3 / 2013 - Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis
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BDA, BDI, DIHK und ZDH:<br />
Mehr Mut für ein risikobasiertes Datenschutzrecht<br />
Zu dem vom federführenden LIBE-<br />
Ausschuss des Europaparlaments<br />
verabschiedeten Bericht zur Europäischen<br />
Datenschutz-Grundverordnung<br />
erklären BDA, BDI, DIHK<br />
und ZDH:<br />
Die Reform des europäischen Datenschutzes<br />
ist mit der Annahme des<br />
Berichts im Europaparlament einen<br />
großen Schritt vorangekommen. Bei<br />
den gefundenen Kompromissen ist das<br />
Bestreben, Datenschutz praxisgerecht zu<br />
gestalten, jedoch noch nicht durchgängig<br />
erkennbar. Die Zulässigkeit von Einwilligungen<br />
im Arbeitsverhältnis sowie<br />
wichtige Ausnahmevorschriften zeigen<br />
zwar, dass die Richtung stimmt. Wer<br />
jedoch – wie die EU – einen zukunftsfesten<br />
Datenschutz für die nächsten Jahre<br />
für ganz Europa will, braucht mehr<br />
Mut. Dazu gehört die Verankerung eines<br />
risikobasierten Ansatzes ebenso wie<br />
die weitgehende Harmonisierung des<br />
Beschäftigtendatenschutzes. Anstelle<br />
des Gedankens „one size its all“ bedarf<br />
es passgenauer Lösungen, die dem<br />
jeweiligen Risiko der Datenverarbeitung<br />
Rechnung tragen und Betrieben eine<br />
praxisgerechte Flexibilität einräumen.<br />
Das Europaparlament lässt zudem die<br />
Chance ungenutzt, den bürokratischen<br />
Ansatz des Kommissionsvorschlags zu<br />
korrigieren. Unverhältnismäßige Informations-,<br />
Dokumentations- und Genehmigungsplichten<br />
lassen das notwendige<br />
Augenmaß weiterhin vermissen. Der<br />
strengste Datenschutz ist vergeblich,<br />
wenn er kaum umsetzbar ist.<br />
Datenschutz ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.<br />
Die Potenziale müssen<br />
genutzt werden, anstatt sie in bürokratischen<br />
Anforderungen zu ersticken.<br />
Rat und Parlament sind gleichermaßen<br />
aufgefordert, ihrer Verantwortung<br />
gerecht zu werden. Maxime für die Debatte<br />
ist deshalb Gründlichkeit vor Eile.<br />
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