Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - VBG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Fachinformationen<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong><br />
Produktionsstätten<br />
Technik <strong>und</strong> betriebliche<br />
Prozesse<br />
<strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Produktionen</strong><br />
Persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
Fachinformationen<br />
Führen Sie für besondere szenische Darstellungen immer<br />
eine Gefährdungsbeurteilung durch. Ermitteln Sie dazu,<br />
ob die gewünschte szenische Darstellung Gefährdungen<br />
mit sich bringt, die besondere Fähigkeiten oder Fertigkeiten<br />
<strong>bei</strong> den Darstellern erfordern.<br />
Die Durchführung besonderer szenischer Vorgänge, <strong>bei</strong><br />
deren Ausführung ein erhebliches, nicht reduzierbares<br />
Restrisiko besteht – zum Beispiel Fahrzeugcrashs, Hochseilartistik,<br />
Messerwerfen – kann nur durch Spezialisten<br />
erfolgen. Werden Spezialisten wie Artisten, Akrobaten<br />
oder Stuntleute eingesetzt, sind diese zur Mitwirkung an<br />
der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Über die Durchführung<br />
muss eine Abstimmung mit Ihnen beziehungsweise<br />
mit der Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkraft erfolgen.<br />
Die besonderen szenischen Darstellungen müssen mit den<br />
anderen Abläufen durch geeignetes Personal – zum Beispiel<br />
einem Stunt Coordinator – koordiniert werden. Eine Gefährdung<br />
anderer Personen ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu verhindern.<br />
BGI 810-5 „<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
– Besondere szenische Darstellungen“<br />
3.3.4 Fliegen von Personen<br />
Unter „Fliegen von Personen“ sind Darstellungen gemeint,<br />
<strong>bei</strong> denen Flugwerke eingesetzt werden. Flugwerke sind<br />
Einrichtungen, an denen Personen oder Bauteile mit Personen<br />
über dem Boden hängen <strong>und</strong> den Eindruck der<br />
Schwerelosigkeit, des Schwebens, des Fliegens oder des<br />
Fallens vermitteln sollen.<br />
oder Produktion durch eine befähigte Person – zum Beispiel<br />
durch einen Sachk<strong>und</strong>igen – geprüft wird, wo<strong>bei</strong> eine Belastungsprobe<br />
erfolgen muss. Bei Belastungsproben mit Personen<br />
finden diese höchstens 0,5 m über dem Boden statt.<br />
Personen, die mit einem Flugwerk bewegt werden, müssen<br />
körperlich geeignet sein. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die körperliche<br />
Eignung durch eine Eignungsuntersuchung (keine<br />
ar<strong>bei</strong>tsmedizinische Vorsorge) nachgewiesen werden.<br />
Über eine auch nur vorübergehende ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigung,<br />
die die Belastungsfähigkeit einschränkt,<br />
muss die eingesetzte Person Sie als die verantwortliche<br />
Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkraft informieren. In diesem Fall<br />
darf diese Person die Darstellung nicht ausführen.<br />
Beim Einsatz von Personen in Flugwerken oder <strong>Sicherheit</strong>sgeschirren<br />
besteht die Gefahr des Hängetraumas.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> muss die Einsatzzeit begrenzt sein.<br />
Organisieren Sie für den Notfall geeignete Möglichkeiten<br />
zur sofortigen Rettung aus dem Flugwerk <strong>und</strong> die geeignete<br />
Erste Hilfe.<br />
Siehe auch GUV-I 8636 „Fliegen von Personen <strong>bei</strong> szenischen<br />
Darstellungen“<br />
3.3.5 <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> mit<br />
Tieren<br />
Werden <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> Tiere eingesetzt,<br />
muss immer mit ihrem nicht vorhersehbaren, teilweise<br />
gefährlichen Verhalten gerechnet werden. Deshalb<br />
ist es wichtig, auf den Schutz des Personals <strong>und</strong> der Besucher<br />
zu achten.<br />
Flugwerke für Personen müssen so gebaut sein, dass sie<br />
die auftretenden statischen <strong>und</strong> dynamischen Belastungen<br />
aufnehmen können.<br />
Sorgen Sie dafür, dass sie vor der ersten Inbetriebnahme auf<br />
ihren sicheren Zustand durch eine befähigte Person – zum<br />
Beispiel durch einen ermächtigten Sachverständigen – geprüft<br />
werden.<br />
Planen Sie ein, dass das Flugwerk vor jeder Veranstaltung<br />
Beachten Sie, dass zur Gefährdungsminimierung die Tiere<br />
artgerecht transportiert, untergebracht <strong>und</strong> eingesetzt<br />
werden. Zudem ist auf die Beseitigung von Exkrementen<br />
<strong>und</strong> dadurch erforderliche Hygiene zu achten.<br />
Eine mit dem Tier vertraute Aufsichtsperson muss ständig<br />
anwesend sein. Die Tiere sind ausreichend mit den Umgebungsbedingungen<br />
vertraut zu machen.<br />
Treffen Sie Vorsorge für geeignete Erste Hilfe in Notfällen.<br />
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