Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Unternehmensorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong><br />
Verantwortung<br />
Personal<br />
Beurteilung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />
Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />
Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />
Veranstaltungs-/<br />
Produktionsstätten<br />
Notfallorganisation,<br />
Brandschutz<br />
<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />
Unterweisung<br />
Dokumentation<br />
Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen<br />
Sie<br />
• <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte auswählen, deren Ausbildung<br />
ermöglichen <strong>und</strong> diese benennen sowie<br />
• einen Ar<strong>bei</strong>tsschutzausschuss einrichten.<br />
Zusammensetzung des Ar<strong>bei</strong>tsschutzausschusses<br />
Unternehmensorganisation<br />
Handlungshilfe zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2<br />
„Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit in<br />
R<strong>und</strong>funkunternehmen“<br />
Die Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)<br />
liegt ebenfalls in der Verantwortung der Leitung.<br />
Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung<br />
durchgeführt <strong>und</strong> wirksame Maßnahmen festgelegt werden.<br />
Benennen Sie darüber hinaus geeignete <strong>und</strong> qualifizierte<br />
Personen, die für die Durchführung <strong>und</strong> Wirkungskontrolle<br />
der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind.<br />
Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />
➔➔<br />
Gr<strong>und</strong>lagen: §§ 3, 4, 7, 11, 13 ArbSchG; §§ 213, 15, 16 BGV A1/<br />
GUV-V A1<br />
MERKSATZ:<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschutz organisieren, Verantwortungsbereiche festlegen, fachk<strong>und</strong>ige<br />
Personen auswählen.<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
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