Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Unternehmensorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong><br />
Verantwortung<br />
Personal<br />
Beurteilung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />
Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />
Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />
Veranstaltungs-/<br />
Produktionsstätten<br />
Notfallorganisation,<br />
Brandschutz<br />
<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />
Unterweisung<br />
Dokumentation<br />
1.3 Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
Die Beurteilung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)<br />
ist ein zentrales Element im Ar<strong>bei</strong>tsschutz. Sie<br />
ermöglicht <strong>und</strong> unterstützt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.<br />
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?<br />
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode,<br />
• Gefährdungen präventiv <strong>und</strong> systematisch zu ermitteln,<br />
• diese zu bewerten,<br />
• geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen <strong>und</strong><br />
• deren Wirksamkeit zu überprüfen.<br />
Sie ermöglicht darüber hinaus, Ar<strong>bei</strong>tsabläufe zu optimieren<br />
<strong>und</strong> Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.<br />
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen<br />
durchgeführt?<br />
• Eine Gefährdungsbeurteilung muss „im Wesentlichen<br />
durchgeführt <strong>und</strong> zutreffend“ sein. Das heißt:<br />
––<br />
Wesentliche Gefährdungen sind ermittelt <strong>und</strong> zutreffend<br />
bewertet<br />
––<br />
Wesentliche Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt<br />
––<br />
Besondere Personengruppen sind berücksichtigt worden<br />
– zum Beispiel Zeitar<strong>bei</strong>tnehmer, Berufsanfänger<br />
oder Personal ohne ausreichende Kenntnisse in der<br />
Ar<strong>bei</strong>tssprache<br />
• Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen sind geeignet <strong>und</strong> ausreichend<br />
• Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt<br />
• Die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell<br />
• Die Dokumentation liegt nach Form <strong>und</strong> Inhalt angemessen<br />
vor<br />
In den Brancheninformationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
<strong>und</strong> der Fachverbände (siehe Kapitel<br />
4.2) sind praktische Beispiele der Umsetzung der Schutzziele<br />
beschrieben. Sie stellen langjährig bewährte Vorgehensweisen/Ar<strong>bei</strong>tsverfahren<br />
dar. Wenn die Anforderungen<br />
der Brancheninformationen erfüllt werden, kann in<br />
der Regel davon ausgegangen werden, dass das Restrisiko<br />
hinreichend minimiert ist. Die Erkenntnisse aus den<br />
Brancheninformationen sind in der elektronischen Gefährdungsbeurteilung<br />
im Branchenportal der <strong>VBG</strong>-Internetseite<br />
„Bühnen <strong>und</strong> Studios“ berücksichtigt.<br />
Außergewöhnliche produktions- <strong>und</strong> veranstaltungsspezifische<br />
Gefährdungssituationen, die in einer solchen<br />
Basis-Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt sind,<br />
müssen Sie durch eine spezielle Gefährdungsbeurteilung<br />
bewerten. Lassen Sie sich dazu eventuell durch Experten<br />
– zum Beispiel den Betriebsarzt, die Fachkraft für<br />
Ar<strong>bei</strong>tssicherheit, Sachverständige – beraten. Die gr<strong>und</strong>legenden<br />
Vorgehensweisen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung<br />
finden Sie unter folgendem Link:<br />
www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
Für welche Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel muss<br />
eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?<br />
Bei Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsunternehmen müssen<br />
Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die wesentlichen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel vornehmen:<br />
• Auf dem eigenen Betriebsgelände als auch für Ar<strong>bei</strong>tsplätze/Tätigkeiten/Ar<strong>bei</strong>tsmittel<br />
• Bei <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> am Veranstaltungs-<br />
<strong>und</strong> Produktionsort<br />
Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für<br />
das Personal, das außerhalb des eigenen Betriebsgeländes<br />
tätig wird – zum Beispiel <strong>bei</strong> Gastspielaufführungen,<br />
Teams <strong>bei</strong> Filmdrehs im Freien, EB-Teams <strong>bei</strong>m Fernsehen,<br />
<strong>bei</strong> Open-Air-<strong>Veranstaltungen</strong>. Da<strong>bei</strong> ist es allerdings<br />
nicht immer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen,<br />
die vor Ort konkret auftreten können. Die Komplexität der<br />
Ar<strong>bei</strong>tssituationen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsumgebungen in der Veranstaltungswirtschaft<br />
bedingen, dass unerwartete Gefahren<br />
auftreten können. Diese Tatsache erfordert den Einsatz<br />
von ausreichend für die Tätigkeiten qualifiziertem <strong>und</strong> geeignetem<br />
Personal, das situativ angemessen entscheiden<br />
kann. Auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die<br />
Leitung <strong>und</strong> Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- <strong>und</strong><br />
Studiofachkraft nicht ersetzen.<br />
Unternehmensorganisation<br />
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