Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />
2.1 Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />
Für die Veranstaltung oder Produktion muss der Unternehmer<br />
einen Gesamtverantwortlichen benennen. Je nach<br />
Organisationsstruktur der Veranstaltung oder Produktion<br />
verteilen sich die Verantwortungsbereiche auf die an der<br />
Durchführung Beteiligten.<br />
Leitung <strong>und</strong> Aufsicht der Ar<strong>bei</strong>ten bedeutet die eigenständige<br />
Wahrnehmung von Führungs- <strong>und</strong> Fachverantwortung<br />
vor Ort. Hierzu gehört auch, die für die jeweilige<br />
Tätigkeit erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen,<br />
durchzuführen <strong>und</strong> deren Wirksamkeit zu kontrollieren.<br />
Klären Sie die Funktionen, Aufgaben <strong>und</strong> Weisungsbefugnisse<br />
aller an der Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion Beteiligten<br />
– vom Veranstalter, Betreiber, Produktionsleiter, von<br />
der Technischen Leitung, dem Verantwortlichen für die<br />
Veranstaltungstechnik bis zu den einzelnen beteiligten<br />
Produktionsfirmen <strong>und</strong> Dienstleistern.<br />
die sich aus dem Betrieb der Veranstaltungsstätte ergeben.<br />
Aus dem Baurecht ergeben sich besondere Pflichten<br />
für den sicheren Zustand <strong>und</strong> Betrieb von baulichen Anlagen,<br />
in denen <strong>Veranstaltungen</strong> stattfinden. Der Betreiber<br />
kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an einen dafür<br />
befähigten Veranstaltungsleiter übertragen.<br />
Der Veranstaltungsleiter wird in Abstimmung zwischen<br />
Veranstalter <strong>und</strong> Betreiber ausgewählt. Er stimmt die jeweils<br />
erforderlichen <strong>Sicherheit</strong>smaßnahmen mit allen Beteiligten<br />
ab <strong>und</strong> koordiniert die Abläufe.<br />
Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkräfte überwachen die Ausführung<br />
aller veranstaltungstechnischen Leistungen <strong>und</strong> sind<br />
im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit weisungsbefugt.<br />
Sie können sowohl als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik<br />
<strong>und</strong>/oder als Technische Leitung für Veranstaltungstechnik<br />
tätig werden.<br />
Siehe auch Kapitel 4.1 „Qualifikation <strong>und</strong> Aufgaben von Bühnen<strong>und</strong><br />
Studiofachkräften“<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen,<br />
technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Abläufe<br />
einer Veranstaltung verantwortlich.<br />
Gesamtverantwortlicher des Veranstalters ist eine zuverlässige<br />
<strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige Person, die die Veranstaltung<br />
<strong>und</strong> Produktion leitet <strong>und</strong> beaufsichtigt. Als Gesamtverantwortlicher<br />
fungiert in der Regel der Technische Direktor,<br />
Herstellungsleiter, Produktionsleiter, Projektleiter,<br />
Produktionsingenieur.<br />
Siehe auch DIN 15750 „Veranstaltungstechnik – Leitlinien für<br />
technische Dienstleistungen“<br />
Bei der Zusammenar<strong>bei</strong>t mehrerer Unternehmen ist eine<br />
mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Um<br />
eine reibungslose, effektive Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion<br />
zu ermöglichen, ist es wichtig, eine befähigte Person<br />
als Koordinator zu bestimmen, die die Ar<strong>bei</strong>ten aufeinander<br />
abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit<br />
entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.<br />
Die Erstellung eines Organigramms hilft Ihnen, die Verantwortlichkeiten<br />
für Ihre Veranstaltung oder Produktion<br />
transparent darzustellen <strong>und</strong> zu kommunizieren (Beispiel<br />
siehe Abbildung 3, Seite 22).<br />
Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand<br />
seiner Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsstätte, der betrieblichen<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> der bereitgestellten Ar<strong>bei</strong>tsmittel.<br />
Und er muss die Verkehrssicherungspflichten erfüllen,<br />
Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin<br />
Kriterien zur Auswahl der erforderlichen Qualifikation<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
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