Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />
Behörden<br />
Ziehen Sie gegebenenfalls die zuständigen Behörden<br />
(Bauaufsichts-, Ordnungs- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sbehörden, Berufsgenossenschaften)<br />
hinzu – zum Beispiel <strong>bei</strong>m Einsatz<br />
von Showlasern. Da<strong>bei</strong> müssen Sie die speziellen lokalen<br />
Regelungen der B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> Kommunen beachten.<br />
Genehmigungen<br />
Berücksichtigen Sie, dass Genehmigungen mit der erforderlichen<br />
Vorlaufzeit eingeholt werden – zum Beispiel<br />
szenische Darstellungen mit Kindern, in Versammlungsstätten<br />
der Einsatz von Pyrotechnik oder genehmigungspflichtige<br />
Nutzungsänderungen von Räumen, Gebäuden<br />
oder Anlagen. Informieren Sie die Beteiligten über die Genehmigungen<br />
<strong>und</strong> die darin enthaltenen Auflagen.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Gefährdungen, die sich aus der Art der Veranstaltung <strong>und</strong><br />
Produktion ergeben, müssen Sie bereits im Vorfeld in der<br />
Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen)<br />
berücksichtigen. Dazu gehören <strong>bei</strong>spielsweise<br />
auch schwer einschätzbare Ereignisse durch Umwelt,<br />
Menschen <strong>und</strong> Technik.<br />
Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />
Flächenplanung<br />
Legen Sie die Flächen für die Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion<br />
fest – zum Beispiel die Produktionsgr<strong>und</strong>fläche, die<br />
Dekorationsfläche, die technische Gerätefläche, Besucherflächen.<br />
Siehe auch Kapitel 3.1.1 „Flächen <strong>und</strong> Aufbauten“<br />
Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sowie Notausgänge<br />
Legen Sie die Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege für die Veranstaltungs-<br />
<strong>und</strong> Produktionsflächen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplätze fest.<br />
Siehe auch Kapitel 3.1.1.2 „Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege“<br />
Flächenplanung <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
mit Besuchern<br />
Bei <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> mit Besuchern<br />
müssen besondere Anforderungen der Flächenplanung<br />
erfüllt werden.<br />
Erstellen Sie einen Bestuhlungsplan auf Basis der gültigen<br />
landesrechtlichen Bestimmungen. Lassen Sie ihn<br />
genehmigen <strong>und</strong> an den strategischen Stellen des Veranstaltungs-<br />
<strong>und</strong> Produktionsortes aushängen.<br />
Sind die Besucherplätze <strong>und</strong> deren Rettungswege in die<br />
Dekoration integriert, sorgen Sie dafür, dass schon <strong>bei</strong><br />
der Szenenbildplanung die entsprechenden Anforderungen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gefährliche szenische Darstellungen<br />
• Um besondere Gefährdungen <strong>bei</strong> Aufbauten, Dekoration,<br />
Requisiten <strong>und</strong> Darstellung zu minimieren, stellen<br />
Sie sicher, dass eine enge Abstimmung mit der Bühnen<strong>und</strong><br />
Studiofachkraft erfolgt.<br />
• Führen Sie <strong>bei</strong> gefährlichen szenischen Darstellungen<br />
zur Bewertung des besonderen Risikos eine Gefährdungsbeurteilung<br />
in Absprache mit Experten – zum Beispiel<br />
dem Pyrotechniker, Stuntleute – durch <strong>und</strong> legen<br />
Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen fest.<br />
• Achten Sie darauf, dass gefährliche szenische Vorgänge<br />
ausreichend geprobt werden. Bei Neu- <strong>und</strong> Umbesetzungen<br />
beziehungsweise Wiederaufnahmen der Produktion<br />
müssen die Proben wiederholt werden.<br />
Es sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Kategorien von besonderen<br />
szenischen Vorgängen zu unterscheiden:<br />
• Besondere szenische Vorgänge, die <strong>bei</strong> Einhaltung der<br />
üblichen Regeln ein gesellschaftlich allgemein akzeptiertes<br />
Restrisiko darstellen – zum Beispiel offene Verwandlung,<br />
Breitensport. Diese können unter Beachtung<br />
der üblichen Regeln von geeigneten <strong>und</strong> geübten Darstellern<br />
durchgeführt werden.<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
Checkliste „Verkehrs- <strong>und</strong> Fluchtwege sowie Notausgänge“<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
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