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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong><br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />

Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen<br />

Sie<br />

• <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte auswählen, deren Ausbildung<br />

ermöglichen <strong>und</strong> diese benennen sowie<br />

• einen Ar<strong>bei</strong>tsschutzausschuss einrichten.<br />

Zusammensetzung des Ar<strong>bei</strong>tsschutzausschusses<br />

Unternehmensorganisation<br />

Handlungshilfe zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2<br />

„Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit in<br />

R<strong>und</strong>funkunternehmen“<br />

Die Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)<br />

liegt ebenfalls in der Verantwortung der Leitung.<br />

Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung<br />

durchgeführt <strong>und</strong> wirksame Maßnahmen festgelegt werden.<br />

Benennen Sie darüber hinaus geeignete <strong>und</strong> qualifizierte<br />

Personen, die für die Durchführung <strong>und</strong> Wirkungskontrolle<br />

der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind.<br />

Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />

➔➔<br />

Gr<strong>und</strong>lagen: §§ 3, 4, 7, 11, 13 ArbSchG; §§ 213, 15, 16 BGV A1/<br />

GUV-V A1<br />

MERKSATZ:<br />

Ar<strong>bei</strong>tsschutz organisieren, Verantwortungsbereiche festlegen, fachk<strong>und</strong>ige<br />

Personen auswählen.<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

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