27.02.2014 Aufrufe

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong> Verantwortung Planung <strong>und</strong> Vorbereitung Durchführung Kommunikation <strong>und</strong> Dokumentation<br />

Als verantwortliche oder entsprechend beauftragte Person<br />

müssen Ihnen alle am Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsort<br />

eingesetzten Personen bekannt sein – zum<br />

Beispiel über die Ausgabe von Ausweisen oder Personaleinsatzlisten.<br />

Siehe auch Ar<strong>bei</strong>tszeitgesetz (ArbZG), Lenkzeitenregelung<br />

Sicherungsaufgaben<br />

Stellen Sie sicher, dass Personen, die Sicherungsaufgaben<br />

übernehmen – zum Beispiel als Warnposten, Absperrposten,<br />

Einweiser –, während ihres Einsatzes keine<br />

anderen Tätigkeiten ausführen. Sie müssen mindestens<br />

18 Jahre alt, körperlich geeignet, zuverlässig, mit ihren<br />

Aufgaben vertraut <strong>und</strong> eingewiesen sein.<br />

Bedienen maschinentechnischer Einrichtungen<br />

Lassen Sie maschinentechnische Einrichtungen ausschließlich<br />

von Personen führen <strong>und</strong> warten, die das 18.<br />

Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> die mit den Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Verfahren vertraut sind.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen<br />

Berücksichtigen Sie die Beschäftigungsbeschränkungen<br />

für werdende sowie stillende Mütter. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

dürfen nur mit behördlicher Genehmigung <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> eingesetzt werden. Setzen<br />

Sie für die an der Veranstaltung oder Produktion beteiligten<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen sowie für andere besonders<br />

schutzbedürftige Personen besondere Betreuer ein.<br />

Siehe auch Mutterschutzgesetz (MuSchG); Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz<br />

(JArbSchG)<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsorganisation<br />

MERKSATZ:<br />

Für alle Tätigkeiten qualifiziertes <strong>und</strong> erfahrenes Personal einsetzen. Maßnahmen für schutzbedürftige<br />

Personengruppen treffen.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!