Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Fachinformationen<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong><br />
Produktionsstätten<br />
Technik <strong>und</strong> betriebliche<br />
Prozesse<br />
<strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Produktionen</strong><br />
Persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
Beleuchtung <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />
Prüfen Sie, ob <strong>bei</strong> allen Verkehrswegen eine ausreichende<br />
Beleuchtung vorhanden ist:<br />
• Bei Verkehrswegen ohne Stufen: ≥ 50 Lux<br />
• Bei Verkehrswegen im Bereich von Absätzen <strong>und</strong> Stufen:<br />
≥ 100 Lux<br />
Beachten Sie, dass Fluchtwege sowie Notausgänge dauerhaft<br />
sichtbar gekennzeichnet sein müssen. Die Kennzeichnung<br />
darf nicht verdeckt sein.<br />
Achten Sie darauf, dass <strong>bei</strong> Ausfall der Allgemeinbeleuchtung<br />
eine <strong>Sicherheit</strong>sbeleuchtung gewährleistet ist<br />
<strong>und</strong><br />
• trotz eingebrachter Ausstattungen, Dekorationen oder<br />
Ausschmückungen die Mindest-Beleuchtungsstärke<br />
von 3 Lux auf Bühnen- <strong>und</strong> Szenenflächen erreicht wird,<br />
• im Verlauf von Rettungswegen eine Mindest-Beleuchtungsstärke<br />
von 1 Lux erreicht wird.<br />
• Sollten Rettungszeichen szenisch bedingt nicht mehr<br />
erkennbar sein, ergänzen Sie die Kennzeichen an geeigneter<br />
Stelle.<br />
Weitere Informationen siehe auch Kapitel 2.2.5 „Tournee- <strong>und</strong><br />
Gastspielbetrieb“<br />
3.1.1.3 Orchestergraben<br />
Beachten Sie, dass Ar<strong>bei</strong>tsplätze in Orchestergräben folgende<br />
Mindestanforderungen erfüllen sollten:<br />
• Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze in Orchestergräben sowie in Proben-<br />
<strong>und</strong> Stimmräumen müssen hinsichtlich ihrer ergonomischen<br />
Gestaltung <strong>und</strong> der Lärmeinwirkungen besonders<br />
gestaltet sein. Ergonomische Anforderungen an<br />
die Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze <strong>bei</strong>nhalten:<br />
––<br />
Platzverhältnisse: Richtwert 1,3 m² je Musiker im Orchestergraben;<br />
in Proben- <strong>und</strong> Stimmräumen sollen<br />
die Platzverhältnisse wesentlich großzügiger bemessen<br />
sein.<br />
––<br />
Stühle <strong>und</strong> Sitzgelegenheiten sollen zu der für das<br />
Spielen des Instruments erforderlichen Körperhaltung<br />
passen.<br />
––<br />
Die Beleuchtung muss der Sehaufgabe entsprechen.<br />
In Stimm- <strong>und</strong> Probenräumen soll die Beleuchtung<br />
den Anforderungen an Bürobeleuchtung entsprechen.<br />
• Die Anforderungen der Lärm- <strong>und</strong> Vibrations-Ar<strong>bei</strong>tsschutzverordnung<br />
sind für Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze<br />
anzuwenden. Hinsichtlich der Gestaltung der Musikerar<strong>bei</strong>tsplätze<br />
sind dies raumakustische <strong>und</strong> technischorganisatorische<br />
Maßnahmen. Hierzu gehören schall-<br />
Fachinformationen<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
39