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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Fachinformationen<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong><br />

Produktionsstätten<br />

Technik <strong>und</strong> betriebliche<br />

Prozesse<br />

<strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Produktionen</strong><br />

Persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

Fachinformationen<br />

• Im Falle von Rehabilitationsmaßnahmen Absprache zwischen<br />

Theater <strong>und</strong> Reha-Zentrum zur spezifischen Rehabilitation<br />

• Werden durch eine zielgerichtete Betreuung körperliche<br />

Beeinträchtigungen erkannt, sind ebenfalls Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um Unfällen, aber auch langwierigen<br />

Erkrankungen vorzubeugen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsumgebung der Tänzer<br />

Für die Ar<strong>bei</strong>tsumgebung der Tänzer bestehen besondere<br />

Anforderungen, die je nach Tanzaufgabe unterschiedlich<br />

sein können. Gr<strong>und</strong>sätzliche Anforderungen sind:<br />

• Tanzböden in Probenräumen <strong>und</strong> auf Bühnen nach DIN<br />

V 18032-2 „Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele <strong>und</strong><br />

Mehrzwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderungen,<br />

Prüfungen“ (Schockabsorption ≥ 53 Prozent; Vertikalverformung<br />

≥ 2,3 mm; Fläche der vertikalen Verformung<br />

≤ 15 Prozent, maximale Belastbarkeit ≥ 1500 N);<br />

Boden muss regelmäßig gereinigt werden <strong>und</strong> eventuell<br />

vorhandene Unebenheiten müssen beseitigt werden<br />

• Bei besonderer Beschaffenheit des Bühnenbodens –<br />

zum Beispiel weiche Auflagen – soll der Boden in einem<br />

Probenraum so gestaltet sein wie der Bühnenboden<br />

• Ausreichend geheizte Probenräume, keine Zugluft während<br />

Probe <strong>und</strong> Vorstellung (im Winter mindestens 17 °C<br />

bis 19 °C; im Sommer 20 °C bis 22 °C)<br />

• Stolperstellen <strong>und</strong> mögliche Stoßkanten vermeiden<br />

beziehungsweise abpolstern. Verletzungsgefahr besteht<br />

vor allem im Fußbereich durch dünnes Schuhwerk<br />

beziehungsweise Barfußlaufen der Tänzer sowie durch<br />

Stoßkanten im Gassenbereich der Bühne; gegebenenfalls<br />

Beleuchtung von Gefahrstellen<br />

Bei Tätigkeiten mit einer Lärmexposition, die 85 dB(A)<br />

erreicht oder überschreitet, ist eine Pflichtvorsorge G 20<br />

„Lärm“ zu veranlassen. Bei einer Lärmexposition, die 80<br />

dB(A) überschreitet, ist eine Angebotsvorsorge zu ermöglichen.<br />

Treffen Sie <strong>bei</strong> schädigendem Lärm entsprechende Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Gehörschäden. Bei deren<br />

Festlegung haben technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen<br />

Vorrang vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.<br />

Bei elektroakustischer Beschallung lässt sich der Schallpegel<br />

reduzieren durch:<br />

• Pegelbegrenzer<br />

• Verteilte Lautsprechersysteme<br />

• Mindestabstände zu den Schallquellen<br />

Weitere Maßnahmen zur Senkung des Schallpegels für<br />

das direkt beteiligte Personal sind zum Beispiel:<br />

• Bereitstellung <strong>und</strong> Aufbau von Podesten oder Abschirmungen<br />

• Bauakustische Gestaltungsmaßnahmen, wie Auskleiden<br />

von Proben- <strong>und</strong> Stimmräumen mit schallabsorbierendem<br />

Material<br />

• Reduzierung der wirksamen Schallpegel – zum Beispiel<br />

durch Änderung der Sitzordnung, um möglichst großen<br />

Abstand zu lauten Instrumenten zu erhalten; leiseres<br />

Spielen <strong>bei</strong> den Proben<br />

Siehe auch GUV-I 8767„Prävention von Unfällen im professionellen<br />

Bühnentanz – Rahmenempfehlungen“<br />

3.3.7 <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> mit<br />

Musik<br />

Sie müssen gr<strong>und</strong>sätzlich ermitteln <strong>und</strong> dokumentieren,<br />

ob das Personal schädigendem Lärm ausgesetzt ist oder<br />

sein kann.<br />

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