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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />

2.1 Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />

Für die Veranstaltung oder Produktion muss der Unternehmer<br />

einen Gesamtverantwortlichen benennen. Je nach<br />

Organisationsstruktur der Veranstaltung oder Produktion<br />

verteilen sich die Verantwortungsbereiche auf die an der<br />

Durchführung Beteiligten.<br />

Leitung <strong>und</strong> Aufsicht der Ar<strong>bei</strong>ten bedeutet die eigenständige<br />

Wahrnehmung von Führungs- <strong>und</strong> Fachverantwortung<br />

vor Ort. Hierzu gehört auch, die für die jeweilige<br />

Tätigkeit erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen,<br />

durchzuführen <strong>und</strong> deren Wirksamkeit zu kontrollieren.<br />

Klären Sie die Funktionen, Aufgaben <strong>und</strong> Weisungsbefugnisse<br />

aller an der Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion Beteiligten<br />

– vom Veranstalter, Betreiber, Produktionsleiter, von<br />

der Technischen Leitung, dem Verantwortlichen für die<br />

Veranstaltungstechnik bis zu den einzelnen beteiligten<br />

Produktionsfirmen <strong>und</strong> Dienstleistern.<br />

die sich aus dem Betrieb der Veranstaltungsstätte ergeben.<br />

Aus dem Baurecht ergeben sich besondere Pflichten<br />

für den sicheren Zustand <strong>und</strong> Betrieb von baulichen Anlagen,<br />

in denen <strong>Veranstaltungen</strong> stattfinden. Der Betreiber<br />

kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an einen dafür<br />

befähigten Veranstaltungsleiter übertragen.<br />

Der Veranstaltungsleiter wird in Abstimmung zwischen<br />

Veranstalter <strong>und</strong> Betreiber ausgewählt. Er stimmt die jeweils<br />

erforderlichen <strong>Sicherheit</strong>smaßnahmen mit allen Beteiligten<br />

ab <strong>und</strong> koordiniert die Abläufe.<br />

Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkräfte überwachen die Ausführung<br />

aller veranstaltungstechnischen Leistungen <strong>und</strong> sind<br />

im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit weisungsbefugt.<br />

Sie können sowohl als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik<br />

<strong>und</strong>/oder als Technische Leitung für Veranstaltungstechnik<br />

tätig werden.<br />

Siehe auch Kapitel 4.1 „Qualifikation <strong>und</strong> Aufgaben von Bühnen<strong>und</strong><br />

Studiofachkräften“<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen,<br />

technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Abläufe<br />

einer Veranstaltung verantwortlich.<br />

Gesamtverantwortlicher des Veranstalters ist eine zuverlässige<br />

<strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige Person, die die Veranstaltung<br />

<strong>und</strong> Produktion leitet <strong>und</strong> beaufsichtigt. Als Gesamtverantwortlicher<br />

fungiert in der Regel der Technische Direktor,<br />

Herstellungsleiter, Produktionsleiter, Projektleiter,<br />

Produktionsingenieur.<br />

Siehe auch DIN 15750 „Veranstaltungstechnik – Leitlinien für<br />

technische Dienstleistungen“<br />

Bei der Zusammenar<strong>bei</strong>t mehrerer Unternehmen ist eine<br />

mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Um<br />

eine reibungslose, effektive Veranstaltung <strong>und</strong> Produktion<br />

zu ermöglichen, ist es wichtig, eine befähigte Person<br />

als Koordinator zu bestimmen, die die Ar<strong>bei</strong>ten aufeinander<br />

abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit<br />

entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.<br />

Die Erstellung eines Organigramms hilft Ihnen, die Verantwortlichkeiten<br />

für Ihre Veranstaltung oder Produktion<br />

transparent darzustellen <strong>und</strong> zu kommunizieren (Beispiel<br />

siehe Abbildung 3, Seite 22).<br />

Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand<br />

seiner Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsstätte, der betrieblichen<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> der bereitgestellten Ar<strong>bei</strong>tsmittel.<br />

Und er muss die Verkehrssicherungspflichten erfüllen,<br />

Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin<br />

Kriterien zur Auswahl der erforderlichen Qualifikation<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

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