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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Fachinformationen<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong><br />

Produktionsstätten<br />

Technik <strong>und</strong> betriebliche<br />

Prozesse<br />

<strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Produktionen</strong><br />

Persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

Beleuchtung <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />

Prüfen Sie, ob <strong>bei</strong> allen Verkehrswegen eine ausreichende<br />

Beleuchtung vorhanden ist:<br />

• Bei Verkehrswegen ohne Stufen: ≥ 50 Lux<br />

• Bei Verkehrswegen im Bereich von Absätzen <strong>und</strong> Stufen:<br />

≥ 100 Lux<br />

Beachten Sie, dass Fluchtwege sowie Notausgänge dauerhaft<br />

sichtbar gekennzeichnet sein müssen. Die Kennzeichnung<br />

darf nicht verdeckt sein.<br />

Achten Sie darauf, dass <strong>bei</strong> Ausfall der Allgemeinbeleuchtung<br />

eine <strong>Sicherheit</strong>sbeleuchtung gewährleistet ist<br />

<strong>und</strong><br />

• trotz eingebrachter Ausstattungen, Dekorationen oder<br />

Ausschmückungen die Mindest-Beleuchtungsstärke<br />

von 3 Lux auf Bühnen- <strong>und</strong> Szenenflächen erreicht wird,<br />

• im Verlauf von Rettungswegen eine Mindest-Beleuchtungsstärke<br />

von 1 Lux erreicht wird.<br />

• Sollten Rettungszeichen szenisch bedingt nicht mehr<br />

erkennbar sein, ergänzen Sie die Kennzeichen an geeigneter<br />

Stelle.<br />

Weitere Informationen siehe auch Kapitel 2.2.5 „Tournee- <strong>und</strong><br />

Gastspielbetrieb“<br />

3.1.1.3 Orchestergraben<br />

Beachten Sie, dass Ar<strong>bei</strong>tsplätze in Orchestergräben folgende<br />

Mindestanforderungen erfüllen sollten:<br />

• Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze in Orchestergräben sowie in Proben-<br />

<strong>und</strong> Stimmräumen müssen hinsichtlich ihrer ergonomischen<br />

Gestaltung <strong>und</strong> der Lärmeinwirkungen besonders<br />

gestaltet sein. Ergonomische Anforderungen an<br />

die Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze <strong>bei</strong>nhalten:<br />

––<br />

Platzverhältnisse: Richtwert 1,3 m² je Musiker im Orchestergraben;<br />

in Proben- <strong>und</strong> Stimmräumen sollen<br />

die Platzverhältnisse wesentlich großzügiger bemessen<br />

sein.<br />

––<br />

Stühle <strong>und</strong> Sitzgelegenheiten sollen zu der für das<br />

Spielen des Instruments erforderlichen Körperhaltung<br />

passen.<br />

––<br />

Die Beleuchtung muss der Sehaufgabe entsprechen.<br />

In Stimm- <strong>und</strong> Probenräumen soll die Beleuchtung<br />

den Anforderungen an Bürobeleuchtung entsprechen.<br />

• Die Anforderungen der Lärm- <strong>und</strong> Vibrations-Ar<strong>bei</strong>tsschutzverordnung<br />

sind für Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze<br />

anzuwenden. Hinsichtlich der Gestaltung der Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze<br />

sind dies raumakustische <strong>und</strong> technischorganisatorische<br />

Maßnahmen. Hierzu gehören schall-<br />

Fachinformationen<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

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