und besteht im Wesentlichen aus<br />
Sedimentationsteichen, Oxidationsteichen und Lagerflächen im<br />
nördlichen Teil des Werksgeländes.<br />
Der Verfüllgrad dieser Teiche nimmt entsprechend der an den Rüben<br />
anhaftenden Erde von Jahr zu Jahr zu. Durch die Errichtung und den<br />
Betrieb von zwei zusätzlichen Sedimentationsteichen in nord-westlicher<br />
Richtung im Anschluss an die bestehenden Teiche soll auf<br />
einer Fläche von ca. 12 Hektar eine Erhöhung der Kapazität für die<br />
Sedimentation von Rübenerde in Höhe von ca. 690.000 Kubikmeter<br />
erreicht werden. Die für die Erweiterung der Teichanlage benötigten<br />
Flächen befinden sich ausschließlich im Bereich der Gemeinde<br />
Bockenheim und im Eigentum der Antragstellerin.<br />
Als Dammbaumaterial soll vorhandene Rübenerde aus den bestehenden<br />
Sedimentationsteichen zum Einsatz kommen, so dass<br />
zusätzlich zu dem Nutzvolumen der neu zu errichtenden Teiche<br />
Sedimentationsvolumen in den bestehenden Teichen frei wird.<br />
Die Inbetriebnahme der neuen Teiche ist für 2015 vorgesehen.<br />
Die Teichanlage in ihrer jetzigen Ausdehnung wurde im Jahr 2001 im<br />
Rahmen der Natura 2000 - Gebietsausweisung als „Vogelschutzgebiet<br />
6315-401 Klärteiche Offstein“ unter Schutz gestellt.<br />
Für die Schüttung einer Zufahrtsrampe im Anschluss an das bestehende<br />
Wegenetz am nördlichen Rand zwischen Sedimentationsteich<br />
2 und Sedimentationsteich 5, die Rodung von Gehölzen im<br />
Zufahrtsbereich der zu schüttenden Zufahrtsrampe, den Abtrag<br />
von Oberboden im Bereich der neuen Dämme, für die Lagerung<br />
des abgetragenen Oberbodens, die Entnahme nachzutrocknender<br />
Rübenerde aus dem Sedimentationsteich 7, die Zwischenlagerung<br />
von Rübenerde zur Nachtrocknung vor dem Einbau und die Versetzung<br />
der Grundwassermessstelle 4 wurde die Zulassung des vorzeitigen<br />
Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.<br />
Der Antrag und die Unterlagen sind vom 13. Februar 2013 bis 13.<br />
März 2013 bei der<br />
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 12b, 67098<br />
Bad Dürkheim (Referat Umwelt- und Naturschutz, Herr Kaul),<br />
- <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße<br />
11, 67269 <strong>Grünstadt</strong> (Zimmer B 105) und<br />
- <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15,<br />
67590 Monsheim (Zimmer 24)<br />
während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt.<br />
Vom 13. Februar 2013 bis 27. März 2013 können Einwendungen<br />
gegen das Vorhaben bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim,<br />
Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, sowie einer der oben<br />
genannten Auslegungsstellen schriftlich erhoben werden.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift<br />
vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder<br />
die beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben<br />
zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens<br />
nicht erforderlich sind.<br />
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde<br />
die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit<br />
der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben<br />
haben, erörtern. Aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10<br />
Abs. 6 BImSchG findet hierfür am Mittwoch, den 22. Mai 2013, ab<br />
9.30 Uhr, im Veranstaltungshaus „Rosengarten“ in 67283 Obrigheim<br />
(Pfalz), Hauptstraße 15, ein Erörterungstermin statt. Der Erörterungstermin<br />
ist gemäß § 18 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall<br />
kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen<br />
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen<br />
Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder<br />
von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.<br />
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann<br />
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br />
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Bad Dürkheim, den 31.01.2013<br />
Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Erhard Freunscht<br />
Erster Kreisbeigeordneter<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Vorgezogener Redaktionsschluss<br />
Wegen Fasching wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt<br />
Nr. 7 auf Freitag, 08. Februar, 11:00 Uhr, vorverlegt.<br />
Später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt<br />
werden.<br />
Öffnungszeiten an Fastnachtdienstag<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung und die Kfz-Zulassungsstelle<br />
sind am Fastnachtdienstag, 12. Februar, ab 13 Uhr geschlossen.<br />
Grundsteuer und Nebenabgaben 2013<br />
An alle Abgabenschuldner<br />
Die Abgabenbescheide 2012 wurden als Dauerbescheide erlassen,<br />
deren Gültigkeit auch für die Folgejahre besteht, sofern kein Änderungsbescheid<br />
ergeht. Bewahren Sie diesen Abgabenbescheid bitte<br />
sorgfältig auf.<br />
Für das Jahr 2013 haben sich die Hebesätze für die Nebenabgaben<br />
in den Ortsgemeinden Bockenheim, Kindenheim, Laumersheim,<br />
Obersülzen, Obrigheim und Quirnheim verändert. Die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung wird daher lediglich für die genannten<br />
Ortsgemeinden Änderungsbescheide erlassen.<br />
Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten pünktlich<br />
einzuhalten. Bei der Überweisung geben Sie bitte immer die<br />
Buchungs-Nr. an, damit die <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse die Zahlung<br />
richtig zuordnen kann. Die Buchungs-Nr. finden Sie auf dem<br />
Bescheid unterhalb Ihrer Adresse.<br />
Um Ihnen Unannehmlichkeiten wegen verspätet überwiesener<br />
Abgaben zu ersparen, empfehlen wir die Teilnahme am Lastschriftverfahren.<br />
Eine Bankeinzugsermächtigung ist dem Abgabenbescheid<br />
beigefügt, sofern Sie nicht bereits eine erteilt haben.<br />
Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die<br />
zuständige Sachbearbeiterin Frau Bohrmann, Tel. <strong>06</strong>359/8001-336,<br />
Fax <strong>06</strong>359/8001-844.<br />
Wir danken für Ihr Verständnis.<br />
Sachgebiet Finanzen