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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />

Behörden<br />

Ziehen Sie gegebenenfalls die zuständigen Behörden<br />

(Bauaufsichts-, Ordnungs- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sbehörden, Berufsgenossenschaften)<br />

hinzu – zum Beispiel <strong>bei</strong>m Einsatz<br />

von Showlasern. Da<strong>bei</strong> müssen Sie die speziellen lokalen<br />

Regelungen der B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> Kommunen beachten.<br />

Genehmigungen<br />

Berücksichtigen Sie, dass Genehmigungen mit der erforderlichen<br />

Vorlaufzeit eingeholt werden – zum Beispiel<br />

szenische Darstellungen mit Kindern, in Versammlungsstätten<br />

der Einsatz von Pyrotechnik oder genehmigungspflichtige<br />

Nutzungsänderungen von Räumen, Gebäuden<br />

oder Anlagen. Informieren Sie die Beteiligten über die Genehmigungen<br />

<strong>und</strong> die darin enthaltenen Auflagen.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Gefährdungen, die sich aus der Art der Veranstaltung <strong>und</strong><br />

Produktion ergeben, müssen Sie bereits im Vorfeld in der<br />

Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen)<br />

berücksichtigen. Dazu gehören <strong>bei</strong>spielsweise<br />

auch schwer einschätzbare Ereignisse durch Umwelt,<br />

Menschen <strong>und</strong> Technik.<br />

Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />

Flächenplanung<br />

Legen Sie die Flächen für die Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion<br />

fest – zum Beispiel die Produktionsgr<strong>und</strong>fläche, die<br />

Dekorationsfläche, die technische Gerätefläche, Besucherflächen.<br />

Siehe auch Kapitel 3.1.1 „Flächen <strong>und</strong> Aufbauten“<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sowie Notausgänge<br />

Legen Sie die Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege für die Veranstaltungs-<br />

<strong>und</strong> Produktionsflächen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplätze fest.<br />

Siehe auch Kapitel 3.1.1.2 „Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege“<br />

Flächenplanung <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

mit Besuchern<br />

Bei <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> mit Besuchern<br />

müssen besondere Anforderungen der Flächenplanung<br />

erfüllt werden.<br />

Erstellen Sie einen Bestuhlungsplan auf Basis der gültigen<br />

landesrechtlichen Bestimmungen. Lassen Sie ihn<br />

genehmigen <strong>und</strong> an den strategischen Stellen des Veranstaltungs-<br />

<strong>und</strong> Produktionsortes aushängen.<br />

Sind die Besucherplätze <strong>und</strong> deren Rettungswege in die<br />

Dekoration integriert, sorgen Sie dafür, dass schon <strong>bei</strong><br />

der Szenenbildplanung die entsprechenden Anforderungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Gefährliche szenische Darstellungen<br />

• Um besondere Gefährdungen <strong>bei</strong> Aufbauten, Dekoration,<br />

Requisiten <strong>und</strong> Darstellung zu minimieren, stellen<br />

Sie sicher, dass eine enge Abstimmung mit der Bühnen<strong>und</strong><br />

Studiofachkraft erfolgt.<br />

• Führen Sie <strong>bei</strong> gefährlichen szenischen Darstellungen<br />

zur Bewertung des besonderen Risikos eine Gefährdungsbeurteilung<br />

in Absprache mit Experten – zum Beispiel<br />

dem Pyrotechniker, Stuntleute – durch <strong>und</strong> legen<br />

Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen fest.<br />

• Achten Sie darauf, dass gefährliche szenische Vorgänge<br />

ausreichend geprobt werden. Bei Neu- <strong>und</strong> Umbesetzungen<br />

beziehungsweise Wiederaufnahmen der Produktion<br />

müssen die Proben wiederholt werden.<br />

Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Kategorien von besonderen<br />

szenischen Vorgängen zu unterscheiden:<br />

• Besondere szenische Vorgänge, die <strong>bei</strong> Einhaltung der<br />

üblichen Regeln ein gesellschaftlich allgemein akzeptiertes<br />

Restrisiko darstellen – zum Beispiel offene Verwandlung,<br />

Breitensport. Diese können unter Beachtung<br />

der üblichen Regeln von geeigneten <strong>und</strong> geübten Darstellern<br />

durchgeführt werden.<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

Checkliste „Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sowie Notausgänge“<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

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