27.02.2014 Aufrufe

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong><br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />

Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

1.3 Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

Die Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)<br />

ist ein zentrales Element im Ar<strong>bei</strong>tsschutz. Sie<br />

ermöglicht <strong>und</strong> unterstützt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.<br />

Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode,<br />

• Gefährdungen präventiv <strong>und</strong> systematisch zu ermitteln,<br />

• diese zu bewerten,<br />

• geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen <strong>und</strong><br />

• deren Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Sie ermöglicht darüber hinaus, Ar<strong>bei</strong>tsabläufe zu optimieren<br />

<strong>und</strong> Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.<br />

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen<br />

durchgeführt?<br />

• Eine Gefährdungsbeurteilung muss „im Wesentlichen<br />

durchgeführt <strong>und</strong> zutreffend“ sein. Das heißt:<br />

––<br />

Wesentliche Gefährdungen sind ermittelt <strong>und</strong> zutreffend<br />

bewertet<br />

––<br />

Wesentliche Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt<br />

––<br />

Besondere Personengruppen sind berücksichtigt worden<br />

– zum Beispiel Zeitar<strong>bei</strong>tnehmer, Berufsanfänger<br />

oder Personal ohne ausreichende Kenntnisse in der<br />

Ar<strong>bei</strong>tssprache<br />

• Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen sind geeignet <strong>und</strong> ausreichend<br />

• Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt<br />

• Die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell<br />

• Die Dokumentation liegt nach Form <strong>und</strong> Inhalt angemessen<br />

vor<br />

In den Brancheninformationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

<strong>und</strong> der Fachverbände (siehe Kapitel<br />

4.2) sind praktische Beispiele der Umsetzung der Schutzziele<br />

beschrieben. Sie stellen langjährig bewährte Vorgehensweisen/Ar<strong>bei</strong>tsverfahren<br />

dar. Wenn die Anforderungen<br />

der Brancheninformationen erfüllt werden, kann in<br />

der Regel davon ausgegangen werden, dass das Restrisiko<br />

hinreichend minimiert ist. Die Erkenntnisse aus den<br />

Brancheninformationen sind in der elektronischen Gefährdungsbeurteilung<br />

im Branchenportal der <strong>VBG</strong>-Internetseite<br />

„Bühnen <strong>und</strong> Studios“ berücksichtigt.<br />

Außergewöhnliche produktions- <strong>und</strong> veranstaltungsspezifische<br />

Gefährdungssituationen, die in einer solchen<br />

Basis-Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt sind,<br />

müssen Sie durch eine spezielle Gefährdungsbeurteilung<br />

bewerten. Lassen Sie sich dazu eventuell durch Experten<br />

– zum Beispiel den Betriebsarzt, die Fachkraft für<br />

Ar<strong>bei</strong>tssicherheit, Sachverständige – beraten. Die gr<strong>und</strong>legenden<br />

Vorgehensweisen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung<br />

finden Sie unter folgendem Link:<br />

www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

Für welche Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel muss<br />

eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?<br />

Bei Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsunternehmen müssen<br />

Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die wesentlichen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel vornehmen:<br />

• Auf dem eigenen Betriebsgelände als auch für Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel<br />

• Bei <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> am Veranstaltungs-<br />

<strong>und</strong> Produktionsort<br />

Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für<br />

das Personal, das außerhalb des eigenen Betriebsgeländes<br />

tätig wird – zum Beispiel <strong>bei</strong> Gastspielaufführungen,<br />

Teams <strong>bei</strong> Filmdrehs im Freien, EB-Teams <strong>bei</strong>m Fernsehen,<br />

<strong>bei</strong> Open-Air-<strong>Veranstaltungen</strong>. Da<strong>bei</strong> ist es allerdings<br />

nicht immer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen,<br />

die vor Ort konkret auftreten können. Die Komplexität der<br />

Ar<strong>bei</strong>tssituationen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsumgebungen in der Veranstaltungswirtschaft<br />

bedingen, dass unerwartete Gefahren<br />

auftreten können. Diese Tatsache erfordert den Einsatz<br />

von ausreichend für die Tätigkeiten qualifiziertem <strong>und</strong> geeignetem<br />

Personal, das situativ angemessen entscheiden<br />

kann. Auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die<br />

Leitung <strong>und</strong> Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- <strong>und</strong><br />

Studiofachkraft nicht ersetzen.<br />

Unternehmensorganisation<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!