Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />
Als verantwortliche oder entsprechend beauftragte Person<br />
müssen Ihnen alle am Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsort<br />
eingesetzten Personen bekannt sein – zum<br />
Beispiel über die Ausgabe von Ausweisen oder Personaleinsatzlisten.<br />
Siehe auch Ar<strong>bei</strong>tszeitgesetz (ArbZG), Lenkzeitenregelung<br />
Sicherungsaufgaben<br />
Stellen Sie sicher, dass Personen, die Sicherungsaufgaben<br />
übernehmen – zum Beispiel als Warnposten, Absperrposten,<br />
Einweiser –, während ihres Einsatzes keine<br />
anderen Tätigkeiten ausführen. Sie müssen mindestens<br />
18 Jahre alt, körperlich geeignet, zuverlässig, mit ihren<br />
Aufgaben vertraut <strong>und</strong> eingewiesen sein.<br />
Bedienen maschinentechnischer Einrichtungen<br />
Lassen Sie maschinentechnische Einrichtungen ausschließlich<br />
von Personen führen <strong>und</strong> warten, die das 18.<br />
Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> die mit den Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Verfahren vertraut sind.<br />
Beschäftigungsbeschränkungen<br />
Berücksichtigen Sie die Beschäftigungsbeschränkungen<br />
für werdende sowie stillende Mütter. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
dürfen nur mit behördlicher Genehmigung <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> eingesetzt werden. Setzen<br />
Sie für die an der Veranstaltung oder Produktion beteiligten<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen sowie für andere besonders<br />
schutzbedürftige Personen besondere Betreuer ein.<br />
Siehe auch Mutterschutzgesetz (MuSchG); Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz<br />
(JArbSchG)<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />
MERKSATZ:<br />
Für alle Tätigkeiten qualifiziertes <strong>und</strong> erfahrenes Personal einsetzen. Maßnahmen für schutzbedürftige<br />
Personengruppen treffen.<br />
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